Wald-Klimastandard
Version 1.3(1.3.2)
Das Projekt wird in einem administrativen Anwendungsbereich umgesetzt, der vom Wald-Klimastandard abgedeckt wird.
Deutschland
Das Projekt liegt im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Das Projekt wird in einem administrativen Anwendungsbereich umgesetzt, der vom Wald-Klimastandard abgedeckt wird.
Das Projekt liegt im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Version 1.3
Projekte sind mit der nationalen Gesetzgebung konform und erfüllen alle Eignungskriterien des gewählten Standards.
Hintergrund des Prinzips
Um die nationale Legitimität zertifizierter Ökosystemleistungen sicherzustellen, ist die Konformität mit der nationalen Gesetzgebung die Grundlage für alle Anforderungen, die durch die Standards definiert sind. Die Eignungskriterien stellen eine Reihe von Kriterien dar, die Projekte erfüllen müssen, um für die Zertifizierung qualifiziert zu sein. Sie legen die allgemeinen Rahmenbedingungen für Projekte fest, innerhalb derer eine Zertifizierung von Ökosystemleistungen möglich ist.
Das Projekt wird in einem administrativen Anwendungsbereich umgesetzt, der vom Wald-Klimastandard abgedeckt wird.
Der Projektbetreiber und der Flächeneigentümer sind natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die für die Projektumsetzung relevante Gesetze, Verordnungen und Vereinbarungen einhalten.
Der Flächeneigentümer der Projektfläche ist amtlich als solcher registriert.
Bei Zertifizierungen als Projektgruppe ist dieser Indikator für jedes einzelne Projekt zu prüfen (siehe auch Indikator 8.2.6).
Der Projektbetreiber hält die für die Projektumsetzung relevanten Gesetze, Verordnungen und Vereinbarungen ein.
Die Prüfung des Indikators bezieht sich auf den Projektbetreiber als Hauptverantwortlichen und nicht auf andere Projektteilnehmer.
Der Projektbetreiber verfügt für den Anrechnungszeitraum (Indikator1.3.3 ) über sämtliche Rechte oder Genehmigungen, die für die Projektumsetzung erforderlich sind. Sie umfassen sowohl Nutzungsrechte als auch Rechte zur Veränderung der Projektfläche im Sinne des Wald-Klimastandards und der angewendeten Methode.
Der Projektbetreiber bestätigt, dass alle von eva geforderten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß sind.
Der Projektbetreiber hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Anforderungen des Wald-Klimastandards gelesen und stimmt ihnen zu.
Die zeitliche Abgrenzung des Projekts sowie der Anrechenbarkeit der Ökosystemleistungen ist klar definiert.
Die Projektaktivitäten wurden nach dem 30. September 2021 und maximal drei Jahre vor Antragstellung zur Erstzertifizierung begonnen.
Der WKS unterscheidet zwischen Projektbeginn und Beginn des Anrechnungszeitraumes (Indikator 1.3.2). Projektaktivitäten sind eingeschränkt rückwirkend anrechenbar (Indikator 1.3.3). Dabei wird für die Anrechenbarkeit ein engerer zeitlicher Bezug zur Erstzertifizeirung und den damit verbundenen Verbindlichkeiten gegenüber dem Standard vorausgesetzt. Dennoch ist der Projektbeginn für die Additionalität von Projekten relevant. Der Projektbetreiber hat den Zeitraum seit Projektbeginn im Nachweis zur finanziellen Additionalität eingeschlossen (Indikator 3.2.1).
Der Beginn des Anrechnungszeitraumes wird für die gesamte Projektfläche einer Erstzertifizierung einheitlich festgelegt und beginnt mit dem Stellen des Zertifizierungsantrag. Im Rahmen einer rückwirkenden Anrechenbarkeit kann davon abgewichen werden. Näheres regelt Indikator 1.3.3.
Nach dem Verständnis der eva ist die Klimawirkung erst anrechenbar, wenn die Konformität mit dem WKS nachweislich erlangt wurde.
Im Falle einer rückwirkenden Anrechenbarkeit kann der Anrechnungszeitraums frühestens 12 Monate vor Antragstellung für die Erstzertifzierung beginnen. Die rückwirkende Anrechenbarkeit reicht jedoch nur soweit zurück, als dies durch eine der folgenden Bedingungen belegbar ist:
| a. | Eine der Projektaktivitäten gemäß der methodischen Ziele (Kriterium 6.1.) wurde bereits begonnen und zielgerichtet für das Projekt umgesetzt. |
| b. | Eine rechtsverbindliche Verpflichtung zur Inanspruchnahme von Sach- und Dienstleistungen für die Projektaktivitäten (Kriterium 6.1.) wurde abgeschlossen. |
Bei der rückwirkenden Anrehenbarkeit ist zu vermeiden, dass dem Projekt Leistungen angerechnet werden, welche ohne erkennbaren Zusammenhang mit dem Projekt zu Stande gekommen sind. Eine rückwirkende Anrechenbarkeit macht nur Sinn, wenn es aus bereits umgesetzten Projektaktivitäten zu positven Veränderungen in den definierten Kohlenstoff-Pools gekommen ist.
Vorbereitende Aktivitäten wie die Erlangung von Berechtigungen und Machbarkeitsstudien sind für die rückwirkende Anrechenbarkeit nicht maßgeblich.
Die Dauer des Anrechnungszeitraumes wird für die gesamte Projektfläche bei der Erstzertifizierung einheitlich festgelegt. Die Dauer des Anrechnungszeitraums ist abhängig von den Einschränkungen des Indikators und den Interessen des Betreibers wählbar wie folgt:
| 20, 25 oder 30 Jahre | |
| 30 Jahre | |
| 30 Jahre |
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Empfehlungen
Für die Methde 01 wird ein Anrechnungszeitraum von 30 Jahren empfohlen.
Die Projektlaufzeit umfasst alle Anrechnungszeiträume eines Projektes und beginnt mit dem Start des ersten Anrechnungszeitraums (1.3.3) und endet mit dem Ende des letzten Anrechnungszeitraums eines Projekts.
Einem Projekt der Methode 01 können mehrere Zertifizierungen zugeordnet werden, wodurch sich die Projektlaufzeit verlängert. Bei der Methode 03 entspricht der Anrechnungszeitraum der Projektlaufzeit.
Projekte werden professionell und transparent umgesetzt, unter Berücksichtigung der Langfristigkeit der Projektzeiträume.
Hintergrund des Prinzips
Waldprojekte haben im Vergleich zu anderen Projekttypen oft eine höhere Komplexität und längere Projektdauer, was entsprechend hohe Anforderungen an die Umsetzer stellt. Professionelles Management kann viele Risiken mindern, denen ein Projekt ausgesetzt ist.
Transparenz hilft dabei, Interessengruppen schon bei Beginn der Projektimplementierung einzubeziehen und soziale Akzeptanz zu schaffen. Eine integrative Einbettung in den sozialen Kontext ist essenziell für die Langfristigkeit und Akzeptanz dieser Art von Projekten.
Das Projekt verfügt über eine Prozesssteuerung mit klar definierten Zuständigkeiten und Abläufen.
Interne Prozesse sowie Prozesse mit den Projektteilnehmern sind klar strukturiert und werden eingehalten.
Der Indikator bezieht sich auf die Umsetzung des Projekts und nicht auf generelle Prozesse einer Organisation.
Die Projektumsetzung findet durch ausgebildetes Personal und mit Qualitätsprodukten statt.
Das für die Projektumsetzung verantwortliche Personal verfügt über ausreichendes Fachwissen, Erfahrungen und ausreichende Kompetenzen, um die zugewiesenen Aufgaben erfolgreich umzusetzen.
Die Konformität mit dem Indikator wird durch die FSC und PEFC Zertifizierung gewährleistet. Nähere Erläuterungen sind unter Weiterführende Informationen zu finden.
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Weiterführende Informationen
Die Konformität bezieht sich auf folgende Anforderungen:
PEFC (Version: 04-01-01)
6.1 Für den Fall, dass eigenes Personal beschäftigt wird, wird ein den betrieblichen Verhältnissen angepasster Bestand von forstwirtschaftlich ausgebildetem Fachpersonal erhalten oder
geschaffen. Als Fachpersonal gelten Arbeitskräfte, die eine der Tätigkeit entsprechende Ausbildung abgeschlossen haben oder über mehrjährige Berufserfahrung verfügen.
2.3 Der Forstbetrieb setzt Maßnahmen um, die die Beschäftigten vor berufsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsrisiken schützen. Diese Maßnahmen stehen im Verhältnis zu Umfang, Intensität und Risiko der Waldbewirtschaftung und entsprechen mindestens den Empfehlungen des ILO Leitfadens für Gesundheits- und Arbeitsschutz in der Forstarbeit.
2.5 Der Forstbetrieb weist nach, dass die Beschäftigten aufgabenspezifische Weiterbildungen erhalten und er sie anleitet, um das Management mit sämtlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen sicher und effektiv umsetzen zu können
Die für die Projektumsetzung verwendeten Produkte (Werkzeuge, Pflanzen, Maschinen usw.) und Dienstleistungen (Pflanzung/Aussaat, Pflege usw.) entsprechen den gängigen Qualitätsstandards der Branche.
Die Konformität mit dem Indikator wird durch die FSC und PEFC Zertifizierung gewährleistet. Nähere Erläuterungen sind unter Weiterführende Informationen zu finden.
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Weiterführende Informationen
Die Konformität bezieht sich auf folgende Anforderungen:
PEFC (Version: 04-01-01)
6.3 Im Forstbetrieb eingesetzte forstwirtschaftliche Dienstleistungs-, Lohnunternehmer und gewerbliche Selbstwerber verfügen über die für die Tätigkeit erforderliche Qualifikation.
6.4 In der Waldarbeit werden nur solche Dienstleistungs-, Lohnunternehmer und gewerbliche Selbstwerber eingesetzt, die ein von PEFC Deutschland anerkanntes Zertifikat besitzen.
10. Umsetzung von Bewirtschaftungsmaßnahmen: Die Auswahl und Umsetzung von Bewirtschaftungsmaßnahmen, die durch oder für den Forstbetrieb im Wald ausgeführt werden, müssen den wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Zielen des Forstbetriebes entsprechen und mit sämtlichen Prinzipien und Kriterien des FSC konform sein.
Der Projektbetreiber stellt Projektinformationen so zeitnah und direkt wie möglich der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Alle Projektinformationen werden über die eva Online-Plattform veröffentlicht. Ausnahmen können für finanzielle, rechtliche und personenbezogene Projektinformationen geltend gemacht werden. Die Sensibilität ist gegenüber dem der VVS zu begründen.
Der Projektbetrieber hat in der Online-Plattform die Möglichkeit, entsprechende Informationen als 'sensibel' zu kennzeichnen, und von der Offenlegung auszuschliessen. Die Sensibilität wird durch die VVS beurteilt und orientiert sich am Ziel der größtmöglichen Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit.
Sind Dokumente einer Forsteinrichtung als sensibel zu bewerten oder nicht?
Informationen gelten als sensibel, wenn sie Rückschlüsse auf die finanzielle Lage einer Person oder Organisation zulassen.
Forsteinrichtungen führen typischerweise Erntemengen auf, die als Grundlage von Einnahmen dienen und somit potenziell Rückschlüsse auf die finanzielle Situation ermöglichen. Daher können Forsteinrichtungen als 'sensibel' eingestuft werden.
Ökosystemleistungen entstehen zusätzlich zum Referenzszenario, und durch sie generierte Erträge tragen entscheidend zur Projektumsetzung bei.
Hintergrund des Prinzips
Additionalität stellt sicher, dass ein Projekt einen zusätzlichen positiven Beitrag leistet. Das bedeutet, dass die Ökosystemleistungen über staatliche Vorgaben hinaus entstehen, zusätzliche finanzielle Erträge aus der Vermarktung der Ökosystemleistungen erfordern und im Vergleich zum Referenzszenario (Baseline) eine zusätzliche Wirkung erzielen.
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Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zur Additionalität sind in folgender Grundlagenstudie zu finden:
| Studie | Additionalität von Wald-Klimazertifikaten in Deutschland |
Für jede Kategorie von Ökosystemleistungen (Klimaschutz, Biodiversität, Wasserschutz, Bodenschutz, etc.) ist ein separater Nachweis der gesetzlichen Additionalität erforderlich.
Die gesetzliche Additionalität ist erfüllt, wenn das Projekt in einem Land stattfindet, das zwar größtmögliche Ambitionen hat zu den Zielen der Vereinten Nationen für eine bestimmte Ökosystemleistung beizutragen, aber mit seinen aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und staatlichen Förderungen voraussichtlich nicht in der Lage ist, diese Beitragsziele zu erreichen.
Die Informationsgrundlagen für den Nachweis wird durch eva überwacht und auf Basis neuester Informationen angepasst.
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Weiterführende Informationen
| Infosheet | Gesetzliche Additionalität |
Stakeholder sind eingeladen dem eva Sekretariat ergänzende Argumente für oder gegen gesetzliche Additionalität einzureichen: sekretariat@eva.eco.
Die Erträge aus der Vermarktung von Ökosystemleistungen tragen entscheidend zur Finanzierung der Projektumsetzung bei.
Für den Anrechnungszeitraum ist die finanzielle Additionalität des Projekts unter einer der folgenden Bedingungen gegeben:
| a. | Der Aufwand der Projektumsetzung auf der Fläche übersteigt ohne Einnahmen aus eva-Zertifikaten die aus der Projektumsetzung erwachsenden Erträge (Option 1: Wirtschaftlichkeit) |
| b. | Die Ertrags- und Aufwandsrechnung des Referenzszenarios ist ohne Einnahmen aus eva-Zertifikaten wirtschaftlicher als die der Projektumsetzung (Option 2: Wirtschaftlichkeits-Vergleich) |
Für den Nachweis wird die in den Indikatorendetails hinterlegte Vorlage verwendet.
Bei der 'Option 2: Wirtschaftlichkeits-Vergleich' enspricht die finanzielle Analyse des Referenzszenarios dem unter der jeweiligen Methode definierten und standardisierten Referenzszenario (Kriterium 6.5.).
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Empfehlungen
Dem Projektbetreiber wird empfohlen, die Dokumente zur finanziellen Additionalität öffentlich zugänglich zu machen, inbesondere wenn
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Weiterführende Informationen
Nähere Erläuterungen zum Nachweis der finanziellen Additionalität sind in folgendem Dokument zu finden:
| Infosheet | Finanzielle Additionalität |
Wie sollten potenzielle Einnahmen aus Ökopunkten in die finanzielle Additionalität einbezogen werden?
Potenzielle Einnahmen durch Ökopunkte sind unter folgenden Voraussetzungen zu berücksichtigen (kumulativ; siehe auch Entscheidungsschema zur Anrechenbarkeit von Ökopunkten):
Hinweis zu Pt. 4:
Als vermarktbar gelten Ökopunkte aus Sicht des WKS dann, wenn der Waldeigentümer mit bereits verkauften Ökopunkten aus vergleichbaren Flächen auf Erfahrungswerte zurückgreifen kann. Sofern die übrigen Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit erfüllt sind, sind für die Finanzanalyse die entsprechenden Erfahrungswerte zu verwenden.
Hintergrund: Generell kann der WKS eine Vermarktbarkeit von Ökopunkten erst dann unterstellen, wenn belastbare Informationen zur Mengen- und Preisschätzung verfügbar sind. Über die Waldeigentumsgrenze hinaus ist die Datenlage hierfür aktuell unzureichend, sodass Ökopunkte erst unter den genannten Voraussetzungen als substanzielles Co-Finanzierungsmittel für WKS-Projekte berücksichtigt werden können.
Hinweis zu Pt. 6:
Sofern eine vergleichbare Menge an Ökopunkten auch ohne das Wald-Klimaprojekt erzielbar ist, kürzen sich bei Nachweis nach Option 2 die Einnahmen im Projekt- und Referenzszenario raus, sodass von der Berücksichtigung von Ökopunkten abgesehen werden kann.
Gibt es die Möglichkeit für den Nachweis der finanziellen Additionalität mit Durchschnittswerten zu arbeiten? Es bestehen in der Praxis häufig keine flächenscharfen Nachweise für alle Teilflächen.
eva befürwortet die Anwendung von Durchschnittswerten.
Während des Zertifizierungsprozesses hat der Zertifizierer
- die Plausibilität der Durchschnittswerte, sowie
- die Menge der umgesetzten Leistung zu überprüfen.
Hierzu ein Beispiel zum Thema Zaunbau:
Tatsächlich umgesetzte Leistung: 55 lfm Zaunbau
Durchschnittlicher Kostenansatz (gemäß Referenz XY): 35 EUR/lfm
Somit können die Kosten von insgesamt 1925 EUR (55 lfm X 35 EUR/lfm) als Beitrag zur finanziellen Additionalität berücksichtigt werden.
Inwieweit können bei der finanziellen Additionalität eines Projektes Aufwände auf Grundlage von Opportunitätskosten geltend gemacht werden, die nicht im Zusammenhang mit Referenzszenarien stehen, wie beispielsweise andere Anlageformen?
Aufwände, die nicht im Zusammenhang mit den Referenzszenarien stehen, können bei der finanziellen Additionalität nicht berücksichtigt werden.
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Es ist korrekt, dass Staatsanleihen, Kryptowährungen, Immobilien, Aktien etc. alternative, möglicherweise renditestarke Anlageformen bieten können. Die Anrechnung dieser Opportunitätskosten unter der finanziellen Additionalität ist dennoch nicht erlaubt, da sie eine konkrete quantitative und objektiv überprüfbare Gegenüberstellung der Aufwand- und Ertragsberechnung über vergleichbare Investitionszeiträume voraussetzt.
Im Fall von Waldprojekten gestaltet sich eine solche Vergleichbarkeit äußerst schwierig, da:
Subjektives Risikobewusstsein: Die Wahl der vergleichbaren Opportunitäten hängt von der individuellen Risikoeinschätzung und den Werten der Investoren ab. Diese subjektiven Faktoren erschweren eine objektive Überprüfbarkeit, da sie von Investor zu Investor unterschiedlich sind und von nicht vorhersehbaren Faktoren beeinflusst werden, wie die sich entwickelnden rechtlichen Rahmenbedingungen oder sich veränderndes Konsumverhalten.
Lange Zeiträume: Die Langfristigkeit von Waldprojekten mit Rendite-Zeiträumen von 50-100 Jahren führt zu einer extrem hohen Unsicherheit bei Prognosen zu Kosten, Preisen, politischen und klimatischen Entwicklungen. Diese Unsicherheiten machen eine konkrete quantitative Vergleichbarkeit über den gesamten Zeitraum hinweg unmöglich.
Mangelnde objektive Überprüfbarkeit: Die subjektive Risiko- und Opportunitätseinschätzung sowie der lange Zeitraum bei Waldprojekten erschweren eine objektive Überprüfbarkeit. Selbst wenn theoretisch eine Ableitung möglich wäre, würden Diskussionen über die Nachweisbarkeit und Anerkennung verschiedener Annahmen gegenüber einem Zertifizierer regelmäßig zu Meinungsverschiedenheiten führen. Dies würde letztendlich einer nutzerfreundlichen und damit breiten Anwendung des Standards entgegenstehen.
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Fazit: Insgesamt kommt eva daher zum Schluss, dass eine ausreichend belastbare und objektiv überprüfbare Quantifizierung von 'Opportunitätskosten' für die finanzielle Additionalität bei Waldprojekten in Mitteleuropa nicht sinnvoll ist und daher in den eva-Standards nicht verwendet werden kann.
