Wald-Klimastandard
Version 1.2(1.2.0)
Das Projekt wird in einem Anwendungsbereich umgesetzt, der vom Wald-Klimastandard abgedeckt wird.
Deutschland
Das Projekt liegt im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Das Projekt wird in einem Anwendungsbereich umgesetzt, der vom Wald-Klimastandard abgedeckt wird.
Das Projekt liegt im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Version 1.2
Projekte sind mit der nationalen Gesetzgebung konform und erfüllen alle Eignungskriterien des gewählten Standards.
Hintergrund des Prinzips
Um die nationale Legitimität zertifizierter Ökosystemleistungen sicherzustellen, ist die Konformität mit der nationalen Gesetzgebung die Grundlage für alle Anforderungen, die durch die Standards definiert sind.
Die Eignungskriterien stellen eine Reihe von Kriterien dar, die Projekte erfüllen müssen, um für die Zertifizierung qualifiziert zu sein.
Sie legen den allgemeinen Rahmen für Projekte fest, innerhalb dessen sie sich zertifizieren lassen können und ihre Ökosystemleistungen generieren können.
Das Projekt wird in einem Anwendungsbereich umgesetzt, der vom Wald-Klimastandard abgedeckt wird.
Das Projekt liegt im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Der Betreiber und der Flächeneigentümer sind natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die für die Projektumsetzung relevante Gesetze, Verordnungen und Vereinbarungen einhalten.
Der Flächeneigentümer der Projektfläche ist amtlich als solcher registriert.
Bei Zertifizierungen als Projektgruppe ist dieser Indikator für jedes einzelne Projekt zu prüfen (siehe auch Indikator 8.2.6).
Der Betreiber hält die für die Projektumsetzung relevanten Gesetze, Verordnungen und Vereinbarungen ein.
Die Prüfung des Indikators bezieht sich auf den Betreiber als Hauptverantwortlichen und nicht auf andere Projektteilnehmer.
Der Betreiber hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Anforderungen des Wald-Klimastandards gelesen und stimmt ihnen zu.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im nachfolgenden Dokument zusammengefasst:
| Infosheet | AGB Zusammenfassung |
Die zeitliche Abgrenzung des Projekts sowie der Anrechenbarkeit der Ökosystemleistungen ist klar definiert.
Der Start des Anrechnungszeitraumes wird für die gesamte Projektfläche einer Erstzertifizierung einheitlich festgelegt und beginnt mit dem Stellen des Zertifizierungsantrag. Im Rahmen einer rückwirkenden Anrechenbarkeit kann davon abgewichen werden. Näheres regelt Indikator 1.3.2.
Grundsätzlich ist die Klimawirkung erst nach der Konformität mit dem WKS anrechenbar.
Der Beginn des Anrechnungszeitraums kann vorverlegt werden, soweit dies durch entsprechende Projektaktivitäten belegbar ist. Für alle Methoden gilt, dass der vorverlegte Anrechnungszeitraum maximal 12 Monate vor dem Zeitpunkt der Stellung des Zertifizierungsantrages beginnen kann.
Kann der Projektstart vor der Durchführung der ersten Inventur erfolgen? Da die Risikoanalyse frühestens nach Abschluss der Datenerhebung erstellt werden kann, können die daraus abgeleiteten Projektaktivitäten erst im Anschluss gezielt auf das Projekt ausgerichtet werden.
Sofern die Projektentwicklung eine neue Inventur voraussetzt, wird sie als Teil der Projektaktivitäten und damit als Beginn der rückwirkenden Anrechenbarkeit anerkannt. Da die Inventur Voraussetzung für eine zielgerichtete Projektentwicklung und die Additionalität von Projekten ist, können Aktivitäten, die vor der aktuellen Inventur stattgefunden haben, nicht als Projektaktivtäten und in der Folge auch nicht für die rückwirkende Anrechenbarkeit anerkannt werden. Sofern die Projektentwicklung eine neue Inventur voraussetzt, wird sie als Teil der Projektaktivitäten und damit als Beginn der rückwirkenden Anrechenbarkeit anerkannt. Da die Inventur Voraussetzung für eine zielgerichtete Projektentwicklung und die Additionalität von Projekten ist, können Aktivitäten, die vor der aktuellen Inventur stattgefunden haben, nicht als Projektaktivtäten und in der Folge auch nicht für die rückwirkende Anrechenbarkeit anerkannt werden.
