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Glossar

Detailansicht "Unabhängige Dritte"

Als unabhängige Dritte gilt eine Partei, die in keinem Interessenkonflikt gegenüber Flächeneigentümer, Projektbetreiber oder Projektentwickler steht, der dazu führen kann, dass von ihr erbrachte Leistungen oder Informationen die Integrität und Qualität des Projektes gefährden.

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