Soweit staatliche Fördermittel und Zuwendungungen mit erkennbarem Zusammehang mit der Projektumsetzung in Anspruch genommen werden, bestätigt der Projektbetreiber deren kompatible Verwendung mit den Einnahmen durch eva-Zertifikate.
Im Sinne einer stabilen Projektfinazierung ist der Projektbetreiber dazu angehalten, die Kompatibilität der Einnahmen durch eva-Zertifikate mit den geltenden Förderrichtlinien zu klären, um das Risiko etwaiger Rückforderungen zu reduzieren.
Eine Co-Finanzierung von Projekten durch eva-Zertifkate und Fördermittel ist mit dem WKS grundsätzlich kompatibel, sofern die Inanspruchnahme von Fördermittel bei erkennbarem Zusammenhang mit der Projektumsetzung in der Wirtschaftlichkeitsanalyse unter Indikator 3.2.1 berücksichtigt ist.
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Empfehlungen
Sofern staatliche Fördermittel und Zuwendungen in Verbindung mit Einnahmen aus der Vermarktung von Ökosystemleistungen genutzt werden, wird Projektbetreibern empfohlen, mit den zuständigen Behörden zu klären, ob Einnahmen durch eva-Zertifikate die Förderfähigkeit beeinflusst.
Das Projekt verbessert messbar die Ökosystemleistung gemäß anerkannter wissenschaftlicher Berechnungsleitlinien und gewährleistet eine kontinuierliche Überwachung der Effekte.
Dieses Kriterium wird durch die Anforderungen unter Prinzip '6. Methoden' erfüllt.
Die Bilanzierung von additionalen Ökosystemleistungen durch Projektaktivitäten erfolgt auf Basis aktueller anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse und Grundsätze und mit weitestgehend standardisierten Methoden (Prinzp ´6. Methoden´).
Projekte werden ökologisch verantwortlich durchgeführt und generieren positive Umweltauswirkungen für die Wiederherstellung, den Erhalt und die Resilienz von Ökosystemleistungen.
Hintergrund des Prinzips
Landnutzungsprojekte, insbesondere im Bereich der Wälder, sind in einen breiten landschaftlichen und sozio-ökonomischen Kontext eingebettet. Sie haben einen Einfluss auf die Umwelt- und Ökosystemleistungen von Landschaften, wie zum Beispiel die Artenvielfalt, Wasserverfügbarkeit und -qualität, Bodenfruchtbarkeit, Luftreinhaltung, Senkenwirkung und vieles mehr.
Die Umweltnachhaltigkeit von Projekten bezieht sich daher nicht nur auf die Steigerung einzelner Ökosystemleistungen durch ein Projekt, sondern umfasst auch eine Vielzahl ökologischer Aspekte, die berücksichtigt werden müssen.
Das Projekt ist Teil eines auf Nachhaltigkeit ausgerichteten, ressourcenschonenden Waldmanagement-Systems.
Die Projektfläche ist Teil einer FSC- oder PEFC-zertifizierten Betriebsfläche.
Ausgenommen sind Erstzertifizierungen von Betrieben, die Projekte mit der Methode '04 Erstaufforstung' umsetzen und bisher nicht forstlich tätig waren. In diesen Fällen ist die Anforderung ab der ersten Re-Zertifizierung zu erfüllen.
Der WKS versteht sich aus Gründen der Wirtschaftlichkeit als komplementär zu bestehenden Nachhaltigkeitsstandards in der Waldbewirtschaftung.
Eine Anerkennung weiterer Standards können beim eva-Sekretariat angeregt werden. Kontakt: sekretariat@eva.eco
Für den Anrechnungszeitraum liegt für die Projektfläche ein Projektplan mit mindestens folgenden Inhalten vor:
| a. | Beschreibung der aktuellen Waldstruktur und der Naturwerte auf der Projektfläche. |
| b. | Identifizierung und Bewertung der waldbaulichen Risiken auf der Projektfläche. |
| c. | Definition der waldbaulichen Ziele, die im Einklang mit den methodischen Zielen stehen (Kriterium 6.1.) und den waldbaulichen Risiken Rechnung tragen (b). |
| d. | Definition der Massnahmen und Projektaktivitäten (Kriterium 6.1.), mit denen die waldbaulichen Ziele (c) auf der Projektfläche operativ verfolgt werden. |
| e. | Räumlicher Bezug der definierten Massnhamen, indem die Behandlungseinheiten kartografisch ausgeschieden und mit den primären Projektaktivitäten verknüpft werden. |
Der Projektplan setzt das Projekt in den betrieblichen Kontext, indem das nachhaltige Waldmanagement konkretisiert und die standardkonforme waldbauliche Operationalisierung des Projekts auf der Projektfläche umrissen wird.
Im Projektplan (Indikator 4.1.2) ist die Verjüngungsfläche definiert, auf der die Anforderungen der zur Baumartenwahl und -mischung umgesetzt werden (Indikatoren 6.3.7 & 6.3.8). Dabei sind folgende Flächen für die Verjüngung ausgewiesen und beplant:
| a. | Gesamte Projektfläche. | ||
| b. | Realiserbare Verjüngungsfläche entsprechend waldbaulichen Gegebenheiten. | ||
| i. | Geschätzte Verjüngungsfläche im Anrechnungszeitraum | ||
|
| ii. | Geplante Verjüngungsfläche bis zum Ende der Inventurperiode. | |
Für die neue Inventurperiode werden die Planwerte revidiert.
Bei der Einleitung der Verjüngung wird ein Opportunitätsfenster für die Diversifizierung der Baumarten geöffnet. Im Indikator wird definiert, in welchem Flächenausmass die Verjüngung umgesetzt werden soll.
Die Projektfläche und die Verjüngungsfläche ist bei der Methode M02 identisch, weil die Projektfläche über die Realisierbarkeit einer vollständigen Verjüngung abgegrenzt wird.
Projekte handeln sozial verantwortlich, folgen dem Arbeitsschutz und fördern das soziale Wohlergehen sowie die Beteiligung der lokalen Bevölkerung.
Hintergrund des Prinzips
Waldprojekte sind in einen breiten landschaftlichen und sozio-ökonomischen Kontext eingebettet.
Zu den sozialen Aspekten von Projekten gehören die Interaktion mit lokalen Interessengruppen, die Einbindung und Beteiligung der Gemeinschaften sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen mit gerechten Arbeitsbedingungen.
Ein ganzheitliches Stakeholder- und Mitarbeitermanagement ist Teil eines umfassenden Risikomanagements, das eine langfristig erfolgreiche Umsetzung des Projekts gewährleistet.
Für die Umsetzung der Projektaktivitäten wird der gesetzliche Arbeitsschutz eingehalten, die lokale Bevölkerung miteinbezogen und ein funktionierender Prozess des Beschwerdemanagements etabliert.
Dieses Kriterium wird insbesondere durch die nationale Gesetzgebung und die sozialen Anforderungen von FSC oder PEFC abgedeckt.
Die Projektfläche ist Teil einer FSC- oder PEFC-zertifizierten Betriebsfläche.
Ausgenommen sind Erstzertifizierungen von Betrieben, die Projekte mit der Methode '04 Erstaufforstung' umsetzen und bisher nicht forstlich tätig waren. In diesen Fällen ist die Anforderung ab der ersten Re-Zertifizierung zu erfüllen.
FSC und PEFC haben sowohl ökologische als auch soziale Anforderungen. Daher wurde ein entsprechender Indikator unter beiden Prinzipien des Wald-Klimastandards aufgenommen.
Der Projektbetreiber benennt auf der eva Online-Plattform eine erreichbare Kontaktperson, die über das Projekt auskunftfähig und gleichzeitig auf Seiten des Projektbetreibers für den Prozess des Beschwerdemanagements verantwortlich ist.
Beschwerden werden erstinstantzlich an die Trägerorganisation des WKS gerichtet (eva service GmbH) und können wie folgt eingereicht werden:
| E-Mail. | grievance@eva.eco |
| eva Webseite | Beschwerdeformular |
| eva Register | Projektbezogen im Impact-Registry |
| Per Post | Anschrift gemäß Impressum |
| Persönlich | Nach vereinbartem Termin |
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Weiterführende Informationen
Der Beschwerdemechanismus ist den SOP der eva service GmbH näher beschrieben.
Projekte erzeugen reale und messbare Ökosystemleistungen, die gemäß aktueller anerkannter wissenschaftlicher Grundsätze nachvollziehbar quantifiziert, überwacht und transparent berichtet werden.
Hintergrund des Prinzips
Um die Menge und Qualität der erzeugten zusätzlichen Ökosystemleistungen zu bestimmen, sind klare Anforderungen erforderlich, die Prozesse zur Qualitätssicherung der Modellierung und Überwachung (Monitoring) dieser Leistungen festlegen. Diese Anforderungen werden in Form von Methoden definiert. Die Grundlage für diese Methoden bilden wissenschaftlich fundierte und anerkannte Berechnungsansätze, die eine objektive und verlässliche Bewertung der Modellierung und des Monitorings ermöglichen. Durch die konsequente Anwendung dieser Methoden können die erzeugten zusätzlichen Ökosystemleistungen präzise quantifiziert und dokumentiert werden. Dies ermöglicht eine genaue Erfassung und Aufzeichnung der erzielten Ergebnisse.
Das Methodische Ziel ist für jede Methode definiert und bezieht sich auf den Anrechnungszeitraum sowie alle Teilflächen eines Projekts. Es wird durch einzelne oder einer Kombination von Projektaktivitäten und begleitende Maßnahmen erreicht.
Mit der Methode 01 'Wald-Wiederaufbau‘ werden mit definierten Projektaktivitäten fogende Ziele verfolgt:
| a. | Methodische Ziele: | |
| I. | Etablierung eines Waldes mit erhöhter Klimaresilienz und flächendeckender Bestockung auf Flächen, die durch klimatische Extremereignisse entwaldet wurden. | |
| b. | Die Projektaktiväten beinhalten die Begründung eines diversen und klimaresilienten Nachfolgebestands auf Kalamitätsflächen. Konkret werden dabei folgende Aktivitäten als Projektkaktivität berücksichtigt: | |
| I. | ||
| II. | Baumpflanzungen | |
| III. | Aussaat | |
| IV. | ||
| V. | ||
| c. | Ebenso als Projektaktivitäten gelten Massnahmen der Bestandessicherung, namentlich: | |
| I. | Wildschadensverhütung | |
| II. | Nachpflanzung | |
| III. | Entfernen der Konkurrenzvegetation | |
| IV. | Waldbrandprävention | |
Mit der Methode ´M02 Waldumbau werden mit definierten Projektaktivitäten fogende Ziele verfolgt:
| a. | Methodische Ziele: | |
| I. | Erhöhung der Klimaresilienz von Wirtschaftswäldern durch Diversifizierung der Baumarten und Bestandesstruktur. | |
| b. | Die Projektaktiväten beinhalten einen gezielten Umbau strukturarmer Waldbestände und die Einbringung zusätzlicher klimaresilienter Baumarten. Konkret werden dabei folgende Aktivitäten als Projektkaktivität berücksichtigt: | |
| I. | Erstellung des Projektplans | |
| II. | ||
| III. | Verjüngungshiebe | |
| IV. | ||
| V. | Baumpflanzungen | |
| VI. | Aussaat | |
| VII. | ||
| VIII. | ||
| c. | Ebenso als Projektaktivitäten gelten Massnahmen der Bestandessicherung, namentlich: | |
| I. | ||
| II. | Nachpflanzung | |
| III. | Entfernen der Konkurrenzvegetation | |
Mit der Methode ´M03 Klimaoptimiertes Forstbetriebsmanagement‘ werden mit definierten Projektaktivitäten fogende Ziele verfolgt:
| a. | Methodische Ziele: | |
| I. | Die Stabilisierung des bestehenden Waldkohlenstoffspeichers | |
| II. | Erhöhung oder Erhalt des Waldkohlenstoffspeichers | |
| III. | Langfristige Erhöhung der Baumartenvielfalt und Klimaresilienz des Waldes. | |
| b. | Die Projektaktiväten beinhalten eine reduzierte Holznutzung in stabilen Straten und eine gezielte Holznutzung zur Erhöhung der Bestandessatbilität, sowie die Einbringung zusätzlicher, klimaresilienter Baumarten. Konkret werden folgende Aktivitäten als Projektkaktiviät gewertet: | |
| I. | Erstellung des Projektplans | |
| II. | ||
| III. | Verjüngungshiebe | |
| IV. | ||
| V. | Baumpflanzungen | |
| VI. | Aussaat | |
| VII. | ||
| VIII. | ||
| c. | Ebenso als Projektaktivitäten gelten Massnahmen der Bestandessicherung, namentlich: | |
| I. | ||
| II. | Nachpflanzung | |
| III. | Entfernen der Konkurrenzvegetation | |
Die Quantifizierung der Ökosystemleistungen erfolgt innerhalb eines klar definierten Geltungsbereichs.
Der Geltungsbereich legt Anforderungen an Projektflächen fest, die nicht durch den Projektbetreiber beeinflusst werden können.
Die Projektfläche wurde aufgrund der direkten Auswirkungen einer Kalamität (wie Dürre, extreme Hitze, andere Extremwetterereignisse) oder deren Folgewirkungen (wie Schädlingsbefall) entwaldet.
Ulmensterben, Eschentriebsterben, Esskastanienrindenkrebs und andere epidemischen Krankheiten fallen unter den Begriff der Kalamität.
Wie alt darf bestehender Voranbau bei einer Kalamitätsfläche maximal sein?
Im Wald-Klimastandard gibt es keine spezifische Altersbeschränkung für bestehenden Voranbau auf Kalamitätsflächen.
Bei der Erstellung der Referenzszenarien ist anzugeben, welcher Anteil an gesicherter (> 130 cm) Verjüngung vorhanden ist. Dies umfasst sowohl die Naturverjüngung als auch die Verjüngung aus dem Voranbau. Führen erhebliche Altersunterschiede zu mehr Baumbiomasse als projiziert, wird das dem Projekt nicht angerechnet.
Der Bestockungsgrad der Fläche beträgt mindestens 0,3.
Die Projektfläche weist keinen Freiflächencharakter auf.
Die Projektfläche beinhaltet keine Feuchtgebiete oder organische Böden. Ehemalige Feuchtgebiete wurden nachweislich vor 1990 entwässert. Entwässerungen nach 1990 erfolgten auf gesetzlicher Grundlage, wie zum Beispiel bei Flächen in der Nähe von Autobahnen oder Gleistrassen.
Die Instandhaltung von Entwässerungsgräben, die vor 1990 angelegt wurden, ist zuläßig.
Die gesamte Projektfläche ist im Anrechnungszeitraum weniger als 40 Tage im Jahr der projizierten Waldbrandrisiko-Stufe 5 gemäß Klimaszenario RCP 8.5 ausgesetzt.
Die projizierten Werte beziehen sich auf das Klimaszenario RCP 8.5 im Zeitraum von 2021 bis 2050 und können auf der Webseite Klimafolgenonline des Potsdamer Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) abgerufen werden (siehe Indikator Details).
Alle Teilflächen haben eine Größe von mehr als 0,5 Hektar.
Um die geforderte Genauigkeit beim Monitoring (6.9.1) erreichen zu können, ist die beschriebene Mindestflächengröße erforderlich.
Bei Methode 03 wird die Mindestflächengröße nur auf Teilflächen angewendet, die vom Kern der Projektfläche räumlich getrennt liegen (Exklaven). Behandlungseinheiten müssen die Mindestgröße nicht erfüllen, sollten aber im Anrechnungszeitraum in größere Einheiten überführt werden.
Die Projektfläche beinhaltet ausschließlich Holzbodenflächen (HB). Im Umkehrschluss sind Nicht-Holzbodenflächen (NHB) von der Projektfläche ausgeschlossen.
Holzbodenflächen ohne Bestockung (Blößen) und einer Größe von mindestens 0,5 Hektar können zum Start des Anrechnungszeitraumes von der Projektfläche ausgenommen werden. Der Ausschluss von Blößen zum Start des Anrechnungszeitraumes ist optional, da die Blößen für deren Ausschluss kartiert sein müssen. Auf ausgeschlossenen Flächen können Projekte nach der Methode 01 angewendet werden, sofern die entsprechenden Anforderungen im Geltungs- und Anwendungsbereich erfüllt sind.
Blößen, die während der Projektlaufzeit entstehen, sind Teil der Projektflächen und können nachträglich nicht ausgeschlossen werden. Die Anwendung anderer Methoden auf diese Flächen ist im Einzelfall gemäß den Vorgaben des Standards zu prüfen.
Holzbodenflächen (HB), die aufgrund von rechtlichen oder anderen vertraglichen Vorgaben keine reguläre Bewirtschaftung zulassen, sind ausgeschlossen
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Empfehlungen
Flächen, die aufgrund einer Limitierung der Bewirtschaftung ausgeschlossen werden sollen, können in Anhalt an die jeweilige Forsteinrichtungsrichtline festgelegt werden (z.B. Richtlinie für die Forsteinrichtung im Körperschaftswald (FER-KöW 20212, Kapitel 2.1.2.5 Wald mit besonderem Rechtsstatus).
Die Projektfläche hat eine Größe von mindestens 200 ha.
Die Projektfläche gilt im rechtlichen Sinne als Wald und unterliegt der Waldgesetzgebung des administrativen Anwendungsbereichs der Methode (Kriterium 1.1.)
Der Schutzstatus von Wäldern in der Gesetzgebung reduziert das Risko von Shortfalls oder Reversals durch Landnutzungsänderungen und unterstützt die Dauerhaftigkeit ausgegebener eva-Zertifikate.
Die THG-Bilanzierung erfolgt in einem klar definierten Anwendungsbereich.
Der Anwendungsbereich definiert Anforderungen, die durch den Projektbetreiber beeinflussbar sind.
Die Aktivitäten sind so weit umgesetzt bzw. rechtsverbindlich geplant, dass die Erreichung des 'Methodischen Ziels' (6.1.) und der Projektszenarien (6.6.) als plausibel und realistisch gesehen werden.
Die VVS bewertet zum Zeitpunkt der Erstzertifizierung, ob die bisher durchgeführten Projektivitäten ausreichen, damit sich das Projekt entsprechend den Projektszenarien entwickeln kann. Der Zeitpunkt der Erstzertifizierung richtet sich nach dem Erreichen dieses Indikators.
Auf der Projektfläche sind Holzbodenflächen ausgeschlossen, welche die THG-Bilanzierung erheblich verzerren.
| a. | Restbestände in Form von Einzelbäumen oder kleinen Baumgruppen des verbliebenen Vorbestandes. Bei unverhältnismäßigem Aufwand wird das Volumen an lebender Baumbiomasse (bspw. von Einzelbäumen oder kleinen Baumgruppen) zu Beginn des Anrechnungszeitraums im Referenzszenario (6.5.5) erfasst. |
| b. | Blössen, welche bis spätestens bis zum Ende des Anrechnungszeitraums nicht überschirmt werden können wie bsp. Rückegassen. Bei unverhältnismäßigem Aufwand wird die enstprechende Flächensumma als ´nicht anrechenbare Fläche´ in der Online-Plattform erfasst. |
Der Ausschluss entsprechender Blößen erfolgt im Intersse des Projektbetreibers, da dies in der Projektion der THG-Bilanz zu einer Überschätzung führen und damit einen Shortfall provozieren kann.
Die in den Referenzszenarien (Baseline-Tool) hinterlegte 'lebende Baumbiomasse' wird den Projektszenarien (Wald-Wachstumstool) gegengerechnet und trägt somit nicht zur Menge an Zertifikaten des Projekts bei.
Es wird empfohlen, stehendes und liegendes Totholz, das durch die Kalamität (6.2.1) entstanden ist, auf der Projektfläche zu belassen.