Kann eine Fläche, auf der eine Pflanzung in jungen Jahren durch Dürre (Kalamität) ausgefallen ist, als Projekt unter dem Standard registriert werden?
Und wenn ‘ja’, wie sind dann die überlebenden Pflanzen der ersten Bestandesbegründung auf der Zertifizierungsplattform zu deklarieren?
Der Standard erlaubt die Zertifizierung von Flächen, bei denen bereits ein erster Versuch der Bestandesbegründung fehlgeschlagen ist.
Neben den regulären Anforderungen sind folgende Aspekte zu beachten:
Flächen, bei denen mehr als ein Versuch der Bestandesbegründung fehlgeschlagen ist, können nicht zertifiziert werden.
Die Dauer des Anrechnungszeitraumes wird für die gesamte Projektfläche bei der Erstzertifizierung einheitlich festgelegt. Die Dauer des Anrechnungszeitraums ist abhängig von den Einschränkungen des Indikators und den Interessen des Betreibers wählbar wie folgt:
| a. | Methode 01: 20, 25 oder 30 Jahre |
| b. | Methode 02: 30 Jahre |
| c. | Methode 03: 30 Jahre |
Die Projektlaufzeit umfasst alle Anrechnungszeiträume eines Projektes und beginnt mit dem Start des ersten Anrechnungszeitraums (1.3.1) und endet mit dem Ende des letzten Anrechnungszeitraums eines Projekts.
Projekte werden professionell und transparent umgesetzt, unter Berücksichtigung der Langfristigkeit der Projektzeiträume.
Hintergrund des Prinzips
Waldprojekte haben im Vergleich zu anderen Projekttypen oft eine höhere Komplexität und längere Projektdauer, was entsprechend hohe Anforderungen an die Umsetzer stellt. Professionelles Management kann viele Risiken mindern, denen ein Projekt ausgesetzt ist.
Transparenz hilft dabei, Interessengruppen schon bei Beginn der Projektimplementierung einzubeziehen und soziale Akzeptanz zu schaffen. Eine integrative Einbettung in den sozialen Kontext ist essenziell für die Langfristigkeit und Akzeptanz dieser Art von Projekten.
Das Projekt verfügt über eine Prozesssteuerung mit klar definierten Zuständigkeiten und Abläufen.
Interne Prozesse sowie Prozesse mit den Projektteilnehmern sind klar strukturiert und werden eingehalten.
Der Indikator bezieht sich auf die Umsetzung des Projekts und nicht auf generelle Prozesse einer Organisation.
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Für die Projektumsetzung können vom Betreiber externe Dienstleister und Projektberater beauftragt werden. Hierfür steht folgende Vertragsvorlage zur Verfügung:
| Vorlage | Projektberatervertrag |
Die Projektumsetzung findet durch ausgebildetes Personal und mit Qualitätsprodukten statt.
Das für die Projektumsetzung verantwortliche Personal verfügt über ausreichendes Fachwissen, Erfahrungen und ausreichende Kompetenzen, um die zugewiesenen Aufgaben erfolgreich umzusetzen.
Dieser Indikator gilt durch die Anforderungen von PEFC/FSC als erfüllt.
Die folgenden Anforderungen bei PEFC und FSC sind Grundlage der Erfüllung dieses Indikators:
PEFC (Version: 04-01-01)
6.1 Für den Fall, dass eigenes Personal beschäftigt wird, wird ein den betrieblichen Verhältnissen angepasster Bestand von forstwirtschaftlich ausgebildetem Fachpersonal erhalten oder
geschaffen. Als Fachpersonal gelten Arbeitskräfte, die eine der Tätigkeit entsprechende Ausbildung abgeschlossen haben oder über mehrjährige Berufserfahrung verfügen.
2.3 Der Forstbetrieb setzt Maßnahmen um, die die Beschäftigten vor berufsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsrisiken schützen. Diese Maßnahmen stehen im Verhältnis zu Umfang, Intensität und Risiko der Waldbewirtschaftung und entsprechen mindestens den Empfehlungen des ILO Leitfadens für Gesundheits- und Arbeitsschutz in der Forstarbeit.