Dabei sollten Aspekte des lokalen Waldschutzes (z. B. Borkenkäferbekämpfung, Waldbrandprävention) sowie die Verkehrs- und Arbeitssicherheit berücksichtigt werden.
Einnahmeverluste durch das Stehen- bzw. Liegenlassen von Kalamitätsholz können derzeit nicht für die 'Finanzielle Additionalität' (3.2.1) geltend gemacht werden.
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Weiterführende Informationen
Für den Umgang mit stehenden abgestorbenen Fichten auf Kalamitätsflächen empfiehlt sich der 'Praxisleitfaden Fichten-Dürrständer' des Landesbetriebs Wald und Holz von Nordrhein-Westfalen. Der Leitfaden kann über folgenden Link abgerufen werden: Link
Baumstümpfe und Schlagabraum bleiben in ihrer unbehandelten Form auf der Projektfläche. Ausnahmen können sich aufgrund des lokalen oder regionalen Waldschutzes (z. B. Borkenkäferbekämpfung, Waldbrandprävention) oder aus Gründen der Verkehrs- und Arbeitssicherheit ergeben und sind entsprechend zu begründen.
Auf der Projektfläche findet keine Bodenbearbeitung in Form von Mulchen, Fräsen oder Pflügen statt. In Ausnahmefällen sind folgende Bedingungen erfüllt:
| a. | Eine ausgeschlossene Bodenbearbeitungsmethode ist auf einer Teilfläche nachweislich als letztes Mittel erforderlich, indem sie eine entscheidende Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung von Projektaktivitäten schafft. |
| b. | Es handelt sich um Pflugreihen die ausschliesslich zu Bepflanzung genutzt werden. |
Die im Allgemeinen übliche Bodenvorbereitung für das Pflanzen auf Kalamitätsflächen begründet keine Ausnahme.
Der Indiktor betrifft ausschließlich den Aspekt der THG-Bilanzierung und nicht die ökologischen Aspekte der Bodenbearbeitung. Ökologische Aspekte der Waldbewirtschaftung einschliesslich des Umgangs mit Boden werden unter den vorausgesetzten Zertifizierungen PEFC oder FSC geprüft (Indikator 4.1.1).
Der Zweck des Indikators besteht darin, die oberen Bodenschichten mit ihren teils erheblichen Kohlenstoffmengen vor Bodenbearbeitung zu schützen und die Freisetzung des bereits gespeicherten Kohlenstoffs zu verhindern. Dabei ist zu beachten, dass der Kohlenstoffgehalt stark von verschiedenen Faktoren wie Bodenart, Klima, Vegetation und Landnutzung abhängt und daher variieren kann und vor dem Zeithorizont des Anrechnungszeitraums zu bewerten ist.
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Empfehlungen
Die Konformität der geplanten Maßnahmen mit den vorausgesetzten Zertifzierungen ist im Zweifelsfall vorgängig mit der für die FSC und PEFC-Zertifizierung zuständigen VVS zu klären, da ein etwaiger Verlust der vorausgesetzten Zertifzierungen den Verlust der Zertifzierung druch eva zur Folge hat.
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Weiterführende Informationen
Durch die Anforderungen von PEFC oder FSC bestehen folgende Einschränkungen für die Bodenbearbeitung:
PEFC (Version: 04-01-01):
Der Indikator 2.5 von PEFC macht deutlich, dass nur in Ausnahmefällen (‘unbedingt erforderliche Ausmaß’) eine flächige Bodenbearbeitung stattfinden darf. Ausnahmefälle sind gegenüber der VVS von PEFC und nicht gegenüber der VVS der eva zu begründen.
Der Indikator 5.4 von PEFC verdeutlicht, dass auch eine ‘plätze- und streifenweise Bodenbearbeitung’ nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.
Es ist anzumerken, dass es sich bei der Methode ‘01 Wald-Wiederaufbau’ nicht um eine Erstaufforstung handelt.
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Die Indikatoren von FSC verdeutlichen, dass eine Bodenbearbeitung auf der Projektfläche nur in Ausnahmefällen und nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.
Auf der Projektfläche wird keine Biomasse verbrannt.
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Ausnahmen können sich aufgrund des lokalen oder regionalen Waldschutzes (z. B. Borkenkäferbekämpfung, Waldbrandprävention) oder aus Gründen der Verkehrs- und Arbeitssicherheit ergeben und sind entsprechend zu begründen.
Das Aufbereiten von Biomasse als Brennholz ist von diesem Indikator nicht betroffen.
Die gewählten Baumarten für die Projektaktivitäten werden gemäß einer 'anerkannten wissenschaftlichen Empfehlung' als standortgerecht und klimaresilient gesehen. Baumarten aus Naturverjüngung sollen im Rahmen eines naturnahen Waldbaus unter Beachtung der Anforderungen von 6.3.8 in das Projekt integriert werden, auch wenn sie nicht Teil einer wissenschaftlichen Empfehlung sind.
Der Indikator beschränkt sich auf die Baumartenwahl. Anforderungen hinsichtlich der Baumartenmischung sind im Indikator 6.3.8 definiert.
Wildlingsverpflanzungen aus benachbarten Beständen sind möglich, soweit dies unter den geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen zuläßig ist.
Die Einbringung gebietsunbekannter Baumarten ist möglich, soweit dies unter
Potenzielle Risiken für lokale Ökosysteme durch eingeführte Baumarten sind aufgrund der Vielfalt von waldbaulichen Entwicklungstypen standörtlich zu beurteilen und werden in den aufgeführten wissenschaftlichen Empfehlungen zumeist adressiert.
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Wissenschaftliche Empfehlungen
Als 'anerkannte wissenschaftliche Empfehlung' gelten Empfehlungen von
Die Herangehensweisen der Empfehlungen variieren je nach wissenschaftlicher Organisation/ Institution und unterscheiden sich oft auch zwischen den verschiedenen Bundesländern.
In der Regel werden hierfür digitale Karten bereitgestellt, auf denen für ein bestimmtes Gebiet verschiedene Baumarten und Baumartenmischungen in Form von Waldentwicklungstypen (WET), Waldentwicklungszielen (WEZ) oder Risikokarten empfohlen werden.
Einen Überblick über Empfehlungen gibt folgende Tabelle:
| Bundesland | Weblink | Author |
| Baden-Württemberg | Link Karte | FVA BW |
| Bayern | Link Link | LWF |
| Brandenburg | Link Karte | MLUK |
| Hessen | Link Karte | NW-FVA |
| Mecklenburg-Vorpommern | Link Karte | Landesforst |
| Niedersachsen | Link Link Karte | NW-FVA, LBEG |
| NRW | NW-FVA | |
| Rheinland-Pfalz | Link | FAWF |
| Saarland | * | |
| Sachsen | Link | |
| Sachsen-Anhalt | Link Karte | NW-FVA |
| Schleswig-Holstein | * | |
| Thüringen | Link Karte |
* In diesen Bundesländern liegen bisher keine Empfehlungen von eva vor. Wenn Sie Informationen dazu haben, bitten wir Sie, diese an eva weiterzuleiten.
Für Einschätzungen zu Risiken und waldbauliche Empfehlungen zu eingeführten Baumarten geben folgendend externe Qullen:
Methodische Grundlagen zur Einschätzung des standortspezifischen Risikos können folgender Studie entnommen werden:
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Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zum Thema 'Baumarten und Waldentwicklungstypen' sind in der nachfolgend aufgelisteten Grundlagenstudie zu finden:
| Studie | Grundlagen für einen Praxis-Leitfaden für die Baumartenwahl |
Neu zu etablierende Bestände setzen sich aus mindestens 3 Baumarten zusammen, wobei bis zum Ende des Anrechungszeitraums
| a. | eine Baumart mindestens 10% und höchstens 50% der Fläche ausmacht, |
| b. | Baumarten, die bereits im Vorbestand durch Trockenstress oder Krankheiten ausgefallen sind, höchstens 20% der Fläche ausmachen, |
| c. | Baumarten, die sich natürlich verjüngen, aber keine standortgerechte und klimaresiliente Empfehlung haben (gemäß 6.3.7), höchstens 20% der Fläche ausmachen, |
| d. | der Anteil gebietsunbekannter Baumarten bei höchstens 20% liegt, |
| e. | die zusammenhängende ungemischte Fläche einer Baumart beträgt höchstens 0,5 ha bei Zertifizierungen ≤ 50 ha und 1 ha bei > 50 ha. |
Die Prozentsätze beziehen sich auf den Überschirmungsgrad des neu zu etablierenden Bestandes. Der Überschirmungsgrad muss so gross sein, dass bis zum Ende des Anrechnungszeitraumes eine geschlossene Bestandesschicht entsteht. Dabei sind Überständer nicht einzubeziehen.
Es ist erlaubt, Baumarten mit weniger als 10% zu verwenden, allerdings tragen sie nicht zur Mindestanzahl bei.
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Eine Abweichung hinsichtlich der Anzahl an Baumarten sowie der damit verbundenen Mischung (erster Punkt) ist zulässig, sofern eine standortspezifisches Empfehlung einer 'anerkannten wissenschaftlichen Organisationen/Institutionen' (siehe 6.3.7) vorliegt.
Zweck des Infikators ist die langfristige Streuung des Risikos von Nachfolgebeständen mit Hilfe einer ausreichenden Diversifizierung der Baumartenzusammensetzung (siehe Weiterführende Informationen). Baumarten aus Naturverjüngung sind dabei als Teil der Baumartenmischung zu sehen. Der Indikator geht wegen der Diversität waldbaulicher Empfehlungen und Behandlungsmöglichkeiten sowie der Abhängigkeit von den standörtlichen Rahmenbedingungen explizit nicht auf die Mischungsform ein.
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Empfehlungen
Es wird empfohlen, bei der Bestandesbegründung / Verjüngung bevorzugt Mischungsformen zu wählen, welche die Strukturdiversität fördern.
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Weiterführende Informationen
Der Indikator orientiert sich an den wissenschaftlichen Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirates für Waldpolitik des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für die 'Anpassung von Wäldern und Waldwirtschaft an den Klimawandel' (BMEL 2021, S. 129):
Zur Streuung von Risiken und Stärkung der Anpassungsfähigkeit sollte die Verjüngung der Wälder baumartenreich, genetisch divers und angepasst sein. Innerhalb des gewählten Waldentwicklungstyps sollten zukünftige Bestände mit wenigsten drei standortgerechten Baumarten in stabilen Mischungsformen begründet werden, wo das standörtlich möglich ist.
Wie ist der Umgang mit Begleitbaumarten bei der Bestandesbegründung?
Sofern eine Baumart als Begleitbaumart betrachtet wird, darf ihr Anteil von den Anforderungen unter Punkt 2 (bereits ausgefallen) und 3 (keine Empfehlung) abweichen und darf einen Anteil von bis zu 40% ausmachen.
Voraussetzung für diese Ausnahme ist, dass die Begleitbaumart aus natürlicher Verjüngung entsteht.
In der Berechnung der Projektszenarien wird in diesem Fall der Anteil der Begleitbaumart, der über die maximalen 20% hinausgeht, nicht an die Klimaleistung angerechnet.
Hintergrund
Wissenschaftliche Erkenntnisse basieren auf Daten aus der Vergangenheit und sind stets im Wandel. Dies führt oft dazu, dass sie an ihre Grenzen stoßen, wenn es darum geht, künftige Risiken präzise abzuschätzen. Wälder sind besonders komplexe Ökosysteme mit zahlreichen biologischen Interaktionen und Parametern, was die Vorhersage ihrer Entwicklung unter veränderten Klimabedingungen erschwert.
Zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen auf, dass eine erhöhte Baumartenmischung, epigenetische Anpassungen sowie ein größerer Anteil an Totholz und anderen ökologischen waldbaulichen Konzepten positive Auswirkungen auf die Klimaresilienz unserer Wälder hat. Obwohl die allgemeine Richtung dieser Erkenntnisse unterstützt wird, sind die spezifischen Details und ihre Zuverlässigkeit noch nicht vollständig gesichert.
Die Klimawirkung in den frühen Jahren eines Bestandes in diesen spezifischen Fall nicht vollständig anzurechnen, ist demnach eine defensive, risikoaverse Maßnahme, um die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit der Klimaschutzprojekte zu gewährleisten.
Wie wird verfahren, wenn sich bei einer Re-Zertifizierung die Baumartenanteile geändert haben?
Für eine Re-Zertifizierung sind die Baumartenanteile entsprechend der tatsächlichen Entwicklungen im Waldwachstum-Tool zu aktualisieren. Bei Abweichungen ist die Entwicklung zu begründen. Diese Begründung ist Grundlage für mögliche Ausgleichsmaßnahmen entsprechend der Shortfall-Leitlinie (7.2.1).
Wenn eine Baumart gar nicht mehr vorhanden ist, ist zusätzlich die Konformität mit dem Indikator 4.2.2 zu prüfen.
Eine Nicht-Konformität bezüglich der Anzahl Baumarten ist nur akzeptabel, sofern dies auf 'unbeeinflussbare Faktoren' zurückzuführen ist.
Die auf der eva Online-Plattform hinterlegten Geo-Daten der Teilflächen (GeoJSON) stimmen mit den realen Flächen überein.
Handelsübliche GPS-Geräte reichen für die Genauigkeit der Abmessung der Flächen aus.
Für die Umsetzung der Projektaktivitäten werden keine synthetischen Düngemittel und Bodenhilfsstoffe eingesetzt. Saat- und Pflanzgut, das vor der Ausbringung mit Düngemittel und Bodenhilfsstoffe behandelt wurde, ist von dieser Anforderung ausgenommen.
Der Indikator beschränkt sich auf die klimatische Betrachtung der Verwendung von Düngemitteln, Bodenhilfststoffenn und Bodenschutz-Kalkungen. Organische Düngemittel und Bodenhilfsstoffe sind grundsätzlich zulässig, sofern sie aus ressourcenschonender Herstellung stammen. Ebenso zuläßig sind Bodenschutz-Kalkungen.
Es ist zu beachten, dass der Einsatz von organischen Düngemitteln und Bodenhilfsstoffen sowie Bodenschutz-Kalkungen aus ökologischen Gründen durch Anforderungen von PEFC und FSC eingeschränkt sein können (Indikator 4.1.1).
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Empfehlungen
Im Sinne eines naturnahen Waldbaus wird empfohlen, vom Einsatz von Düngemitteln grundsätzlich abzusehen. Die Konformität der geplanten Maßnahmen mit den vorausgesetzten Zertifzierungen ist im Zweifelsfall vorgängig mit der für die FSC und PEFC-Zertifizierung zuständigen VVS zu klären, da ein etwaiger Verlust der vorausgesetzten Zertifzierungen den Verlust der Zertifzierung druch eva zur Folge hat.
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Weiterführende Informationen
Synthetische Düngemittel: Die Unterbindung synthetischer Düngemittel liegt im THG-Fußabdruck des Herstellungsprozesses begründet.
Organische Düngemittel: Es ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass eine erhöhte Nährstoffverfügbarkeit durch organische Düngemittel aus ressourcenschonender Herstellung (geringer THG-Fußabdruck) einen THG-äquivalenten Aufbau von Kohlenstoff (Biomasse, Bodenkohlenstoff) zur Folge haben kann und damit die THG-Bilanz nicht negativ beeinflusst wird (Grüneberg et al. 2019).
Kalkung: Die Effekte durch Kalkung auf die Kohlenstoff-Speicherung sind noch uneindeutig und Gegenstand der Forschung (Grüneberg et al. 2019).
Die verwendeten Waldinventurdaten sind zum Beginn des Anrechnungszeitraums (Indikator 1.3.2) nicht älter als 36 Monate und erfüllen die Anforderungen des Kriteriums Monitoring (Kriterium 6.9).
Sind die Waldinventurdaten älter als 12 Monate, wird der aktuelle Zustand auf Basis dokumentierter Eingriffe und Ereignisse transparent und nachvollziehbar fortgeschrieben und für die Szenarien verwendet.
Ist die Inventur älter als 36 Monate, ist für die Projektfläche eine neue Inventur erforderlich.
Für Straten mit einem BHD < 14 cm werden im Referenz- und Projektszenario (Indikatoren 6.5.3 & 6.6.3) indentische Entnahmequoten verwendet und diese Straten von der Anrechenbarkeit von zusätzlichen Ökosystemleistungen ausgeschlossen.
Zweck des Indikators ist es, potentielle waldbauliche Zielkonflikten in Jungbeständen mit hohem Pflegeaufwand zu vermeiden, welche durch die finanziellen Anreize des Projekts entstehen können.
Für Straten mit einem Verhältnis von Höhe zu Brusthöhendurchmesser (h/d-Verhältnis) von über 0.85 werden im Referenz- und Projektszenario (Indikatoren 6.5.3 & 6.6.3) identische Entnahmequoten verwendet und diese Straten von der Anrechenbarkeit von zusätzlichen Ökosystemleistungen ausgeschlossen.
Für Straten mit einer mittleren Höhe (h) von mehr als 32.5 m werden im Referenz- und Projektszenario (Indikatoren 6.5.3 & 6.6.3) identische Entnahmequoten verwendet und diese Straten von der Anrechenbarkeit von zusätzlichen Ökosystemleistungen ausgeschlossen.
Für Straten mit einem Bestockungsgrad B° < 0.6 und B° > 1.2 werden in Projekt- und Referenzszenario (Indikatoren 6.5.3 & 6.6.3) identische Entnahmequoten verwendet und diese Straten von der Anrechenbarkeit von zusätzlichen Ökosystemleistungen ausgeschlossen.
Wenn der Bestockungsgrad größer als 1,20 ist, wird ein erhöhtes Kalamitätsrisiko aufgrund einer Überbevorratung angenommen. Ist er hingegen kleiner als 0,60 ist, ist die Leistungsfähigkeit durch zu geringen Zuwachs nicht mehr gegeben.
In Straten, welche im Referenz- und Projektszenario identische Entnahmequoten aufweisen (Indikator 6.3.12, Indikator 6.3.13, Indikator 6.3.14, Indikator 6.3.15), wird die Gesamtnutzungsmenge eingehalten. Ein entsprechender minimaler Nutzungssatz wird im Managementplan festgelegt.
Zweck des Indikators ist die Vermeidung eines Vorratsaufbaus in Straten, in denen ein zu großer Vorratsaufbau das Gesamtrisiko des Projektszenarios negativ verändern würde. Bei Unterschreiten der kumulierten minimalen Gesamtnutzungsmenge wird die Ausgabe von Zertifikaten ausgesetzt (Indikator 9.1.2).
In Referenz- und Projektszenario werden adäquate und identische Zuwachswerte verwendet. Die verwendete Grundlage für die eingesetzten Zuwachswerte wird begründet.
Eine rückwirkende Anpassung des Zuwachses in Folge einer Wiederholungsinventur wird nicht angewendet. Die Differenz zum tatsächlichen Zuwachs wird hingegen durch Indikator 7.3.8Positive Abweichung geregelt.
Diese Regelung ermöglicht eine kleinräumliche Berücksichtigung von Standortbedingungen und vermeidet einen wissentlichen Vorrats- und Risikoaufbau im Betrieb durch eine systematische Zuwachsunterschätzung.
Empfohlen wird die Nutzung von steuerlich anerkannten Ertragstafeln, neuen Zuwachsmodelle von forstlichen Versuchsanstalten, Ergebnissen der Bundeswaldinventur, betriebsspezifischen Ergebnissen aus Wiederholungsinventuren oder Ergebnissen von anrekannten Wachstumssimulatoren (z.B. treeGROSS).
Die Waldinventur enthält eine stratifizierte Auswertung nach Baumarten und Altersklassen.
Für die Methode M03 ist das entsprechende Auswertungsschema zwingende Voraussetzung für die Szenarienbildung.
Es werden nur Kategorien von Kohlenstoffpools & THG-Emissionen für die THG-Bilanzierung ausgewählt, die einen signifikanten Beitrag leisten.
Unter Einhaltung der Anforderungen des UNFCCC, des Geltungsbereichs (6.2.) und der Anwendbarkeit (6.3.) der Methode werden folgende Kategorien von Kohlenstoffpools und THG-Emissionen nicht für die THG-Bilanzierung ausgewählt:
Diese Kategorien werden entsprechend den Vorgaben des UNFCCC nicht in die THG-Bilanzierung einbezogen.
| Begründung | |
|---|---|
| Organischer Bodenkohlenstoff | engl. Soil Organic Carbon (SOC) Es ist anzunehmen, dass sich die Menge an 'organischem Bodenkohlenstoff' in beiden Szenarien nicht verringern wird. Daher wird dieser Kohlenstoffpool unter der Anwendung des Conservative Approaches nicht für die THG-Bilanzierung ausgewählt. |
| Sträucher | Es wird angenommen, dass sich die Menge an 'Sträuchern' in beiden Szenarien nicht signifikant unterscheidet, sodass das Delta der Pools als insignifikant erachtet werden kann. |
| Nicht-verholzte Biomasse | Blätter, Streu, Gräser, Graswurzeln Dieser Kohlenstoffpool wird gemäß den Richtlinien der UNFCCC A/R CDM Methodology als insignifikant in Bezug auf die Gesamtmenge beurteilt. Aus diesem Grund wird dieser Kohlenstoffpool nicht für die THG-Bilanzierung ausgewählt. |
| Verbrennung von fossilen Energieträgern zur Projektumsetzung | Waldarbeiten, Projektmanagement Die THG-Emissionen dieser Kategorie werden gemäß den Richtlinien der UNFCCC A/R CDM Methodology als insignifikant in Bezug auf die Gesamtmenge beurteilt. Aus diesem Grund werden die THG-Emissionen dieser Kategorie nicht für die THG-Bilanzierung ausgewählt. |
| Synthetische Düngemittel | Auf Grundlage des Indikators 6.3.10 werden die THG-Emissionen dieser Kategorie in ihrer Gesamtmenge als insignifikant beurteilt. Aus diesem Grund werden die THG-Emissionen dieser Kategorie nicht für die THG-Bilanzierung ausgewählt. |
| Verbrennung von Biomasse | Auf Grundlage des Indikators 6.3.6 ist anzunehmen, dass sich die 'Verbrennung von Biomasse' in beiden Szenarien nicht signifikant voneinander unterscheidet. Aus diesem Grund werden die THG-Emissionen dieser Kategorie nicht für die THG-Bilanzierung ausgewählt. |
Die Anforderungen des UNFCCC ergeben sich aus dem A/R CDM Tool for Testing Significance.
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Umgang mit Kalamitätsholz
Eine klimatische Einordnung des Umgangs mit Kalamitätsholz aus Sicht des Wald-Klimastandards findet sich im Folgenden Dokument:
| Infosheet | Nutzung vs. Belassen von Kalamitätsholz |
In der vorliegenden Methode werden aus Gründen der Systemabgrenzung folgende Kategorien von Kohlenstoffpools und THG-Emissionen nicht ausgewählt:
| Begründung | |
| Holzprodukte | Um eine Doppelzählung von Emissionsreduktionen entlang der Wertschöpfungskette Holz zu vermeiden, wird der Kohlenstoffpool 'Holzprodukte' aus Gründen der Systemabgrenzung nicht für die THG-Bilanzierung ausgewählt. |
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Weiterführende Informationen
Eine klimatische Einordnung des Umgangs mit Kalamitätsholz aus Sicht des Wald-Klimastandards findet sich im Hinweis des Indikators 6.4.1.
Für die Methode werden folgende Kategorien an Kohlenstoffpools & THG-Emissionen ausgewählt:
| Begründung | |
| Oberirdische und unterirdische Biomasse von Bäumen | engl. Above- and Belowground Biomass of Trees Es wird angenommen, dass sich zwischen den beiden Szenarien die Menge an 'oberirdischer und unterirdischer Biomasse von Bäumen' signifikant voneinander unterscheidet. Aus diesem Grund wird dieser Kohlenstoffpool für die THG-Bilanzierung ausgewählt. |
| Totholz | engl. Deadwood Je nach Methode und Projekt, kann sich die Menge an 'Totholz' signifikant zwischen den beiden Szenarien unterscheiden. Aus diesem Grund kann dieser Kohlenstoffpool für die THG-Bilanzierung ausgewählt werden. |
Grundlage der 'THG-Bilanz der Referenzszenarien' (Baseline) ist die wahrscheinlichste Entwicklung einer Fläche ohne Einnahmen aus der Vermarktung der Ökosystemleistungen.
Qualitätssicherung für solide Referenzszenarien
Bei übergeordneten Qualitätsinitiativen werden standardisierte Baselines vorausgesetzt oder zumindest bevorzugt. Der Zweck der Standardisierung besteht in erster Linie darin, Spielräume in der Ausgestaltung von Referenzszenarien weitestgehend einzuschränken, aber auch darin, Prozesse zu vereinfachen und die Qualität der Zertifikate zu harmonisieren.
Im WKS besteht die Standardisierung darin, dass die Referenzszenarien einer bestimmten Methode 1) mit einheitlichen sektorspezifischen Annahmen zur üblichen Praxis gebildet und 2) nach einheiltichen Verfahren und Standardwerten quantifiziert werden.
Idealerweise vermag ein standardisiertes Referenzszenario auch die relevanten Eigenheiten eines spezifischen Projekts abzubilden. Allerdings hängt dies von der 1) Verfügbarkeit flächendeckender Informationsgrundlagen und 2) der Überprüfbarkeit der berücksichtigten Annahmen Parametern ab.
Aus diesem Grund kann es zu Abweichungen der Referenzszenarien von der Realität kommen.
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Ansätze zur Baseline-Modellierung
Es gibt verschiedene Ansätze zur Modellierung von Referenzszenarien, die in der Regel auf einer oder einer Kombination der folgenden Grundlagen basieren:
Gängige Praxis: Das Referenzszenario wird auf Grundlage der gängigen land- oder forstwirtschaftlichen Praktiken und Managementmethoden modelliert, die für die betreffende Region oder Branche typisch sind.
Unbeeinflusste natürliche Entwicklung: Das Referenzszenario zeigt die natürliche Entwicklung der Fläche ohne menschliche Eingriffe, Schutzmaßnahmen oder Bewirtschaftungspraktiken. Es basiert auf den ökologischen Gesetzmäßigkeiten und den natürlichen Trends der Region oder des betreffenden Ökosystems.
Bewirtschaftungspläne: Das Referenzszenario orientiert sich an den bereits bestehenden Bewirtschaftungsplänen oder -strategien für die Fläche oder den betreffenden Sektor. Hierbei werden die geplanten Maßnahmen und Ziele der Bewirtschaftung berücksichtigt.
Gesetzliche Bestimmungen: Das Referenzszenario wird auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Vorgaben und Regularien modelliert. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen können beispielsweise spezifische Maßnahmen und Einschränkungen vorschreiben, um den Schutz sensibler Ökosysteme oder Arten zu gewährleisten.
Die Wahl des geeigneten Ansatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Zielsetzung der Bilanzierung, den verfügbaren Daten, die Überprüfbarkeit von Parametern, den lokalen Gegebenheiten und den Anforderungen der spezifischen Methode oder Zertifizierungsstandards.
Es ist wichtig, dass das gewählte Referenzszenario konsistent, plausibel und transparent ist, um eine zuverlässige Bewertung der Ökosystemleistung des Projekts zu ermöglichen.
Das Referenzszenario einer Teilflächen entspricht der natürlichen Entwicklung der Projektfläche ohne zusätzliche Schutz- und Pflanzmaßnahmen durch den Menschen.
Dabei sind auf jeder Teilfläche folgende Parameter berücksichtigt:
| a. | Das Naturverjüngungspotenzial, auf Basis der Vor- und Nachbarbestände, Konkurrenz der Bodenvegetation und Baumarten sowie der Verbiss-Situation |
| b. | Standort-bedingte Risiken aufgrund der Nährstoffverfügbarkeit, Stau- und Grundwassereinfluss |
| c. | Klima-bedingte Risiken aufgrund des erwarteten Trockenstresses basierend auf der Standortwasserbilanz im projizierten Klimaszenario RCP 8.5 sowie aufgrund der Exposition des Standorts und Vulnerabilität der Baumarten gegenüber Spätfrost. |
| d. | Der erwartete mittlere Zuwachs der Baumart oder Baumartengruppe gemäss der nationalen Waldinventur in der entsprechenden Biogeografischen Region (Wuchsgebiet). |
Die natürliche Entwicklung gilt als kostengünstigstes und wahrscheinlichstes Wiederbewaldungsszenario (Indikator 3.1.1). Der mittlere Zuwachs gemäß der nationalen Walsinventur widerspiegelt das durchschnittliche Waldbauregime im bezüglich der entsprechenden Baumart. Aus dem Zuwachs und den Parametern wird ein risiko-gewichteter Erwartungswert gebildet. Im Referenzszenario werden nur Risiken berücksichtigt, welche mit einer angepassten Baumartenwahl und begleitenden Projektaktivitäten im Zuge des Projekts adressiert werden können.
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Weiterführende Informationen
Weiter Details sind in den folgenden Dokumenten beschrieben:
| Methodenbeschreibung | Referenzszenario Wald-Wiederaufbau |
| Excel-Tool | Baseline-Tool Wald-Wiederaufbau |
Das Referenzszenario entspricht der gängigen Praxis der Bewirtschaftung in der jeweiligen Region unter einem Waldbauregime ohne angestrebte Diversifizierung der Baumarten oder besondere Förderung der Naturverjüngung und einem durchschnittlichen Jagdregime.
Dabei werden in einem Modellansatz folgende Parameter berücksichtigt:
| a. | Naturverjüngungspotenzial, Wachstumspotenzial und Konkurrenz-bedingte Mortalität der Baumarten auf Basis des Simulations-Modells TreeGROSS |
| b. | Klima-bedingte Mortalität auf Basis der Mortalitäts-Modelle von Brandl et al.(2020) |
| c. | Bewirtschaftung im jeweiligen Wuchsgebiet (Biogegrafische Region) auf Basis der Nutzungsdaten der Bundeswaldinventur. |
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Weiterführende Informationen
Weitere Details sind in den folgenden Dokumenten beschrieben:
| Methodenbeschreibung | Methode '02 Waldumbau' (Referenzszenarien) |
| Fachgutachten | Fachgutachten Methode '02 Waldumbau' |
Das Referenzszenario entspricht der gängigen Praxis der Bewirtschaftung in der jeweiligen Region auf Forstbetriebsebene mit der primären Zielsetzung der Holzproduktion.
Im Referenzszenario wird die Vorratsentwicklung anhand des Vorrats zu Beginn der Inventurperiode und des jährlichen Nettozuwachses hergeleitet, wobei sich der Nettozuwachs aus dem natürlichen Zuwachs (Indikator 6.3.17) und dem Nutzungssatz des Referenzszenarios auf der Projektfläche berechnet.
Der Nutzungssatz des Referenzszenarios konstituiert sich aus folgenden Bedingungen:
| a. | Als Weiser werden die summarische Einschlagsplanung und die stratifizierte waldbauliche Planung mit einer Gewichtung von jeweils 50% verwendet |
| b. | Die Umtriebszeit wird über den Zeitpunkt des maximalen durchschnittlichen Gesamtzuwachses gemäß einer Ertragstafel definiert. |
| c. | Der Ausgleichszeitraum für die Endnutzung wird auf 30 Jahre festgesetzt. |
| d. | Die Entnahmequoten für die Straten werden entsprechend den unter der Anwendbarkeit aufgeführten Anforderungen gesetzt |
Die Herleitung des jährlichen Nutzungssatzes des Referenzszenarios orientiert sich an den Richtlinien zur Bemessung von Nutzungssätzen. Der in der forstlichen Praxis wenig relevante Formelsatz nach Gerhardt wird explizit nicht verwendet.
Die Projektfläche ist für die Quantifizierung des Referenzszenarios entsprechend den Modellparametern in homogene Teilflächen unterteilt (= stratifiziert), sodass die verwendeten Parameter im Referenzszenario für die VVS eindeutig und nachvollziehbar überprüft werden können.
| a. |
| |
| b. |
|
Soweit Teilflächen zusammengefasst werden, oder sofern ein Parameter nicht eindeutig überprüfbar ist, (bspw. unterschiedliche Bodentypen) wird bei den entsprechenden Parametern der jeweils konservativste Wert herangezogen.
Zur Reduktion des Stratifizierungsaufwands kann auch stets der konservativste Wert eines Parameters gewählt werden. Der Begriff 'konservativ' bezieht sich hierbei auf einen Wert, der zu einem möglichst hohen Referenzszenario führt.
Die Stratifizierung dient einer differenzierten und präzisen Erfassung des Referenzszenarios.
Die THG-Bilanz des Referenzszenarios quantifiziert sich aus den Veränderungen der gewählten THG-Pools und THG-Emissionen gemäß den Annahmen der entsprechenden Methode. Für die Quantzifizierung werden die entsprechenden Tools in der eva-Zertifizierungsplattform verwendet.
| wobei | Einheit | |
|---|---|---|
| THG-Bilanz des Referenzszenarios | [tCO2e] | |
| Veränderung der inkludierten THG-Pools gem. Methode | [tCO2e] | |
| Veränderung der inkludierten THG-Emissionen gem. Methode | [tCO2e] | |
________________
| wobei | Einheit | |
|---|---|---|
| THG-Bilanz der inkludierten THG-Pools gem. Methode während des Anrechnungszeitraums im Referenzszenario | [tCO2e] | |
| Nettozuwachs des oberirdischen Derbholzvolumens der Baumarten/-gruppen im Referenzszenario | [VFm] | |
| Anrechnungszeitraum | [Jahre] | |
| Baumart / Baumartengruppe | [-] | |
| Baumarten/-gruppenspezifischer Konversionsfaktor zur Konversion des oberirdischen Derbholzvolumens in [VFm] in tCO2e der ober- und unterirdischen Baumbiomasse | [-] | |
________________
| wobei | Einheit | |
|---|---|---|
| Nettozuwachs des oberirdischen Derbholzvolumens der Baumarten/-gruppen im Referenzszenario | [VFm] | |
| Zuwachs des Derbholzvolumens der Baumart i. | [VFm] | |
| Nutzung der Baumart/Baumartengruppe zum Zeitpunkt t im Referenzszenario | [EFm] | |
| Kalamitätsmenge der Baumarten/-gruppe zum Zeitpunkt t im Referenzszenario | [EFm] | |
| Volumen-Konversionsfaktor von Erntefestmetern [EFm] in Derbholzvorrat [VFm] | [-] | |
Bei Vorliegen einer Wiederholungsinventur wird das Referenzszenario für die kommende Inventurperiode entweder aktualisiert oder der Permanenzvorrat (Indikator 6.6.6) der Vorperiode wird gehalten.
Mit der Aktualisierung des Referenzszenarios wird der Managementplan entsprechend angepasst. Der angepasste Managementplan enthält die schriftliche Zustimmung des Projektbetreibers.
Bei ausbleibender Aktualisierung des Referenzszenarios wird die Ausgabe von Zertifikaten ausgesetzt (Indikator 9.1.2).
Die 'THG-Bilanz der Projektszenarien' ergibt sich aus den geplanten Projektaktivitäten.
Die Projektszenarien werden durch die geplanten Maßnahmen bestimmt, die durch den Projektbetreiber im Rahmen der Projektaktivitäten festgelegt wurde.
Die Modellierungen und Projektionen der oberirdischen Biomasse von Bäumen durch das Projektszenarien-Tool basieren auf standort- und baumartenspezifischen Daten der aktuellen Bundeswaldinventur (Link) des Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei (Thünen Institut).
Die Projektszenarien werden durch die geplanten Maßnahmen bestimmt, die durch den Projektbetreiber im Rahmen der Projektaktivitäten festgelegt wurde.
Die Modellierungen und Projektionen der oberirdischen Biomasse von Bäumen durch das Projektszenarien-Tool basieren auf Funktionen zur Simulation des Waldwachstums und zur Abbildung forstlicher Eingriffe. Hierfür wird überwiegend die von der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt (NW-FVA) entwickelte Softwarebibliothek Tree Growth Open Source Software (TreeGrOSS) in Kombination mit den zugehörigen Softwarepaketen genutzt.
Das Projektszenario wird durch die tatsächlich realisierten Projektaktivitäten nach Maßgabe der unter der Anwendbarkeit aufgeführten Indikatoren bestimmt.
Die Projektfläche ist in homogene Teilflächen unterteilt, wobei die Homogenität durch folgende Faktoren geprägt ist:
Die Homogenität ist für eine möglichst präzise Erfassung der 'THG-Bilanz der Projektszenarien' erforderlich.
Die THG-Bilanz des Projektszenarios quantifiziert sich aus den Veränderungen der gewählten THG-Pools und THG-Emissionen gemäß den Annahmen der entsprechenden Methode (Projetkion) und der tatsächlichen Entwicklung auf der Projektfläche. Für die Quantifizierung werden die entsprechenden Tools in der eva-Zertifizierungsplattform verwendet.
| wobei | Einheit | |
|---|---|---|
| THG-Bilanz des Projektszenarios | [tCO2e] | |
| THG-Bilanz der inkludierten THG-Pools gem. Methode | [tCO2e] | |
| Veränderung der inkludierten THG-Emissionen gem. Methode | [tCO2e] | |
________________
| wobei | Einheit | |
|---|---|---|
| THG-Bilanz der inkludierten THG-Pools gem. Methode während des Anrechnungszeitraums im Projektszenario | [tCO2e] | |
| Nettozuwachs des oberirdischen Derbholzvolumens der Baumarten/-gruppen im Projektszenario | [VFm] | |
| Anrechnungszeitraum | [Jahre] | |
| Baumart / Baumartengruppe | [-] | |
| Baumarten/-gruppenspezifischer Konversionsfaktor zur Konversion des oberirdischen Derbholzvolumens in [VFm] in tCO2e der ober- und unterirdischen Baumbiomasse | [-] | |
________________
| wobei | Einheit | |
|---|---|---|
| Nettozuwachs des oberirdischen Derbholzvolumens der Baumarten/-gruppen im Projektszenario | [VFm] | |
| Stehendes Derbholvoumen der Baumarten/-gruppe zum Zeitpunkt t | [VFm] | |
| Zuwachs des Derbholzvolumens der Baumart i. | [VFm] | |
| Nutzung der Baumarten/-gruppe zum Zeitpunkt t | [EFm] | |
| Kalamitätsmenge der Baumarten/-gruppe zum Zeitpunkt t | [EFm] | |
| Volumen-Konversionsfaktor von Erntefestmetern [EFm] in Derbholzvorrat [VFm] | [-] | |
Das Projektszenario-Tool ist als Software in die eva Online-Plattform integriert. Der Aufbau und Berechnungsprozess des Tools sind zusätzlich als Download dokumentiert.
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Methode '01 Wald-Wiederaufbau' (Projektszenarien)
Die Methodenbeschreibung befindet sich derzeit nicht auf dem gleichen Stand wie das Tool.
| Infosheet | Wie wird die CO2-Speicherleistung bestimmt? |
| Studie | Wald-Wachstums-Tool Wald-Wiederaufbau |
| | Wald-Wachstums-Tool Wald-Wiederaufbau |
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Methode '02 Wald-Waldumbau' (Projektszenarien)
| Methodenbeschreibung | Methode '02 Waldumbau' (Projektszenarien) |
| Fachgutachten | Fachgutachten Methode '02 Waldumbau' |
Leakage-Effekte werden bei der Bilanzierung von Ökosystemleistungen methodenbezogen und angemessen berücksichtigt.