2.5 Der Forstbetrieb weist nach, dass die Beschäftigten aufgabenspezifische Weiterbildungen erhalten und er sie anleitet, um das Management mit sämtlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen sicher und effektiv umsetzen zu können
Die für die Projektumsetzung verwendeten Produkte (Werkzeuge, Pflanzen, Maschinen usw.) und Dienstleistungen (Pflanzung/Aussaat, Pflege usw.) entsprechen den gängigen Qualitätsstandards der Branche.
Dieser Indikator gilt durch die Anforderungen von PEFC/FSC als erfüllt.
Die folgenden Anforderungen bei PEFC und FSC sind Grundlage der Erfüllung dieses Indikators:
PEFC (Version: 04-01-01)
6.3 Im Forstbetrieb eingesetzte forstwirtschaftliche Dienstleistungs-, Lohnunternehmer und gewerbliche Selbstwerber verfügen über die für die Tätigkeit erforderliche Qualifikation.
6.4 In der Waldarbeit werden nur solche Dienstleistungs-, Lohnunternehmer und gewerbliche Selbstwerber eingesetzt, die ein von PEFC Deutschland anerkanntes Zertifikat besitzen.
10. Umsetzung von Bewirtschaftungsmaßnahmen: Die Auswahl und Umsetzung von Bewirtschaftungsmaßnahmen, die durch oder für den Forstbetrieb im Wald ausgeführt werden, müssen den wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Zielen des Forstbetriebes entsprechen und mit sämtlichen Prinzipien und Kriterien des FSC konform sein.
Der Betreiber stellt Projektinformationen so zeitnah und direkt wie möglich der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Alle Projektinformationen werden über die eva Online-Plattform veröffentlicht.
Ausnahmen gelten für finanzielle, rechtliche und personenbezogene Projektinformationen. In solchen Fällen hat der Betreiber die Möglichkeit, diese als 'sensibel' zu kennzeichnen, wodurch sie nicht veröffentlicht werden. Die Sensibilität ist gegenüber dem Zertifizierer zu begründen.
Die Sensibilität wird durch den Zertifizierer beurteilt und orientiert sich am Ziel der größtmöglichen Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit.
Das Kennzeichnen findet auf der eva Online-Plattform statt.
Sind Dokumente einer Forsteinrichtung als sensibel zu bewerten oder nicht?
Informationen gelten als sensibel, wenn sie Rückschlüsse auf die finanzielle Lage einer Person oder Organisation zulassen.
Forsteinrichtungen führen typischerweise Erntemengen auf, die als Grundlage von Einnahmen dienen und somit potenziell Rückschlüsse auf die finanzielle Situation ermöglichen. Daher können Forsteinrichtungen als 'sensibel' eingestuft werden.
Ökosystemleistungen entstehen zusätzlich zum Referenzszenario, und durch sie generierte Erträge tragen entscheidend zur Projektumsetzung bei.
Hintergrund des Prinzips
Additionalität stellt sicher, dass ein Projekt einen zusätzlichen positiven Beitrag leistet. Das bedeutet, dass die Ökosystemleistungen über staatliche Vorgaben hinaus entstehen, zusätzliche finanzielle Erträge aus der Vermarktung der Ökosystemleistungen erfordern und im Vergleich zum Referenzszenario (Baseline) eine zusätzliche Wirkung erzielen.
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Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zur Additionalität sind in folgender Grundlagenstudie zu finden:
| Studie | Additionalität von Wald-Klimazertifikaten in Deutschland |
Für jede Kategorie von Ökosystemleistungen (Klimaschutz, Biodiversität, Wasserschutz, Bodenschutz, etc.) ist ein separater Nachweis der gesetzlichen Additionalität erforderlich.
Die gesetzliche Additionalität ist erfüllt, wenn das Projekt in einem Land stattfindet, das zwar größtmögliche Ambitionen hat zu den Zielen der Vereinten Nationen für eine bestimmte Ökosystemleistung beizutragen, aber mit seinen aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und staatlichen Förderungen voraussichtlich nicht in der Lage ist, diese Beitragsziele zu erreichen.
Die Informationsgrundlagen für den Nachweis wird durch eva überwacht und auf Basis neuester Informationen angepasst.