In den Methoden werden bei der THG-Bilanzierung des Projektes folgende Abzüge für Leckage-Effekte durch die Verlagerung von Aktivitäten berücksichtigt:
| a. | M01 | 0% |
| b. | M02 | 0% |
| c. | M03 | 0% |
Durch die Umsetzung der Projektaktivitäten können Landnutzungsaktivitäten verlagert werden, die außerhalb der Projektfläche zu Treibhausgas-Emissionen führen. Ein Beispiel dafür ist die Umwandlung von Weideflächen in Aufforstungsgebiete, was außerhalb der Projektfläche zu Entwaldung (hin zu Weideland) führen kann.
Für die aktuelle Anwendung des Wald-Klimastandards wird vorausgesetzt, dass Projekte dem europäischen und deutschen Recht (1.2.3) unterliegen. In Deutschland und den angrenzenden Ländern ist eine nachhaltige Waldbewirtschaftung gesetzlich vorgeschrieben und die Rodung von Wäldern verboten. Die Einhaltung dieser Gesetze wird kontrolliert.
Dadurch wird das Risiko einer regionalen Verlagerung von Aktivitäten, die zu Entwaldung oder nicht nachhaltiger Holznutzung auf anderen Flächen führen, ausgeschlossen.
In den Methoden werden bei der THG-Bilanzierung des Projektes folgende Abzüge für Leckage-Effekte durch die Verlagerung von Aktivitäten berücksichtigt:
| a. | Methode 01: 0% |
| b. | Methode 02: 0% |
| c. | Methdoe 03: 5% |
Verlagerungseffekte werden im Rahmen einer Studie bis zum Herbst 2025 beleuchtet.
Die Methode ‚03‘ führt dazu, dass das Holzangebot am Markt reduziert wird. In der volkswirtschaftlichen Theorie eines perfekten Marktes würde dies zu einer Preissteigerung führen, die dann andere Forstbetriebe dazu bewegt ihren Holzeinschlag zu erhöhen, wodurch die Klimaleistung des Projekts an anderer Stelle wieder verloren ginge. Die gleiche Argumentation gilt jedoch auch für den Ausstieg aus Fossilen Brennstoffen, auch hier kommt es zu Verlagerungseffekten in andere Märkte und dennoch ist es ein essenzieller Schritt hin zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Volkswirtschaft. In der forstlichen Praxis ist der Effekt durch die Verlagerung von Märkten nahezu nicht bewertbar, denn einzelne Forstbetriebe haben keine ausreichend großen Angebotsmengen, um den Holzmarktpreis messbar zu beeinflussen. Somit ändert sich durch die Durchführung von Klimaschutzprojekten der Holzmarktpreis nicht, solange bis eine signifikante Angebotsmenge vom Markt genommen würde. Ab diesem Punkt werden Holzpreise und CO2-Zertifikatspreise konkurrieren.
Die Menge ausgegebener eva-Zertifkate und deren Entsprechung zu den additionalen Ökosystemleistungen ist klar definiert.
Die additionale THG des Projektes ergibt sich aus der THG-Bilanz des Projektszenarios abzüglich der THG-Bilanz des Referenzszenarios (Indikator 6.6.5). Die Anzahl ausgegebener eva-Zertifikate entspricht der additionalen THG-Bilanz des Projekts in tCO2e.
| wobei | Einheit | |
|---|---|---|
| Additionale THG-Bilanz des Projekts | [tCO2e] | |
| THG-Bilanz des Projektszenarios | [tCO2e] | |
| THG-Bilanz des Referenzszenarios | [tCO2e] | |
| Emissionen aus Activity-Shifting Leakage | [tCO2e] | |
| Emissionen aus Market Leakage | [tCO2e] | |
________________
| wobei | Einheit | |
|---|---|---|
| Anzahl ausgegebener eva-Zertifikate | [credits] | |
| Additionale THG-Bilanz des Projekts | [tCO2e] | |
Die Menge an Zertifikaten wird regelmäßig durch unabhängiges Monitoring überprüft.
Die Monitoringperiode umfasst mindestens den gesamten Anrechnungszeitraum.
eva behält sich das Recht vor, die Monitoringperiode im WKS entsprechend den Anforderungen im Marktumfeld auszuweiten.
Der Projektbetreiber ist für das Monitoring einschliesslich der Inventuren verantwortlich. Inventurarbeiten sollen durch einen fachkundigen unabhängigen Dritten nach anerkannter forstlicher Praxis im Administrativen Anwendungsbereich (Indikator 1.1.1) durchgeführt werden.
Es werden Daten aus folgenden Inventurverfahren verwendet, soweit die Verfahren für die erforderlichen Inventurparameter (Indikator 6.9.4) zweckmäßig sind und eine Schätzgenauigkeit gemäß Indikator 6.9.5 erlauben:
| a. | Bestandesweise Inventur |
| b. | Stichprobeninventur mit permanenter Vermarkung entsprechend den Bundesrichtlinien für die Bemessung von Nutzungssätzen nach § 34b EStG und anderen steuerrechtlichen Zwecke. |
| c. | Inventur mit Methoden der Fernerkundung, die mit adäquaten terrestrischen Daten informiert wurden. |
Für die Methode M03 ist methodisch bedingt ausschließlich Verfahren (b) anzuwenden.
Das Inventurverfahren ist nachvollziehbar beschrieben und dokumentiert, ebenso die Auswertung der erhobenen Daten. Im Verfahren (b) sind zudem die Positionen der Stichprobenpunkte im geojson-Format dokumentiert.
Für die Methode M01 sind die Anforderungen erst im Rahmen des Monitorings relevant, weswegen M01 bei der Erstzertifizierung von den Anforderungen dieses Indikators ausgenommen ist.
Für Folgeinventuren soll sichergestellt werden, dass keine Abweichungen aufgrund methodischer Differenzen in den Inventurverfahren auftreten.
Für die Qualität der Inventur mit Methoden der Fernerkundung (c) bestehen noch keine Branchenstandards, weswegen weitere Qualitätsanforderungen geprüft und perspektivisch angepasst werden.
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Empfehlungen
Beim Verfahren nach (b) wird folgendes Aufnahmeschema empfohlen:
Permanent markierte Lage der Stichprobenmittelpunkte, sowie mindestens der Position (Abstand, Azimut) des ersten Baumes im Verhältnis zum Mittelpunkt, sodass eine Wiederauffindbarkeit gewährleistet ist.
Systematisches Stichprobenraster über die gesamte Projektfläche
Durchschnittlich mindestens 6 vermessene Probebäume je Stichprobenpunkt. Abweichungen müssen standörtlich begründet sein und gesondert forstfachlich erläutert werden.
Bei konzentrischen Probekreisen soll der Radius mindestens 12m betragen.
Für die Waldinventur sind mindestens folgende Parameter erfasst:
| a. |
| |
| b. |
| |
| c. |
|
Für die Methode M01 sind die Anforderungen erst im Rahmen des Monitorings relevant, weswegen M01 bei der Erstzertifizierung von den Anforderungen dieses Indikators ausgenommen ist.
Bei der Gesamtauswertung des Vorrats auf der Projektfläche liegt der einfache Standardfehler bei höchstens 5%. Das Auswertungsverfahren und die Ergebnisse sind nachvollziehbar beschrieben und dokumentiert.
Für die Methode M01 sind die Anforderungen erst im Rahmen des Monitorings relevant, weswegen M01 bei der Erstzertifizierung von den Anforderungen dieses Indikators ausgenommen ist.
Eine Folgeinventur erfolgt periodisch und spätestens 10 Jahre nach der letzten Inventur.
Die Plausibiltät der Inventurergebnisse ist durch folgende Maßnahmen sichergestellt:
| a. | Die Inventur- und Auswertungsverfahren sind nachvollziehbar dokumentiert und die Ergebnisse spiegeln den Waldzustand wider. |
| b. | Sofern die Datenerhebung des Inventurverfahrens nicht durch unabhängige Dritte (Indikator 6.9.2) erfolgt ist, wird sie durch die VVS auf systematische Fehler überprüft. |
| c. | Das Auswertungsverfahren ist bereits durch eva, einen von eva akkreditierten VVS oder von einer relevanten Behörde validiert worden. |
Besteht ein begründetes Verdachtsmoment für systematische Fehler, weist der Projektbetreiber nach, dass kein solcher Fehler vorliegt.
Für die Methode M01 sind die Anforderungen erst im Rahmen des Monitorings relevant, weswegen M01 bei der Erstzertifizierung von den Anforderungen dieses Indikators ausgenommen ist.
Die Projektaktivitäten auf der Projektfläche werden einmal pro Kalenderjahr dokumentiert und berichtet. Berichtet werden folgende Parameter:
| a. | Tatsächliche Gesamtnutzungsmenge (EFm) aufgegliedert in
|
| b. | Ggf. gesetzte Pflanzzahl je Baumart und Mischungsform |
| c. | Kurze Erläuterung der Massnahmen und deren Beitrag zum Projektfortschritt |
| d. | Massnahmenflächen als Geodaten (Indikator 6.9.9) |
Die Dokumentation ist eine Voraussetzung für die Ausgabe von Zertifikaten. Näheres regelt Indikator 9.1.2.
Bei der Dokumentation der Projektaktivitäten (Indikator 6.9.8) sind die Massnahmenflächen im geojson-Format dokumetiert. Dabei sind die Massnahmenflächen mit den primären Projektaktivitäten der Methode (Kriterium 6.1.) attribuiert.
Bei der Dokumentation der Projektaktivitäten (Indikator 6.9.8) sind die standardkonformen Verjüngungsflächen gemäss den Indikatoren 6.3.7 & 6.3.8 im geojson-Format dokumentiert, soweit solche vorliegen.
Zum Zeitpunkt der Erstzertifizierung und im Intervall von höchstens 3 Jahren wird ein hochaufgelöstes Luftbild der gesamten Projektfläche eingereicht.
Die Verwendung von Luftbildern des zuständigen Landesvermessungsamts ist zulässig. Entspricht der Aufnahmeturnus des entsprechenden Landesvermessungsamts nicht 3 Jahre, gilt der vom jeweils zuständigen Landesvermessungsamts festgelegte Turnus ebenfalls als zulässig.
Das Luftbild hat eine objektive Dokumentation der Projektentwicklung zum Zweck.
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Empfehlungen
Zugang und Verfügbarkeit von Luftbildern der Bundesländer lassen sich unter den folgenden Links finden:
Baden-Württemberg: Geoportal BW
Bayern: BayernAtlas
Brandenburg: Geoportal Brandenburg
Bremen & Niedersachsen: GDI-NI
Hamburg & Schleswig-Holstein: Digitaler Atlas Nord
Hessen: Geoportal Hessen
Mecklenburg-Vorpommern: Geoportal MV
Nordrhein-Westfalen: TIM-online
Rheinland-Pfalz: GeoPortal RLP
Saarland: Geoportal Saarland
Sachsen: Geoportal Sachsen
Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhalt Viewer
Bei der Methode M02 entspricht die Verjüngungsfläche der Projektfläche. Bei der Methode M03 wird angenommen, dass zum Zeitpunkt der Re-Zertifizierung mindestens die Verjüngungsflächen der ersten 5 Jahre standardkonform entwickelt sein werden.
Während des Anrechnungszeitraums wird zum Referenzvorrat (Indikator 6.5.3) ein additionaler Vorrat gehalten, der mit den ausgegebenen eva-Zertifikaten korrespondiert (Permanenzvorrat).
Die Bemessung des additionalen Vorrats durch eva-Zertifikate erfolgt anhand von Konversionsfaktoren (Indikator 6.10.3). Für die Konversionsfaktoren wird ein vorratsgewichteter Mittelwert auf Basis der aktuellen Betriebsinventur genutzt.
Permanenzvorrat = Additionaler Vorrat + Referenzvorrat
Wobei
Additionaler Vorrat = [Zertifkate/3.67] / KE
Den Umgang mit Abweichungen regeln die Indikatoren unter Kriterium 7.4..
Für die THG-Bilanzierung angewandte Tools (6.5.5 Baseline-Tool, 6.6.3 Waldwachstums-Tool) sowie Kennzahlen der Konvertierung (6.10.3 und 6.10.2) erfüllen den Anspruch des aktuellen Stands der Wissenschaft.
Sofern neue wissenschaftliche Evidenzen oder geeignetere Grundlangen vorliegen, werden Berechnungsansätze oder die dabei verwendeten Parameter priodisch angepasst. Etwaige Modell-bedingte negative Abweichungen werden durch den Puffer ausgeglichen.
Die Konvertierung des Derbholzvolumens [VFm] in Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalent [tCO2e] der ober- und unterirdischen Baumbiomasse erfolgt mit geeigneten Konversionsexpansionsfaktoren.
| wobei | Einheit | |
|---|---|---|
| Baumarten/-gruppenspezifischer Konversionsfaktor zur Konversion des Derbholzvolumens in [VFm] in tCO2e der ober- und unterirdischen Baumbiomasse | [-] | |
| Konversionsexpansionsfaktor der Baumarten/-gruppe von Derbholzvolumen in den Kohlenstoffgehalt der ober- und unterirdischen Baumbiomasse in tC | [-] | |
Die Konvertierung erfolgt auf Basis folgender Konversionsfaktoren:
| Excel-Tool | Konversionstabelle mit Umrechnungsfaktoren zur Quantifizierung der Senkenleistung von ober- und unterirdischer Baumbiomasse |
Der gesamte Kohlenstoff der oberirdischen und unterirdischen lebenden Baumbiomasse für das Jahr t [CO₂] berechnet sich aus dem Produkt der lebenden Baumbiomasse, dem Verhältnis von Biomasse zu Kohlenstoff und dem Verhältnis von Kohlenstoff zu CO₂.
Berechnung der oberirdischen Biomasse von Baum i [kg]:
Berechnung der unterirdischen Biomasse von Baum i [kg]:
Berechnung der lebenden Baumbiomasse für das Jahr t [kg]:
Berechnung des CO2 im Wald nach Schätzung für das Jahr t [CO₂]:
Auf Basis dieser Berechnungen wird die Menge der auszugebenden eva-Zertifikate bestimmt.
Die Berechnung der oberirdischen Biomasse [kg] wird nach dem Vorgehen von Riedel & Gerald (LINK) auf Basis von den Eingabeparametern Baumart, Brusthöhendurchmesser und Baumhöhe vorgenommen. Diese Funktionen werden aktuell in der Deutschen THG-Berichterstattung verwendet und sind durch das IPCC akzeptiert.
Die Berechnung der unterirdischen Biomasse [kg] folgt ebenfalls dem Vorgehen im Nationalen Inventarbericht zum Deutschen Treibhausgasinventar und verwendet Biomassefunktionen basierend auf begutachteten Artikeln bzw. einer eigenen Biomassefunktion für die Kiefer entwickelt vom Thünen Institut (LINK). Alle gewählten Biomassefunktionen entsprechen der im Indikator aufgeführten Gleichung.
Die Dauerhaftigkeit der Ökosystemleistung wird durch Anforderungen zum Risikomanagement sowie einen Puffer sichergestellt.
Hintergrund des Prinzips
Bei der Dauerhaftigkeit von Ökosystemleistungen geht es darum, sich gegen das Risiko abzusichern, dass eine bereits erbrachte Leistung wieder verloren geht. Um die Dauerhaftigkeit von Ökosystemleistungen sicherzustellen, sind angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
eva hält zur Absicherung der Dauerhaftigkeit von eva-Zertifikaten ein Puffer in ausreichender Größe und Qualität vor.
Die Funktion des Permanenz-Puffers ist durch angemessene Beiträge und deren periodische Anpassung sichergestellt. Der Puffer-Beitrag als Anteile der ausgegeben eva-Zertifikaten [%] besteht aus einem methodenspezifischen Basisbeitrag und einem projektspezifischen Risikozuschlag.
| wobei | Einheit | |
|---|---|---|
| Pufferbeitrag des Projekts als Prozentsatz an der additionalen THG-Bilanz des Projektes | [%] | |
| Methodenspezifischer Basisbeitrag der Methode x | [%] | |
| Projektspezifischer Risikozuschlag der Methode x | [%] | |
| a. | Methodenspezifischer Basisbeitrag für B_base,Mx | |
| 15% | ||
| 15% | ||
| 15% | ||
| b. | Projektspezifischer Risikozuschlag für B_pro,Mx | |
| N/A | ||
| N/A | ||
| Der Risikozuschlag wird bestimmt durch den Vergleich von geplantem und tatsächlichem Holzeinschlag in den letzten 10 Jahren vor Beginn des Projektes. War die Summe aus planmäßiger Nutzung und Kalamitätsnutzung höher als die geplante nachhaltige Einschlagsmenge, entsteht ein Risikozuschlag; ausgedrückt als Prozentsatz, welcher die geplante Einschlagsmenge übersteigt. War die Summe niedriger, entsteht kein Risikozuschlag. Die Berechnung der Abweichung erfolgt für jede Baumartengruppe und wird in Form eines vorratsgewichteten Mittelwertes aggregiert und zum Basisbeitrag addiert. Liegen keine Daten für Baumartengruppen vor, wird der vorrastgewichtete Abweichungsmittelwert vereinfachend nach Laub- und Nadelholz unterscheidend berechnet. Die Vorratsgewichtung nutzt die Daten aus der neuesten Inventur, nicht die, die der letzten Einschlagsplanung zu Grunde lagen. | ||
eva überwacht die Ausstattung des Permanenz-Puffers und passt die Beiträge an, sollten neue wissenschaftliche Erkenntnisse dies anraten oder sollte der Puffer auf weniger als 50% seiner bisherigen Zuflüsse an Zertifikaten sinken.
Es sind die Beitragssätze zum Ausgabezeitpunkt der eva-Zertifkate maßgeblich.
eva beabsichtigt, die Anforderungen methodenspezifisch anzupassen, um eine risikoadäquate Lastenverteilung zwischen den Methoden sicherzustellen.
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Weiterführende Informationen
Die Berechnung des projektspezifischen Anteils in Methode M03 berücksichtigt, dass eine nachhaltige Waldbewirtschaftung risiko-mitigierend wirken kann, wenn es Kalamitäten in die jährliche Planungspraxis integriert. Mit der Gewichtung nach erwarteten Vorratsanteilen wird die veränderte Waldstruktur und damit die Exposition des Betriebs gegenüber Kalamitäten berücksichtigt.
Der Projektbetreiber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass mögliche positive Abweichungen von der projizierten Menge an eva-Zertifikaten dem Puffer (7.1.) zugewiesen werden und nicht zu einer zusätzlichen Ausgabe (9.1.1) an den Betreiber führen.
Sofern sich in Bezug auf ein Projekt nach zwei aufeinander folgenden Monitorings eine positive Abweichung der tatsächlichen Ökosystemleistung des Projekts im Vergleich zu der in Projekt- und Referenzszenario vorausgesagten Ökosystemleistung ergibt und deshalb absehbar ist, dass ausreichend Zertifikate im Puffer hinterlegt sind, um die zukünftigen Risiken der Dauerhaftigkeit für das jeweilige Projekt auszugleichen, kann eva evaluieren, ob etwaige Überschüsse von eva-Zertifikaten im Puffer nach eigenem Ermessen von eva an den Projektbetreiber übertragen werden können und/oder ob der zu leistendende Pufferbeitrag des Projektbetreibers für neue Projekte reduziert werden kann.
Der Umgang mit Nichtkonformitäten, dem Ausschluss von Teilflächen oder Projekten, sowie dem Projektausscheiden ist klar geregelt.
Sofern bei einer Re-Zertifizierung durch die VVS oder im Rahmen einer Überprüfung einer 'gefährdet Meldung' (EN) gemäß 8.2.15 durch eva festgestellt wird, dass eine Teilfläche nicht mehr den Anforderungen des Wald-Klimastandards entspricht und ein diesbezüglicher Indikator deshalb als nicht-konform (NC) bewertet wird, hat der Projektbetreiber die Möglichkeit, die betroffene Fläche vom Projekt auszuschließen, um dadurch einen Gesamtausschluss des Projekts zu vermeiden.
Der Ausschluss erfolgt durch entsprechende Anpassung der Projektfläche in den Projektinformationen auf der eva Zertifizierungsplattform. Ein solcher Teilausschluss führt dazu, dass bezüglich der auf die ausgeschlossene Fläche entfallenden eva-Zertifikate ein Shortfall vorliegt, der gemäß den Regelungen in Kriterium 7.3. ausgeglichen werden muss.
Sofern bei einer Re-Zertifizierung durch die VVS oder im Rahmen einer Überprüfung einer 'gefährdet Meldung' gemäß 8.2.15 durch eva festgestellt wird, dass ein Indikator als 'Nicht konform' (NC) bewertet wird, erfolgt der Auschluss des Projekts durch eva.
Vor Erklärung des Projektausschlusses hat eva den Projektbetreiber abzumahnen und ihm Gelegenheit zu geben, die beanstandeten Mängel innerhalb einer Frist von 4 Wochen zu beseitigen oder, sofern sich die Beanstandung auf eine abgrenzbare Teilfläche bezieht, diese beanstandete Teilfläche aus dem Projekt auszuschließen (Indikator 7.2.1).
Sofern die Beseitigung der Mängel in dieser Frist unmöglich ist, hat der Projektbetreiber eva innerhalb dieser Frist ein Konzept zur Mängelbeseitigung vorzulegen und sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die schnellstmöglich zur Beseitigung des Mangels führen werden.
Innerhalb der gleichen Frist kann der Projektbetreiber gegenüber eva nachweisen, dass die Beanstandung zu Unrecht erfolgt ist und das Projekt daher konform mit dem Wald-Klimastandard ist.
Die endgültige Entscheidung über einen Projektausschluss wird von eva getroffen, wobei der Ausschluss der gesamten Projektfläche stets die Ultima Ratio darstellt. Ein solcher Projektausschluss führt dazu, dass bezüglich der auf die Projektfläche entfallenden eva-Zertifikate ein Shortfall vorliegt, der gemäß den Regelungen in der Kriterium 7.3. oder 7.4. auszugleichen ist.
Nach Ablauf des Anrechnungszeitraums scheidet das Projekt aus der vertraglichen Bindung aus. Es sind keine weiteren Verpflichtungen der Parteien gegeben. Mit dem Ausscheiden werden die Zertifikate des Projekts in der Impact Registry entsprechend gekennzeichnet.
eva behält sich vor, den Projektbetreiber nach Ablauf des Anrechnungszeitraums zu kontaktieren, um mit ihm ein Monitoring des Projekts nach Ablauf des Anrechnungszeitraum zu erörtern.
Durch eva-Zertifikate repräsentierte projizierte additionale Öksystemleistungen werden entsprechend den tatsächlich erbrachten additionalen Ökosystemleistungen ausgeglichen.
Text
Ein Shortfall innerhalb des Anrechnungszeitraums wird durch den Projektbetreiber oder über den von eva vorgehaltenen Puffer (Indikator 7.1.1) ausgeglichen.
Es werden genau so viele Zertifikate ausgeglichen, wie dem Shortfall entsprechen, damit die tatsächliche und projizierte additionale Ökosystemleistung übereinstimmen. Der Ausgleich des Shortfalls erfolgt zeitnah nach dem Feststellungszeitpunkt (Indikator 7.3.2).
Ein Shortfall und der korrespondierende zu leistende Ausgleich werden mit Erscheinen des Verifizierungsberichts festgestellt und liegt vor, wenn der tatsächliche Vorrat zum Feststellungszeitpunkt unter dem zum entsprechenden Zeitpunkt projizierten Vorrat liegt.
Die Haftung für ein Shortfall und damit die Pflicht zum Ausgleich richtet sich nach dessen Vermeidbarkeit.
| a. | Vermeidbare Shortfalls werden durch den Projektbetreiber ausgeglichen. Ein Shortfall gilt als vermeidbar, wenn zwischen Shortfall und den Handlungen des Projektbetreibers ein kausaler Zusammenhang im Sinne der Beeinflussbarkeit erkennbar ist. Shortfalls aus folgenden Konstellationen gelten als vermeidbar: | |
| I. | Der Shortfall resultiert aus einer Verletzung der in diesen AGB oder dem Wald-Klimastandard geregelten Pflichten des Projektbetreibers. | |
| II. | Die forstwirtschaftlichen Nutzungsmengen des Projekts übersteigen ohne Kalamitätsnutzungen diejenigen des Referenzszenarios | |
| III. | Der Shortfall resultiert aus Wildschäden. | |
| IV. | Der Shortfall resultiert aus Handlungen des Projektbetreibers auf der Projektfläche oder solchen, die sich auf der Projektfläche auswirken. | |
| V. | Der Projektbetreiber macht von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. | |
| VI. | Eine berechtigte außerordentliche Kündigung durch eva. | |
| b. | Nicht vermeidbare Shortfalls werden durch den Puffer ausgeglichen. Als nicht vermeidbar gelten Shortfalls, wenn kein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen Shortfall und den Handlungen des Projektbetreibers erkennbar ist. Shortfalls aus folgenden Komstellationen gelten als nicht vermeidbar: | |
| I. | Shortfalls, die durch extreme Wetterereignisse wie Hitzewellen, Dürren, Stürme und Überschwemmungen auf der Projektfläche entstanden sind | |
| II. | Shortfalls, die durch natürliche Risiken wie Waldbrände, Schädlingsbefall und Krankheiten entstanden sind | |
| III. | Shortfalls, die aus deren Kombination und direkten Folgewirkungen auf der Projektfläche entstanden sind. | |
| c. | Wenn die Ursachen des Shortfalls sowohl in beeinflussbaren als auch in nicht beeinflussbaren Faktoren liegen, wird der Shortfall anteilig nach dem Verhältnis der Verantwortlichkeiten ausgeglichen. Sofern sich die Parteien nicht darüber einigen können, ob die Ursache des Shortfalls ein beeinflussbarer oder ein unbeeinflussbarer Faktor gewesen ist, entscheidet eva nach billigem Ermessen über diese Frage. | |
Der Ausgleich von Shorfalls erfolgt nach dem Grundsatz der Gleichwertigkeit. Nach dem Feststellungszeitpunkt richten sich die zulässigen Modalitäten für einen Ausgleich nach den Möglichkeiten der verantwortlichen Partei.
| a. | Vermeidbare Shortfalls (Projektbetreiber) | |
| I. | Primärer Ausgleich durch Stilllegung von Zertifikaten aus dem vom Shortfall betroffenen Projekt. | |
| II. | Unterhält der Projektbetreiber mehrere Projekte, können eva-Zertifikaten aus diesen Projekten für Shortfalls verwendet werden. | |
| III. | Ausgleich durch Stilllegung zugekaufter Zertifikate Dritter. | |
| b. | Nicht-vermeidbare Shortfalls (eva) | |
| I. | Ausgleich durch Stilllegung von Zertifikaten aus dem Permanenz-Puffer. | |
Sofern bis zum Feststellungszeitpunkt Zertifikate auf jährlicher Basis ausgegeben werden, kann ein Ausgleich durch das Aussetzen oder eine Reduktion der Ausgabe von Zertifikaten erfolgen (Indikator 9.1.2).
Näheres zu den erforderlichen Eigenschaften von Zertifikaten für den Ausgleichszweck regelt Indikator 7.3.5.
Für den Ausgleich werden ausschließlich eva-Zertifkate verwendet, die Eigenschaften besitzen, die den zu ersetzenden eva-Zertifikaten vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten eva-Zertifikate, wenn folgende Eigenschaften identisch sind:
| a. | ex-post | zwingend |
| b. | Jahr der Entstehung (=Vintage) | nicht zwingend |
| c. | nicht zwingend |
Je nach Verfügbarkeit kann auf nicht zwingende Eigenschaften verzichtet werden, falls die erforderliche Ausgleichsfrist (Indikator 7.3.6) nicht eingehalten werden kann
Der Ausgleich erfolgt in einem begrenzten Zeitraum und systematisch nach folgendem Vorgehen:
| a. | Ein Ausgleich erfolgt innerhalb von 6 Monaten nach Vorliegen eines Verifizierungsberichts. |
| b. | Verfügt der für den Ausgleich Verantwortliche nicht über ausreichend eigene eva-Zertifikate auf seinem Konto im Impact Registry, legt er eva innerhalb von 6 Monaten nach Vorliegen eines Verifizierungsberichts einen Ausgleichsplan vor. |
| c. | Der Ausgleichsplan sieht konkrete Maßnahmen vor, mit denen der Shortfall spätestens innerhalb von 18 Monaten nach Vorliegen des Verifizierungsberichts ausgeglichen werden kann. Es gelten außerdem die Bestimmungen des Indikators 7.3.5. |
| d. | Spätestens nach Ablauf dieser 18 Monaten muss der Shortfall vom Verantwortlichen ausgeglichen sein. |
Durch eva-Zertifikate repräsentierte additionale Öksystemleistungen werden den erbrachten additionalen Ökosystemleistungen entsprechend ausgeglichen.
Wird gespeicherter Kohlenstoff, der als additionale Ökosystemleistung nachgewiesen wurde, nach der Ausgabe der entsprechenden Zertifikate wieder frei (z.B. durch eine Kalamität), liegt ein Reversal (= Umkehrung) vor.
Ein Reversal innerhalb des Anrechnungszeitraums wird durch den Projektbetreiber oder über den von eva vorgehaltenen Permanenz-Puffer (siehe Indikator 7.1.1) ausgeglichen. Für den Ausgleich werden genau so viele Zertifikate aus dem Puffer stillgelegt, wie dem Reversal entsprechen, damit die tatsächliche additionale Ökosystemleistung und die durch eva-Zertifikate repräsentierte additionale Ökosystemleistung übereinstimmen. Der Ausgleich des Reversals erfolgt zeitnah nach dem Feststellungszeitpunkt (s. Indikator 7.4.2).
Mit jeder neuen Inventur erfolgt eine Saldierung. Durch den Vergleich von alter und neuer Inventur wird geprüft, ob der aktuelle Vorrat den Permanenzvorrat übersteigt. Durch den konservativen Ansatz der Zuwachsermittlung für Projekt- und Referenzszenario wird erwartet, dass der tatsächliche Zuwachs über die Inventurperiode höher ausfällt. Die Holzmenge, um die der aktuelle Vorrat den Permanenzvorrat übersteigt, wird in CO2-Äquivalente umgerechnet und davon die Summe der jahresbezogenen Pufferreservierungen abgezogen. Entsteht dabei ein negativer Wert, wird diese Anzahl an Zertifikaten stillgelegt.
Ein Reversal und der korrespondierende zu leistende Ausgleich werden mit Erscheinen des Verifizierungsberichts festgestellt.
| a. | M01 & M02: |
| b. | M03: |
Die jährlichen Einschlags- und Kalamitätsmeldung werden nicht als Verifizierungsbericht im engeren Sinne betrachtet. Sollten auf Basis der jährlichen Meldungen Reversals wahrscheinlich werden, wird eine entsprechende Menge an Zertifikaten im Puffer für das Reversal reserviert. Die Pufferreservierung ermöglicht es, frühzeitig einer möglichen Unterdeckung durch den Puffer gewahr zu werden und gegenzusteuern. Die genaue Quantifizierung des Reversals ist erst nach Erstellung der neuen Inventur möglich. Durch den konservativen Ansatz und die wahrscheinliche Unterschätzung des tatsächlichen Zuwachses entsteht ein dem Reversal entgegenwirkender Effekt.
Die Haftung für ein Reversal und damit die Pflicht zum Ausgleich richtet sich danach, ob zwischen Reversal und den Handlungen des Projektbetreibers ein kausaler Zusammenhang im Sinne der Beeinflussbarkeit erkennbar ist. Sofern ein solcher Kausalzusammenhang besteht, wird das Reversal durch den Projektbetreiber ausgeglichen (Verursacherprinzip).
| a. | Betreiber | |
| I. | Das Reversal resultiert aus einer Verletzung der in diesen AGB oder dem Wald-Klimastandard geregelten Pflichten des Projektbetreibers. | |
| II. | Die forstwirtschaftlichen Nutzungsmengen ohne Kalamitätsnutzungen des Projekts übersteigen die des Referenzszenarios | |
| III. | Wildschäden, die zu einem Reversal führen. | |
| IV. | Handlungen des Projektbetreibers auf der Projektfläche oder solche, die sich auf der Projektfläche auswirken. | |
| V. | Der Projektbetreiber macht von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. | |
| VI. | Eine berechtigte außerordentliche Kündigung durch eva. | |
| b. | eva | |
| I. | Natürliche Risiken wie Waldbrände, Schädlingsbefall und Krankheiten, sowie | |
| II. | extreme Wetterereignisse wie Hitzewellen, Dürren, Stürme und Überschwemmungen auf der Projektfläche, | |
| III. | deren Kombination und direkte Folgewirkungen auf der Projektfläche. | |
| c. | Lastenteilung Sofern sich die Parteien nicht darüber einigen können, ob die Ursache des Reversals ein beeinflussbarer oder ein unbeeinflussbarer Faktor gewesen ist, entscheidet eva nach billigem Ermessen über diese Frage. | |
Der Ausgleich von Reversals erfolgt nach dem Grundsatz der Gleichwertigkeit. Nach dem Feststellungszeitpunkt richten sich die zulässigen Modalitäten für einen Ausgleich nach den Möglichkeiten der verantwortlichen Partei.
| a. | ||
| I. | Primärer Ausgleich durch Stilllegung von Zertifikaten aus dem vom Reversal betroffenen Projekt. | |
| II. | Unterhält der Projektbetreiber mehrere Projekte, können eva-Zertifikaten aus diesen Projekten für Reversals verwendet werden. | |
| III. | Ausgleich durch Stilllegung zugekaufter Zertifikate Dritter. | |
| b. | ||
| I. | Ausgleich durch Stilllegung von Zertifikaten aus dem Permanenz-Puffer. | |
Sofern bis zum Feststellungszeitpunkt Zertifikate auf jährlicher Basis ausgegeben werden, kann ein Ausgleich durch das Aussetzen oder eine Reduktion der Ausgabe von Zertifikaten erfolgen (Indikator 9.1.2).
Näheres zu den erforderlichen Eigenschaften von Zertifikaten für den Ausgleichszweck regelt Indikator 7.4.5.
Für den Ausgleich werden ausschließlich eva-Zertifkate verwendet, die Eigenschaften besitzen, die den zu ersetzenden eva-Zertifikaten vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten eva-Zertifikate, wenn folgende Eigenschaften identisch sind:
| a. | ex-post | zwingend |
| b. | Jahr der Entstehung (=Vintage) | nicht zwingend |
| c. | nicht zwingend |
Je nach Verfügbarkeit kann auf nicht zwingende Eigenschaften verzichtet werden, falls die erforderliche Ausgleichsfrist (Indikator 7.4.6) nicht eingehalten werden kann
Der Ausgleich erfolgt in einem begrenzten Zeitraum und systematisch nach folgendem Vorgehen:
| a. | Ein Ausgleich erfolgt innerhalb von 6 Monaten nach Vorliegen eines Verifizierungsberichts. |
| b. | Verfügt der für den Ausgleich Verantwortliche nicht über ausreichend eigene eva-Zertifikate auf seinem Konto im Impact Registry, legt er eva innerhalb von 6 Monaten nach Vorliegen eines Verifizierungsberichts einen Ausgleichsplan vor. |
| c. | Der Ausgleichsplan sieht konkrete Maßnahmen vor, mit denen das Reversal spätestens innerhalb von 18 Monaten nach Vorliegen des Verifizierungsberichts ausgeglichen werden kann. Es gelten außerdem die Bestimmungen des Indikators 7.4.5. |
| d. | Spätestens nach Ablauf dieser 18 Monaten muss das Reversal vom Verantwortlichen ausgeglichen sein. |
Projekte werden in regelmäßigen Zeitabständen von unabhängigen, qualifizierten Validierungs-/Verifizierungsstellen (VVS) zertifiziert.
Hintergrund des Prinzips
Um sicherzustellen, dass die Projekte den Anforderungen des Wald-Klimastandards entsprechen und potenzielle Interessenskonflikte vermieden werden, ist eine regelmäßige und unabhängige Zertifizierung von entscheidender Bedeutung.
Diese Zertifizierungen werden von fachlich qualifizierten und akkreditierten Stellen durchgeführt, die keine persönlichen oder finanziellen Verbindungen zu den Projekten haben. Durch diese unabhängige Überprüfung wird die objektive Konformität der Projekte mit dem Wald-Klimastandard gewährleistet und das Vertrauen in die erzielten Ergebnisse gestärkt.
Die Zertifizierungsprozesse umfassen detaillierte Prüfungen der Projektunterlagen, vor-Ort-Besuche, sowie die Einhaltung von Transparenz- und Berichtspflichten. Durch die regelmäßige Wiederholung der Zertifizierungen wird sichergestellt, dass die Projekte kontinuierlich dem Wald-Klimastandard entsprechen und potenzielle Abweichungen oder Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden können.
Die Zertifizierung wird durch einen unabhängigen Qualitätsdienstleister durchgeführt.
Die Validierungs-/Verifizierungsstelle (VVS) verfügt über eine gültige Akkreditierung gemäß einer der folgenden Qualitätsnormen:
VVS sind nur berechtigt, eine Erst- oder Rezertifizierung gemäß der erforderlichen Akkreditierung in Projekten auf Flächen durchzuführen, die als Wald klassifiziert sind.
Vor der ersten Beauftragung zur Erst- oder Rezertifizierung durch eva nehmen die Auditoren der VVS oder deren beauftragte Personen an einem Onboarding zur Nutzung der eva Online-Plattform teil. Dieses wird durch einen Mitarbeitenden von eva durchgeführt.
Bei wesentlichen Änderungen in der Anwendung der eva Online-Plattform behält sich eva vor, eine erneute Schulung als verpflichtende Qualifizierungsmaßnahme für die VVS anzusetzen.
Zudem überprüft eva die relevanten Akkreditierungen der VVS bzw. ihrer beauftragten Personen mindestens einmal jährlich oder bei besonderem Anlass auf ihre Gültigkeit.
Weitere Informationen können den Standard Operating Procedures entnommen werden.
Die VVS wird von eva bestimmt und beauftragt und wechselt mindestens nach jeder dritten Zertifizierung eines Projekts.
Bei den meisten Klimastandards liegt die Auswahl der VVS beim Projektbetreiber, was den Vorwurf der Befangenheit aufkommen lässt, da der Projektbetreiber die VVS direkt bezahlt. Um diesen Interessenskonflikt zu vermeiden, wählt die eva gemäß 8.1.1 die VVS aus. Darüber hinaus ermöglicht dieser Ansatz eine kosteneffiziente und benutzerfreundliche Gestaltung des Zertifizierungsprozesses.
eva behält sich vor, unaufgefordert und in Eigenregie eine Überprüfung der Konformität mit den Anforderungen des WKS vorzunehmen.