Es gilt aktuell folgende Informationsgrundlage:
| Infosheet | Gesetzliche Additionalität |
Sofern Ihnen neuere Informationen (als die im Infosheet genannten) bekannt sind, bitten wir Sie, diese eva zu melden.
Die Erträge aus der Vermarktung von Ökosystemleistungen tragen entscheidend zur Finanzierung der Projektumsetzung bei.
Für den Anrechnungszeitraum ist die finanzielle Additionalität des Projekts unter einer der folgenden Bedingungen gegeben:
| a. | Der Aufwand der Projektumsetzung auf der Fläche übersteigt ohne Einnahmen aus eva-Zertifikaten die aus der Projektumsetzung erwachsenden Erträge (Option 1: Wirtschaftlichkeit) |
| b. | Die Ertrags- und Aufwandsrechnung des Referenzszenarios ist ohne Einnahmen aus eva-Zertifikaten wirtschaftlicher als die der Projektumsetzung (Option 2: Wirtschaftlichkeits-Vergleich) |
Für den Nachweis wird die in den Indikatorendetails hinterlegte Vorlage verwendet.
Bei der 'Option 2: Wirtschaftlichkeits-Vergleich' enspricht die finanzielle Analyse des Referenzszenarios dem unter der jeweiligen Methode definierten und standardisierten Referenzszenario (6.5.).
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Empfehlungen
Dem Betreiber wird empfohlen, die Dokumente zur finanziellen Additionalität öffentlich zugänglich zu machen, inbesondere wenn
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Weiterführende Informationen
Nähere Erläuterungen zum Nachweis der finanziellen Additionalität sind in folgendem Dokument zu finden:
| Infosheet | Finanzielle Additionalität |
Wie sollten potenzielle Einnahmen aus Ökopunkten in die finanzielle Additionalität einbezogen werden?
Potenzielle Einnahmen durch Ökopunkte sind unter folgenden Voraussetzungen zu berücksichtigen (kumulativ; siehe auch Entscheidungsschema zur Anrechenbarkeit von Ökopunkten):
Hinweis zu Pt. 4:
Als vermarktbar gelten Ökopunkte aus Sicht des WKS dann, wenn der Waldeigentümer mit bereits verkauften Ökopunkten aus vergleichbaren Flächen auf Erfahrungswerte zurückgreifen kann. Sofern die übrigen Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit erfüllt sind, sind für die Finanzanalyse die entsprechenden Erfahrungswerte zu verwenden.
Hintergrund: Generell kann der WKS eine Vermarktbarkeit von Ökopunkten erst dann unterstellen, wenn belastbare Informationen zur Mengen- und Preisschätzung verfügbar sind. Über die Waldeigentumsgrenze hinaus ist die Datenlage hierfür aktuell unzureichend, sodass Ökopunkte erst unter den genannten Voraussetzungen als substanzielles Co-Finanzierungsmittel für WKS-Projekte berücksichtigt werden können.
Hinweis zu Pt. 6:
Sofern eine vergleichbare Menge an Ökopunkten auch ohne das Wald-Klimaprojekt erzielbar ist, kürzen sich bei Nachweis nach Option 2 die Einnahmen im Projekt- und Referenzszenario raus, sodass von der Berücksichtigung von Ökopunkten abgesehen werden kann.
Gibt es die Möglichkeit für den Nachweis der finanziellen Additionalität mit Durchschnittswerten zu arbeiten? Es bestehen in der Praxis häufig keine flächenscharfen Nachweise für alle Teilflächen.
eva befürwortet die Anwendung von Durchschnittswerten.
Während des Zertifizierungsprozesses hat der Zertifizierer
- die Plausibilität der Durchschnittswerte, sowie
- die Menge der umgesetzten Leistung zu überprüfen.
Hierzu ein Beispiel zum Thema Zaunbau:
Tatsächlich umgesetzte Leistung: 55 lfm Zaunbau
Durchschnittlicher Kostenansatz (gemäß Referenz XY): 35 EUR/lfm
Somit können die Kosten von insgesamt 1925 EUR (55 lfm X 35 EUR/lfm) als Beitrag zur finanziellen Additionalität berücksichtigt werden.
Inwieweit können bei der finanziellen Additionalität eines Projektes Aufwände auf Grundlage von Opportunitätskosten geltend gemacht werden, die nicht im Zusammenhang mit Referenzszenarien stehen, wie beispielsweise andere Anlageformen?