Während des Anrechnungszeitraums werden die Indikatoren des Wald-Klimastandards regelmäßig gemäß einem klar definierten Prozess und klaren Zuständigkeiten überprüft.
Für jeden Indikator wird in den ´Indikatorendetails´ spezifiziert, auf welche Art und Weise die Anforderungen des WKS sichergestellt und Indikatoren geprüft werden:
| Spezifizierung | Bedeutung |
| Gibt an, für welche Methoden der Indikator anwendbar ist. Kein wert (n.a.) bedeutet, dass der Indikator für alle Methoden anwendbar ist. | |
| Zertifizierungstyp | Gibt an, in welchem Prozess der Indikator zur Anwendung kommt. |
| Bezogen auf | GIbt an, welches der Prüfgegenstand des Indikators ist oder auf welcher Ebene der Indikator anwendbar ist. |
| Eingabe im | Gibt an, wo in der Zertifizierungsinfrastruktur der entsprechende Nachweis für die Überprüfung erfasst wird. |
| Nachweis durch | Beschreibt, wodurch oder in welchen Formaten ein Nachweis erbracht werden kann, im Bedarfsfall einschließlich Leitlinien für die Nachweisführung oder Validierung / Verifizierung. |
| Geprüft von | Gibt an, durch wen die Prüfung eines Indikators erfolgt bzw. wer für dafür verantwortlich ist. |
Die Gültigkeit der Zertifizierung des Projekts ist über den Anrechnungszeitraum (1.3.2) aufrechtzuerhalten. Sowohl die Erstzertifizierung als auch die nachfolgenden Re-Zertifizierungen haben jeweils eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren.
Für die Zertifizierung des Projekts wird eine gültige Version des Wald-Klimastandards verwendet. Nach Veröffentlichung einer neuen Version wird für bestehende Zertifizierungsanträge eine Übergangsfrist gewährt.
Zertifizierungsanträge können versionsabhängig in folgenden Fristen eingereicht werden:
| Version | Von | Bis |
| 1.1 | 01. August 2024 | 30. November 2025 |
| 1.2 | 12. Mai 2025 | 30. November 2025 |
Nach Ablauf der Übergangsfristen sind noch nicht eingereichte Zertifzierungsanträge unter der aktuellsten Version neu zu erfassen.
Der Wald-Klimastandard und seine Methoden werden kontinuierlich weiterentwickelt. Dabei werden die Entwicklungsschritte zum Zweck der Transparenz und Nachvollziehbarkeit in Versionen eingeteilt.
Bestandsschutz
Falls sich durch Weiterentwicklungen des Wald-Klimastandards neue oder angepasste Anforderungen ergeben, die ein bestehendes Projekt faktisch nicht erfüllen kann oder dessen Umsetzung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, besteht während des Zertifizierungsprozesses die Möglichkeit, eine Klarstellungsanfrage (CL; 8.2.16) als Ausnahme gemäß des 'Bestandsschutzes' zu stellen. Dadurch wird die Situation des betroffenen Projekts näher betrachtet und durch eva geprüft, ob eine Anpassung oder Ausnahme gerechtfertigt ist.
Der 'Bestandsschutz' erstreckt sich gleichermaßen auf Anforderungen Dritter, wie FSC oder PEFC, auf die der Wald-Klimastandard verweist und die sich ebenfalls weiterentwickeln können.
Zertifizierungen müssen innerhalb von 6 Monaten nach ihrem Beginn abgeschlossen werden.
Projekte können unter folgenden Bedingungen als Projektgruppe für eine Zertifizierung eingereicht werden:
| a. | Die Projektgruppe besteht aus mindestens 2 und maximal 12 verschiedenen Projektbetreibern. Sind die Projektbetreiber einer Projektgruppe in einem gemeinsamen Forstwirtschaftlichen Zusammenschluss nach §15 BWaldG organisiert, entfällt die maximale Anzahl an Projektbetreibern innerhalb einer Gruppe. |
| b. | Die Flächen aller Projektbetreibern der Projektgruppe umfassen über 50 ha |
| c. | Die Flächen aller Projektbetreibern der Projektgruppe befinden sich in einem Radius von 150 km |
| d. | Die Projektgruppe wird durch einen gemeinsamen Projektberater vertreten. Dieser übernimmt für alle Projektbetreiber einer Projektgruppe die Vor- und Nachbereitung einer Zertifizierung und dient während der Zertifizierung als Ansprechpartner für die Projekte. |
Bei der Zertifizierung einer Projektgruppe erhält jedes einzelne Projekt einen Zertifizierungsbericht entsprechend 8.3.1. Auch die Ausgabe der Zertifikate erfolgt entsprechend 9.1.1 auf das Konto jedes Betreibers.
Korrekturanfragen (CARs), die durch stichprobenartige Kontrollen (8.2.8) der VVS identifiziert wurden, werden vom Projektberater proaktiv in allen Projekten/Teilflächen korrigiert.
Die Anzahl der Stichproben entspricht mindestens der Quadratwurzel (√) der Gesamtzahl aller Teilflächen eines Projekts oder einer Projektgruppe.
Für die Überprüfung der Indikatoren, die in ihrer Form sehr verschieden gestaltet sind, schreibt der Wald-Klimastandard für Projektgruppen keine Mindestanzahl an Stichproben vor. Diese liegt im Ermessen der VVS.
Folgende Indikatoren sind bei Projektgruppen für jedes einzelne Projekt zu prüfen: Eigentümerschaft (1.2.1), Finanzielle Additionalität (3.2.1) und PEFC/FSC-Zertifizierung (4.1.1).
Der Zertifizierungsantrag beinhaltet die Projektbeschreibung, Quantifizierung und die erforderliche Nachweisführung inklusive den Belegen entsprechend den Anforderungen des Wald-Klimastandandards.
Der Zertifizierungsantrag wird in der Zertifizierungsplattform erstellt und eingereicht. Mit der Einreichung eines vollständigen Zertifizierungsantrags erhält das Projekt den Status 'Zertifizierung beantragt'.
Bei der Erstzertifizierung wird der Zertifizierungsantrag durch eine VVS auf die Konformität des Projektes mit den Anforderungen an die Erstzertifizierung des WKS überprüft.
Die Erstzertifizierung erfolgt, nachdem ein vollständiger Zertifizierungsantrag eingereicht und die VVS durch eva der Zertifizierung zugewiesen wurde. Jede Zertifizierung beinhaltet ein Desk- und Vor-Ort-Audit. Der Projektbetreiber stellt im Deskaudit über die Zertifizierungsplattform und während des Vor-Ort-Audits sämtliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die für eine Überprüfung und Zertifizierung des Projekts erforderlich sind.
Die Erstzertifizierung gilt als abgeschlossen, sobald die VVB die Konfomrität des Projekts mit den WKS-Anforderungen bestätigt hat. Nach Abschluss der Erstzertifizierung wird ein Zertifizierungsbericht erstellt und im Impact Registry veröffentlicht.
Die Anwesenheit des Projektbetreibers während der Vor-Ort-Begehung ist nicht zwingend erforderlich, solange der Ansprechpartner über ausreichende Informationen zum Projekt verfügt.
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Empfehlungen
Die Anwesenheit des zuständigen Försters während des Vor-Ort-Audits wird empfohlen.
Bei der Re-Zertifizierung wird eine bestehende Zertifizierung durch eine VVS auf die Konformität des Projektes mit den Anforderungen an die Re-Zertifizierung des WKS überprüft.
Das Projekt wird während des gesamten Anrechnungszeitraum durch regelmäßige Re-Zertifizierungen überwacht, die mindestens alle 5 Jahre ab der Erstzertifizierung stattfinden. Bei diesen Re-Zertifizierungen prüft die von eva beauftragte VVS, ob sich das Projekt gemäß den Annahmen in Projekt- und Referenzszenario entwickelt.
Der Zeitpunkt der Re-Zertifizierungen wird innerhalb der 5 Jahre nach billigem Ermessen von eva bestimmt. Bei der Auswahl der VVS ist eva frei, mit den im Wald-Klimastandard geregelten Einschränkungen.
Aktualisierung
Die Überprüfung erfolgt hauptsächlich anhand der vom Betreiber in der eva Online-Plattform eingestellten und aktualisierten Projektinformationen. Der Projektbetreiber hat die Projektinformationen regelmäßig (mindestens alle 5 Jahre) anhand etwaiger Änderungen des Wald-Klimastandards zu aktualisieren.
Falls sich aufgrund von Änderungen des Wald-Klimastandards neue oder angepasste Anforderungen an das Projekt ergeben, die retrospektiv von einem bestehenden Projekt nicht erreicht werden können, kann der Projektbetreiber für das Projekt 'Bestandsschutz' beantragen. Wird der Bestandsschutz durch eva gewährt, müssen die geänderten Anforderungen vom Projekt nicht eingehalten werden.
Überprüfung der Indikatoren
Art und Umfang der Re-Zertifizierungsprüfung ergeben sich aus den Anforderungen des Wald-Klimastandards. Die VVS überprüft insbesondere Indikatoren in Bezug auf
Die Additionalität des Projekts wird im Rahmen der Re-Zertifizierung nicht geprüft.
Die VVS bewertet die geprüften Indikatoren gemäß den im Wald-Klimastandard festgelegten Regeln und weist jedem Indikator einen entsprechenden Status zu.
Falls erforderlich, ist die VVS berechtigt, eine Vor-Ort-Begehung und/oder Interviews mit Projektteilnehmern durchzuführen, um die Überprüfung zu unterstützen.
Wenn das Projekt den Anforderungen des Wald-Klimastandards entspricht und die tatsächlichen Entwicklungen der vorhergesagten Anzahl an eva-Zertifikaten im Projektszenario entspricht, erfolgt die Re-Zertifizierung. Falls dies nicht der Fall ist, liegt ein Nicht-Konformitätsfall (NC) oder eine Abweichung vor, die gemäß den Anforderungen des Wald-Klimastandards behandelt wird.
Die VVS erstellt einen Zertifizierungsbericht über das Ergebnis der Re-Zertifizierung, der den Vorgaben des Wald-Klimastandards entspricht.
Im Rahmen des Monitorings wird während des Anrechnungszeitraums eines Projekts überprüft, ob das Projekt sich entsprechend den Annahmen in Projekt- und Referenzszenario entwickelt, insbesondere ob die vorausgesagte Ökosystemleistungen des Projekts durch die Projektaktivitäten zum Zeitpunkt des Monitorings tatsächlich erreicht werden und die Anzahl der ausgegebenen eva-Zertifikate der tatsächlich eingetretenen Ökosystemleistung entspricht.
Hierfür beauftragt eva nach billigem Ermessen eine unabhängige Organisation mit entsprechender Fachexpertise mit der Erstellung einer Monitoring-Studie.
Nach Fertigstellung der Monitoring-Studie prüft eva diese auf Plausibilität und gleicht ihr Ergebnis mit der prognostizierten Ökosystemleistung ab. Sofern erforderlich, werden die Monitoring-Informationen durch eine VVS zu Qualitätssicherungszwecken überprüft.
Um die Monitoring-Studien durchzuführen, gewährt der Projektbetreiber den teilnehmenden Parteien die erforderlichen Zugangs- und Überflugsrechte. Die Intervalle des Monitorings ergeben sich aus den Anforderungen des Wald-Klimastandards.
Entsprechen die Entwicklungen des Projekts derjenigen, die im Projektszenario für den Zeitpunkt des Monitoring vorausgesagt waren, wird ein entsprechender Teil der eva-Zertifikate vom Status 'validiert' in den Status 'verifiziert' überführt und entsprechend in der Impact Registry geändert. Dadurch wird zum Ausdruck gebracht, dass die ursprünglich projizierte Ökosystemleistung zum Zeitpunkt des Monitorings durch Projektaktivitäten tatsächlich erreicht werden konnte.
Im Fall, dass projektspezifische Monitoringdaten, können diese in Absprache mit eva als Grundlage für die Umsetzung des Monitorings genutzt werden.
Dieser Status sagt aus, dass der Indikator erfüllt ist. Grundlage sind Projektinformationen und Nachweise, die während eines Zertifizierungsprozesses geprüft werden.
Mit dem Status C (engl. Compliant) gilt ein Indikator als konform.
Dieser Status sagt aus, dass ein Indikator durch das Projekt nicht ausreichend erfüllt wird, aber nach Einschätzung der VVS die Möglichkeit besteht, die Erfüllung des Indikators durch weitere Nachweise oder Nachbesserungsmaßnahmen während des aktuellen Zertifizierungsprozesses herbeizuführen.
Der Status ist vor Abschluss des Zertifizierungsprozesses durch die VVS in ein C, CL, FAR oder NC zu überführen.
Mit dem Status IN/CAR (engl. Inquiry / Corrective Action Request) gilt ein Indikator als nicht konform.
Dieser Status sagt aus, dass ein Indikator durch das Projekt zwar nicht ausreichend erfüllt wird, aber nach Einschätzung der VVS die Möglichkeit besteht, die Erfüllung des Indikators durch weitere Nachweise, Nachbesserungsmaßnahmen oder natürliche Entwicklungen bis zur nächsten Zertifizierung herbeizuführen.
Nach der Überprüfung eines FARs einer vergangenen Zertifizierung ist der Indikator durch die VVS in ein C, CL, CAR oder NC zu überführen.
Mit dem Status FAR (engl. Forward Action Request) gilt ein Indikator als konform.
Dieser Status sagt aus, dass ein Indikator durch das Projekt nicht erfüllt ist und nach Einschätzung der VVS keine Möglichkeit besteht, dass dieser Indikator durch weitere Nachweise oder Nachbesserungsmaßnahmen bis zur nächsten Zertifizierung erfüllt werden kann.
Die Folge eines NC auf der Ebene eines Indikators hat den NC-Status des gesamten Zertifizierungsprozesses zur Folge und führt zu einem Projektausschlussverfahren, das durch eva umgesetzt wird.
Der Status wird im Register zusammen mit den Projektinformationen der Zertifizierung veröffentlicht.
Mit dem Status NC (engl. Non-Compliant) gilt ein Indikator als nicht konform.
Der Projektbetreiber verpflichtet sich, eva unverzüglich zu melden, wenn die Realisierung der im Projektszenario gesetzten Ziele im Hinblick auf die Ökosystemleistung gefährdet ist und/oder er Grund zu der Annahme hat, dass die von ihm geplanten Projektaktivitäten sich nicht oder nicht vollständig umsetzen lassen ('gefährdet Meldung').
Bis zur Klärung des der 'gefährdet Meldung' zugrunde liegenden Vorgangs und abhängig von dessen Natur und Schwere behält sich eva das Recht, vor Aktivitäten auf der eva Online-Plattform oder im Impact Registry, die in Verbindung mit dem Projekt stehen, zu pausieren.
Wenn festgestellt wird, dass aktuelle Entwicklungen des Projekts nicht der prognostizierten und ausgegebenen Anzahl von Zertifikaten entsprechen, hat der Projektbetreiber dies ebenfalls an eva zu melden.
Als Konsequenz sind durch den Projektbetreiber die Modelle des Projektszenarios auf der eva Online-Plattform auf seine Kosten anzupassen. Die aktualisierten Szenarien und evtl. auch Flächen werden von eva überprüft. Sofern die sich aufgrund der neuen Szenarien ergebenden Zertifikate geringer sind als die bereits an den Projektbetreiber ausgegebenen Zertifikate, liegt ein Shortfall (7.1.2) vor.
Dieser Status sagt aus, dass zwischen VVS und dem Projektbetreiber Uneinigkeit über die Auslegung eines Indikators, die Anwendung des Wald-Klimastandards oder die Akzeptanz eines Nachweises oder einer Maßnahme herrscht. Die Frage, ob der Indikator durch das Projekt erfüllt ist oder nicht, wird im Falle einer solchen Klarstellungsanfrage durch eva geklärt. Die Entscheidung ist für die Parteien verbindlich.
Der Status eines beantworteten CL (engl. Clarification Request) ist durch die VVS in ein C, CAR, FAR oder NC zu überführen.
Bei einer CL gibt es bis zur Klärung des Sachverhaltes keinen Statuswechsel des Indikators.
Klärungsanfragen (CLs) sind über die eva Online-Plattform (Zertifizierungsplattform) an die eva zu richten.
Dieser Status sagt aus, dass ein Projektbetreiber seinen Antrag zurückgezogen hat. Hierdurch gilt der Zertifizierungsprozess als abgebrochen.
Der Status WD (engl. Withdrawal) gilt für eine Zertifizierung und nicht für ein Projekt.
Der Status wird im Register zusammen mit den Flächen einer Zertifizierung veröffentlicht. Weitere Projektinformationen des Zertifizierungsantrags werden nicht veröffentlicht.
Flächen, die aus einer abgebrochenen Zertifizierung stammen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut eingereicht werden, sind zusätzlich zu begründen.
Die Inhalte des Zertifizierungsberichtes entsprechen den UNFCCC-Leitlinien.
UNFCCC definiert die Inhalte seiner Zertifizierungsberichte in folgenden Leitlinien: CDM Validation and Verification Standard for Project Activities, 395, Link
Der Zertifizierungsbericht umfasst mindestens folgende Inhalte:
Im Zertifizierungsbericht bestätigt die VVS gegenüber eva, dass
* Nur relevant bei der Erstzertifizierung.
Die Einmaligkeit der Ausgabe und Inwertsetzung von Ökosystemleistungen wird durch ein öffentlich zugängliches, an das nationale Inventarsystem rapportierendes Registrierungssystem (Impact Registry) sichergestellt.
Hintergrund des Prinzips
Die Ausgabe und Inwertsetzung von Ökosystemleistungen bergen das Risiko, dass diese in verschiedenen Systemen (z.B. freiwilliger und verpflichtender Emissionsmarkt) angerechnet und verkauft werden.
Um diesem Risiko vorzubeugen, werden klare Regeln zur Vermeidung von bzw. zum Umgang mit Doppelzählung (engl. double counting) und Doppelbeanspruchung (engl. double claiming) benötigt.
Auf Basis eines Zertifizierungsberichts (8.3.) werden eva-Zertifikate aus Ökosystemleistungen ausgegeben und können anschließend übertragen und stillgelegt werden.
Ausgabe (Issuance)
Nach der Erstzertifizierung des Projekts gibt eva auf Basis des Erstzertifizierungsberichts für das Projekt die im Erstzertifizierungsbericht ausgewiesene Anzahl an eva-Zertifikaten an den Betreiber aus (Issuance). Die Ausgabe erfolgt durch Gutschrift der eva-Zertifikate auf das Konto des Betreibers im Impact Registry.
Dienstleistung der Dokumentation
Bei der Ausgabe handelt es sich rechtlich nicht um eine Übertragung von eva-Zertifikaten von eva an den Betreiber. Vielmehr erbringt eva durch die Ausgabe der eva-Zertifikate gegenüber dem Betreiber eine Dienstleistung in Form einer Dokumentation.
Diese Dokumentation hat zum Inhalt, dass die ausgegebenen eva-Zertifikate unter Beachtung der Anforderungen des Wald-Klimastandards durch den Betreiber entstanden sind und dass bei Eintreten der in Projekt- und Referenzszenario angenommenen Umstände und Umsetzung der geplanten Projektaktivitäten zusätzliche Ökosystemleistungen entstehen, die der Anzahl der ausgegebenen eva-Zertifikate entsprechen.
Gegenstand der Dokumentation ist ausdrücklich nicht, dass der durch die eva-Zertifikate verkörperte schuldrechtliche Anspruch auf Herbeiführung der Ökosystemleistung gegenüber dem Betreiber tatsächlich besteht.