Aufwände, die nicht im Zusammenhang mit den Referenzszenarien stehen, können bei der finanziellen Additionalität nicht berücksichtigt werden.
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Es ist korrekt, dass Staatsanleihen, Kryptowährungen, Immobilien, Aktien etc. alternative, möglicherweise renditestarke Anlageformen bieten können. Die Anrechnung dieser Opportunitätskosten unter der finanziellen Additionalität ist dennoch nicht erlaubt, da sie eine konkrete quantitative und objektiv überprüfbare Gegenüberstellung der Aufwand- und Ertragsberechnung über vergleichbare Investitionszeiträume voraussetzt.
Im Fall von Waldprojekten gestaltet sich eine solche Vergleichbarkeit äußerst schwierig, da:
Subjektives Risikobewusstsein: Die Wahl der vergleichbaren Opportunitäten hängt von der individuellen Risikoeinschätzung und den Werten der Investoren ab. Diese subjektiven Faktoren erschweren eine objektive Überprüfbarkeit, da sie von Investor zu Investor unterschiedlich sind und von nicht vorhersehbaren Faktoren beeinflusst werden, wie die sich entwickelnden rechtlichen Rahmenbedingungen oder sich veränderndes Konsumverhalten.
Lange Zeiträume: Die Langfristigkeit von Waldprojekten mit Rendite-Zeiträumen von 50-100 Jahren führt zu einer extrem hohen Unsicherheit bei Prognosen zu Kosten, Preisen, politischen und klimatischen Entwicklungen. Diese Unsicherheiten machen eine konkrete quantitative Vergleichbarkeit über den gesamten Zeitraum hinweg unmöglich.
Mangelnde objektive Überprüfbarkeit: Die subjektive Risiko- und Opportunitätseinschätzung sowie der lange Zeitraum bei Waldprojekten erschweren eine objektive Überprüfbarkeit. Selbst wenn theoretisch eine Ableitung möglich wäre, würden Diskussionen über die Nachweisbarkeit und Anerkennung verschiedener Annahmen gegenüber einem Zertifizierer regelmäßig zu Meinungsverschiedenheiten führen. Dies würde letztendlich einer nutzerfreundlichen und damit breiten Anwendung des Standards entgegenstehen.
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Fazit: Insgesamt kommt eva daher zum Schluss, dass eine ausreichend belastbare und objektiv überprüfbare Quantifizierung von 'Opportunitätskosten' für die finanzielle Additionalität bei Waldprojekten in Mitteleuropa nicht sinnvoll ist und daher in den eva-Standards nicht verwendet werden kann.
Soweit staatliche Fördermittel und Zuwendungungen mit erkennbarem Zusammehang mit der Projektumsetzuung in Anspruch genommen werden, bestätigt der Betreiber deren kompatible Verwendung mit den Einnahmen durch eva-Zertifikate.
Eine Co-Finanzierung von Projekten mit eva-Zertifkaten und Fördermitteln ist für den WKS zuläßig, sofern die Inanspruchnahme von Fördermitteln und Zuwendungen mit erkennbarem Zusammenhang mit der Projektumsetzung in der Finanzanalyse unter Indikator 3.2.1 berücksichtigt ist.
Im Sinne einer Sorgfaltsprüfung hinsichtlich einer stabilen Projektfinazierung ist der Betreiber jedoch dazu angehalten, das Risiko durch etwaige Rückforderungen aufgrund fehlender Kompatibiltät mit Förderrichtlinien zu reduzieren.
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Empfehlungen
Sofern staatliche Fördermittel und Zuwendungen in Verbindung mit Einnahmen aus der Vermarktung von Ökosystemleistungen genutzt werden, wird Betreibern empfohlen, mit den zuständigen Behörden zu klären, ob dies die Förderfähigkeit beeinflusst.
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Weiterführende Informationen
Für die Klärung der Sachlage im Einzelfall mit den Behörden können folgende juristischen Stellungnahmen der Kanzlei Redeker genutzt werden:
| Studie | Vermarktungsfähigkeit der Kohlenstoff-Senkenleistung von Wäldern in Deutschland |
| Studie | Zuwendungsrechtliche Einordnung der Inwertsetzung der Kohlenstoff-Senkenleistung von Wäldern auf dem freiwilligen Zertifikatmarkt |
| Studie | Vermarktung von Wald-Klimazertifikaten und staatliche Förderung in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Hessen, Thüringen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen |
Das Projekt verbessert messbar die Ökosystemleistung gemäß anerkannter wissenschaftlicher Berechnungsleitlinien und gewährleistet eine kontinuierliche Überwachung der Effekte.