Für den rechtlichen Bestand der in den eva-Zertifikaten verkörperten Rechte (Verität) haftet allein der Betreiber gegenüber dem Erwerber der eva-Zertifikate, nicht jedoch eva.
Verteilung der eva-Zertifikate
Der Waldbesitzer erhält für das Projekt 85% der eva-Zertifikate, die gemäß des Zertifizierungsberichts der Erstzertifizierung bei vollständiger Umsetzung der Projektaktivitäten entstehen. Die verbleibenden 15% der eva-Zertifikate dienen als Sicherung der Permanenz und werden dem Permanenz-Puffer zugewiesen.
Status der eva-Zertifikate
Die eva-Zertifikate, die nach der Erstzertifizierung des Projekts ausgestellt werden, haben zunächst den Status 'validiert'. Ein validiertes Zertifikat belegt, dass bei Erfüllung der Annahmen in Projekt- und Referenzszenario über den Anrechnungszeitraum voraussichtlich die durch das eva-Zertifikat verkörperte Ökosystemleistung generiert wird.
Während des Anrechnungszeitraums ändern eva-Zertifikate unter Annahme der erfolgreichen Projektumsetzung ihren Status von 'validiert' auf 'verifiziert'. Diese Änderung erfolgt, wenn im Rahmen der Monitorings bestätigt wird, dass eine prognostizierte Ökosystemleistungen des Projekts tatsächlich erreicht wurde. Der entsprechende Status wird im Impact Registry vermerkt.
Eine jährliche Ausgabe von ex-post eva-Zertifikaten erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:
| a. | Es liegt für die korrespondierende Inventurperiode ein Referenzszenario vor (Indikator 6.5.6) |
| b. | Die Maßnahmen sind gemäß (Indikator 6.9.4) dokumentiert |
| c. | Die dokumentierte Gesamtnutzungsmenge liegt unter dem Nutzungssatz des Referenzszenarios (Indikator 6.6.3) |
| d. | Die (kumulierte) minimale Nutzungssatz wird eingehalten (bei Methode M03; Indikator 6.3.16) |
| e. | Die Ausgabe von eva-Zertifikaten wird durch den Projektbetreiber eingefordert |
Soweit die dokumentierte Gesamtnutzungsmenge (Indikator 6.9.4) den Nutzungssatz des Referenzszenarios (Indikator 6.6.3) auch ohne Kalamitäts-bedingte Nutzung überschreitet, wird die Ausgabe im Folgejahr um eine entsprechende Menge an Zertifikaten reduziert oder ggf. ausgesetzt.
Die Ausgabe an den Projektbetreiber erfolgt abzüglich des zu leistenden Pufferbeitrags (Indikator 7.1.1).
Eine ausgesetzte Ausgabe von eva-Zertifikaten dient einem präventiven Ausgleich von potenziellen durch den Betreiber verursachten Reversals.
Die durch das Projekt generierten eva-Zertifikate (validiert und verifiziert) können vom Betreiber auf dem freiwilligen Markt ab erfolgreicher Ausgabe der Zertifikate ohne Einschränkungen verwertet werden, insbesondere durch Übertragung der eva-Zertifikate an Dritte oder deren Stilllegung. Ein Handel der eva-Zertifikate im Rahmen des regulierten Marktes ist nicht möglich.
Übertragung (engl. transfer)
Die Übertragung von eva-Zertifikaten führt dazu, dass die Verfügungsbefugnis über das Zertifikat vom Übertragenden (z.B. dem Betreiber) auf den Empfänger übergeht. Sie setzt voraus, dass der Übertragende und der Empfänger jeweils über ein Konto im Impact Registry verfügen, da die Übertragung über diese Plattform abgewickelt wird. Nach Abschluss der Übertragung ist der Empfänger als neuer Inhaber des Zertifikats im Impact Registry vermerkt. eva ist an dem Übertragungsvorgang nicht beteiligt, sondern stellt lediglich die digitale Infrastruktur für die Übertragung der eva-Zertifikate zur Verfügung.
Zuordnung (engl. assignment) und Stilllegung (engl. retirement)
Anstelle einer Übertragung können eva-Zertifikate vom Berechtigten (Inhaber) auch zugeordnet oder stillgelegt werden.
Die Zuordnung gilt nur für validierte (ex-ante) Zertifikate und hebt die Übertragbarkeit der Zertifikate auf. Die Zertifikate können einer Dekarbonisierungsstrategie zugeordnet und mit einer Belegdokumentation verknüpft werden.
Die Stilllegung gilt nur für verifizierte (ex-post) Zertifikate und beendet jegliche Übertragbarkeit und zukünftige Nutzbarkeit, da das Zertifikat zum Zeitpunkt der Stilllegung als Kohlenstoff-Offset verwendet wird. Eine Stilllegung kann erfolgen, um im eva-Zertifikat verkörperte Ökosystemleistung mit konkreten Unternehmenszielen zu verrechnen oder um Shortfalls auszugleichen. Die Stilllegung kann nur von demjenigen vorgenommen werden, der zum Zeitpunkt der Stilllegung als Berechtigter im Impact Registry vermerkt ist. Die Stilllegung wird im Impact Registry vermerkt.
Für eine Stilllegung mit der Absicht der Ausgabe von Digitalwährungen oder Tokens und deren Übertragung in ein anderes Register ist eine vorherige schriftliche Zustimmung von eva erforderlich.
Preisgestaltung
Der Betreiber ist im Hinblick auf die Preisgestaltung für die Übertragung und Stilllegung von eva-Zertifikaten vollkommen frei. eva behält sich gleichwohl vor, im Rahmen ihrer Produktkommunikation eine unverbindliche Preisempfehlung auszusprechen.
Zusätzliche Einschränkungen der Übertragbarkeit können sich aus 9.1.2 ergeben.
Im Impact Registry gibt es die Option von zwei Stilllegungs-Notizen (für den Status validiert und verifiziert) zu hinterlegen. Diese erlauben es, die entsprechende Verwendung der Zertifikate öffentlich zu kommunizieren.
Die Ausgabe der Zertifikate, sowie deren Inwertsetzung und Verwaltung erfolgt über ein von der eva anerkanntes Impact Registry.
Vorgänge im Impact Registry sind nach neuestem Stand der Technik gesichert.
Die Kosten für das Impact Registry Nutzerkonto des Projektbetreibers werden von der eva übernommen.
Das Risiko der Doppelzählung von Ökosystemleistungen wird vermieden.
Die Zertifikate werden jährlich an die Behörden des nationalen Inventarregisters gemeldet. Dadurch wird die Erteilung von Corresponding Adjustments entsprechend des Pariser Abkommen ermöglicht.
Weitere Informationen zu den Themen 'Zertifikatstypen, Double Counting & Klima-Claims' finden Sie im folgenden Infosheet:
| Infosheet | Zertifikatstypen, Double Counting & Klima-Claims |
Aufgrund der aktuellen Dynamik im freiwilligen CO2-Markt zum Thema Doppelzählung soll das Infosheet Ende 2023 / Anfang 2024 inhaltlich überarbeitet werden.
Der Projektbetreiber sichert zu, dass die Projektaktivitäten im Anrechnungszeitraum nicht für die Generierung anderer Zertifikate derselben Ökosystemleistung genutzt werden, wie beispielsweise für andere WKS-Methoden oder Methoden Dritter.
Durch diesen Indikator soll sichergestellt werden, dass es nicht zu Doppelzählungen der in den eva-Zertifikaten verkörperten Ökosystemleistungen kommt.
eva fördert die breite Akzeptanz und Skalierung verschiedener Ökosystemleistungen im Bereich Wald durch eine partizipative, marktnahe und praxisorientierte Ausgestaltung seiner Regelwerke.
Hintergrund des Prinzips
Um eine maximale Wirkung im Bereich der Ökosystemleistungen zu erzielen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Standards nicht nur die unmittelbaren Leistungen der Projekte nachweisen, sondern auch die Praktikabilität der Zertifizierung und die unterschiedlichen Motive aller Beteiligten berücksichtigen.
Durch diese ganzheitliche Betrachtung werden optimale Voraussetzungen geschaffen, um eine hohe Integrität, Nutzerfreundlichkeit und Skalierbarkeit der Standards in den verschiedenen Bereichen der Ökosystemleistungen zu gewährleisten.
Die Entwicklung des Wald-Klimastandards erfolgt praxisorientiert in einem partizipativen Prozess.
eva bezieht die Interessen der in Deutschland relevanten Stakeholder hinsichtlich Praktikabilität und Zweckmäßigkeit regelmäßig durch Veranstaltungen und Public Consultations ein.
Dieses Kriterium und seine Indikatoren beschreiben das Akkreditierungs- und Revisionsverfahren für web-basierte Ökosystem-Bilanzierungsmethoden im Rahmen des Wald-Klimastandards.
Akkreditierungsverfahren
Das Akkreditierungsverfahren ist bei Methodenpartnern anzuwenden, die den Geltungs- und Anwendungsbereich des Wald-Klimastandards erweitern möchten.
Revisionsverfahren
Durch Revisionsverfahren werden Methoden kontinuierlich auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, Erfahrungen aus Projekten sowie sich ändernden politischen und Markt-Rahmenbedingungen aktualisiert und verbessert. Revisionen finden regelmäßig statt:
In einer Methodenskizze stellt der Methodenpartner seine webbasierte Methode der eva vor.
Akkreditierungsverfahren
Dieser Prozessschritt (Indikator) hat das Ziel, die Idee einer neuen Methode kritisch zu prüfen, das Marktpotenzial und die strategische Relevanz für eva zu klären.
Für die Evaluation erhält eva vom Methodenpartner eine Methodenskizze in Form einer Präsentation (PPT). In dieser Methodenskizze werden folgende Inhalte beschrieben:
Der Methodenpartner nutzt dabei eva Terminologie (siehe Glossar: Link).
Nach einer Vorstellung und Austauschrunden evaluiert eva die Methodenskizze hinsichtlich seines Marktpotenzials und seiner strategischen Relevanz für eva. Für die Evaluation kann eva externe Gutachter einbeziehen.
Im Falle einer positiven Evaluation, wird eine Absichtserklärung / Memorandum of Understanding zur Entwicklung und Möglichkeit der Anerkennung der geplanten Methode zwischen dem Methodenpartner und der eva vereinbart. Es folgt der nächste Schritt.
Im Falle einer negativen Evaluation wird der Prozess eingestellt.
Der Methodenentwurf wird von Mitgliedern des Multi-Stakeholder-Forums, dem Technischen Komitee, sowie von interessierten Stakeholdern (Öffentlichkeit) und der eva positiv bewertet.
Akkreditierungs- und Revisionsverfahren
Der Indikator bezieht sich auf das Multi-Stakeholder-Forum, Technischen Komitee, sowie von interessierten Stakeholdern im jeweilig für die Methode definierten Geltungs- und Anwendungsbereich.
eva organisiert mit dem Methodenpartner Workshops / Feedback-Runden, die in verschiedenen Formaten (online, offline) stattfinden und dem Methodenpartner ermöglichen mittels Feedback / Verbesserungsvorschläge die Sichtweisen und Bewertungen der im Indikator genannen Stakeholder einzusammeln.
Dabei wird allen Stakeholdern eine aktualisierte Entwurfskizze (PPT) und Methodenentwurf (DOC) vorgestellt. Die Workshops / Feedback-Runden können dabei in Themenblöcke aufgeteilt werden, solange im Ganzen alle Inhalte mit allen Stakeholdern besprochen werden.
Das Feedback / die Verbesserungsvorschläge aus den Workshops / Feedback-Runden führen zu einer aktualisierten Entwurfsversion (PPT, DOC) und Software durch den Methodenpartner.
Teil der Workshops / Feedback-Runden ist eine Public Consultation von 30 Tagen, die durch eva organisiert wird.
In einer Zusammenfassung wird
durch den Methodenpartner dokumentiert und durch eva veröffentlicht.
Im Falle einer positiven Bewertung wird eine Methodenvereinbarung zwischen dem Methodenpartner und eva geschlossen. Es folgt der nächste Schritt.
Im Falle einer negativen Evaluation kann eva entscheiden, den Prozess einzustellen.
Zusätzlich im Akkreditierungsverfahren
Während des Akkreditierungsverfahren sollen in diesem Prozessschritt mindestens 5 Pilotprojekte identifiziert werden, die sich mittels Interessensbekundungen für eine Pilot-Zertifizierung im Rahmen des Praxischecks (10.2.5) bereit erklären.
Die Auswahl diese Pilotprojekte ist mit dem Ziel einer hohen Diversität an Projekttypen im Rahmen des Geltung- und Anwendungsbereiches der Methode zu treffen. Die maximale Größe und Anzahl von Pilotprojekten kann durch eva limitiert werden.
Der aktualisierte Methodenentwurf wird durch eine unabhängige Organisation mit Fachexpertise auf seine Qualität geprüft.
Akkreditierungsverfahren
eva beauftragt eine unabhängige Organisation mit langjähriger Fachexpertise im Geltungs- und Anwendungsbereich der Methode zur Bewertung ihrer Qualität.
Dem Fachprüfer wird für seine Arbeit ein aktualisierter Methodenentwurf (10.2.1), die Zusammenfassung der Stakeholder Feedbacks (10.2.2), sowie ein Login zur aktuellen Methodensoftware bereitgestellt und vorgestellt.
Der Fachprüfer prüft auf dieser Grundlage entsprechend der Leistungsbeschreibung Link den Methodenentwurf und erstellt einen Prüfbericht.
Der Entwurf des Prüfberichts kann Feedback in Form von Korrekturanfragen (CARs) enthalten, die durch den Methodenpartner adressiert werden.
Sobald alle Korrekturanfragen adressiert wurden, erstellt der Prüfer seinen finalen Prüfbericht mit einer Empfehlung der Anerkennung oder Ablehnung dieser Entwurfsversion der Methode.
Im Falle einer positiven Empfehlung folgt der nächste Schritt. Im Falle einer negativen Empfehlung (Ablehnung), kann eva entscheiden, den Prozess einzustellen.
Revisionsverfahren
Bei Revisionsverfahren entscheidet eva über die Notwendigkeit einer externen Fachprüfung. Maßgeblich sind hierbei die Signifikanz der Anpassungen seit der letzten geprüften Version.
Der Methodenentwurf wird durch das Technische Komitee für den Praxischeck empfohlen.
Akkreditierungs- und Revisionsverfahren
Als Entscheidungsgrundlage erhält das Technischen Komitee einen aktualisierten Methodenentwurf (10.2.1), die Zusammenfassung der Stakeholder Feedbacks (10.2.2), sowie das Ergebiss der Fachprüfung (10.2.3). Der Methodenpartner stellt dem Technischen Komitee die Zusammenfassung dieser Unterlagen in Form einer Präsentation vor.
Feedback / Verbesserungsvorschläge von Mitgliedern des Technischen Komitees sollten bereits in Prozessschritt 10.2.2 zu möglichen Anpassungen geführt haben.
Im Falle einer positiven Bewertung wird die Methode für den nächsten Prozessschritt empfohlen. Im Falle einer negativen Bewertung kann eva entscheiden, den Prozess einzustellen.
Die Methode wird im Feld angewandt.
Praxischeck im Akkreditierungsverfahren
Die Phase des Praxischecks wird im Methoden-Akkreditierungsverfahren synonym als 'Pilotphase' bezeichnet.
Mit der 'Pilotphase' werden folgende Ziele verfolgt:
Während der Pilotphase wird die Methode an ca. 5-10 Projekten getestet. Idealerweise werden Projekte mit möglichst unterschiedlichen Projekteigenschaften pilotiert. Die Beendigung der Pilotphase orientiert sich an der Erfüllung ihrer Ziele. Zertifikate, die aus den Pilotprojekten entstehen, werden als vollwertige eva-Zertifikate ausgegeben.
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Weiterentwicklung nach der Akkreditierung
Der Methodenpartner hat das Recht, die Software in ihrer Nutzerfreundlichkeit ohne Kenntnisnahme der eva weiterzuentwickeln, soweit diese Entwicklungen keinen Einfluss auf die Berechnungen und damit auf die Ausgabe von Zertifikaten haben.
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Revisionsverfahren
Entsprechend der unter 10.2. definierten Frequenz werden Methoden regelmäßig überprüft.
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Unterstützung durch Methodenpartner
Im Allgemeinen stellt der Methodenpartner für Betreiber, Projektberater und VVS ausreichend Unterstützung und Dokumentation für die Nutzung der Methode und Software zur Verfügung (z.B. Tutorials, Q&A Webinare).
eva erhält für ihre Leistungen im Zusammenhang mit der Zertifizierung, Ausgabe und Verwaltung von eva-Zertifikaten eine Vergütung. Diese besteht je nach Methode entweder aus Einzelgebühren oder (temporär) aus einem Anteil an eva-Zertifikaten.
Die Aufgaben und Verpflichtungen der eva umfassen:
Die von eva erbrachten Leistungen weden dem Projekt nach Maßgabe des Gebührenverzeichnises, das Bestandteil des Vertrages ist, verrechnet.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die 'Gebühren-Zertifikate' des eigenen Projekts mit zu vermarkten. Die genauen Konditionen sind im Voraus mit eva zu besprechen.
eva ist berechtigt, die ihr zustehenden eva-Zertifikate bei der Ausgabe einzubehalten und eigenständig zu verwerten.
eva-Zertifikate werden zu folgenden Zwecken einbehalten und verwertet:
eva hat das Ziel, Anreize und Interessen entlang der Wertschöpfungskette von Ökosystemleistungen effizient miteinander zu verbinden.
Der Wald-Klimastandard ermöglicht grundsätzlich allen Projektbetreibern durch die Zertifizierung von Ökosystemleistungen die entscheidende (Co-)Finanzierung ihrer Projektaktivitäten.
Nutzer haben die Möglichkeit, ihre Umwelt- oder Klimastrategie bei der Stilllegung ihrer Zertifikate zu hinterlegen, um öffentlich transparent zu machen, mit welcher Motivation und in welchem Umfang sie bestimmte Ökosystemleistungen oder Projekte unterstützen.
Für Organisationen mit mehr als 500 Mitarbeitern empfiehlt eva die Umsetzung einer Klimastrategie gemäß den Net-Zero Standards der Science Based Target Initiative (SBTi).
Für Organisationen mit weniger als 500 Mitarbeitern empfiehlt eva die Entwicklung ihrer Klimastrategie in Zusammenarbeit mit professionellen Klimaschutzexperten, sei es intern oder extern.
Generell haben Käufer von validierten Zertifikaten die Möglichkeit, Contribution Claims geltend zu machen, die beispielsweise aussagen: "Wir tragen zu den Wald-Klimazielen Deutschlands bei.".
Zusätzlich können Käufer von verifizierten Zertifikaten das Recht von Net-Zero Claims erlangen, die gemäß den Definitionen von SBTi oder anderen Standards festgelegt werden.
Nachweise für diesen Indikator sind im Impact Registry bei der Stilllegung der Zertifikate zu hinterlegen.
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Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zum Thema 'Zertifikatstypen, Double Counting & Klima-Claims' sind im folgenden Infosheet zu finden:
| Zertifikatstypen, Double Counting & Klima-Claims Wie Unternehmen Klima-Aufforstungen in Deutschland unterstützen können Infosheet v1.0.00 |
Der Wald-Klimastandard berücksichtigt umfassend die Interessen der Öffentlichkeit und der Zivilgesellschaft. Ökologische und soziale Fragestellungen werden sorgfältig abgewogen.
Dieses Dokument kann Aussagen, Annahmen und Prognosen enthalten, die auf Informationen basieren, wie sie den Autoren zum Zeitpunkt der Erstellung des Dokumentes zur Verfügung stehen.
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