Dieses Kriterium wird durch die Anforderungen unter Prinzip '6. Methoden' erfüllt.
Klimaresilienz und Zeitgewinn
Die Methoden '01 Wald-Wiederaufbau' und '02 Waldumbau' begründen ihre klimatische Additionalität insbesondere auf der gesteigerten Klimaresilienz und dem Zeitgewinn, der sich durch ein zeitnahes Handeln auf Kalamitätsflächen oder gefährdeten Reinbeständen ergibt.
Die Bilanzierung von additionalen Ökosystemleistungen durch Projektaktivitäten erfolgt auf Basis aktueller anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse und Grundsätze und mit weitestgehend standardisierten Methoden.
Projekte werden ökologisch verantwortlich durchgeführt und generieren positive Umweltauswirkungen für die Wiederherstellung, den Erhalt und die Resilienz von Ökosystemleistungen.
Hintergrund des Prinzips
Landnutzungsprojekte, insbesondere im Bereich der Wälder, sind in einen breiten landschaftlichen und sozio-ökonomischen Kontext eingebettet. Sie haben einen Einfluss auf die Umwelt- und Ökosystemleistungen von Landschaften, wie zum Beispiel die Artenvielfalt, Wasserverfügbarkeit und -qualität, Bodenfruchtbarkeit, Luftreinhaltung, Senkenwirkung und vieles mehr.
Die Umweltnachhaltigkeit von Projekten bezieht sich daher nicht nur auf die Steigerung einzelner Ökosystemleistungen durch ein Projekt, sondern umfasst auch eine Vielzahl ökologischer Aspekte, die berücksichtigt werden müssen.
Das Projekt ist Teil eines auf Nachhaltigkeit ausgerichteten, ressourcenschonenden Nutzungskonzepts.
Die Projektfläche ist Teil einer FSC- oder PEFC-zertifizierten Betriebsfläche.
Ausgenommen sind Erstzertifizierungen von Betrieben, die Projekte mit der Methode '04 Erstaufforstung' umsetzen und bisher nicht forstlich tätig waren. In diesen Fällen ist die Anforderung ab der ersten Re-Zertifizierung zu erfüllen.
Art der Prüfung
Während einer Zertifizierung wird die Gültigkeit des entsprechenden FSC- oder PEFC-Zertifikats überprüft. Eine inhaltliche Prüfung findet nicht statt.
Bei Zweifeln der FSC oder PEFC Konformität, kann der Zertifizierer dies in Form eines FARs (8.2.13) im Zertifizierungsbericht festzuhalten.
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Weitere Waldmanagement-Standards
Falls Sie der Meinung sind, dass eva weitere Standards der nachhaltigen Waldbewirtschaftung anerkennen sollte, würden wir uns über Ihre Mitteilung freuen.
Projekte handeln sozial verantwortlich, folgen dem Arbeitsschutz und fördern das soziale Wohlergehen sowie die Beteiligung der lokalen Bevölkerung.
Hintergrund des Prinzips
Waldprojekte sind in einen breiten landschaftlichen und sozio-ökonomischen Kontext eingebettet.
Zu den sozialen Aspekten von Projekten gehören die Interaktion mit lokalen Interessengruppen, die Einbindung und Beteiligung der Gemeinschaften sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen mit gerechten Arbeitsbedingungen.
Ein ganzheitliches Stakeholder- und Mitarbeitermanagement ist Teil eines umfassenden Risikomanagements, das eine langfristig erfolgreiche Umsetzung des Projekts gewährleistet.
Für die Umsetzung der Projektaktivitäten wird der gesetzliche Arbeitsschutz eingehalten, die lokale Bevölkerung miteinbezogen und ein funktionierender Prozess des Beschwerdemanagements etabliert.
Dieses Kriterium wird insbesondere durch die nationale Gesetzgebung und die sozialen Anforderungen von FSC oder PEFC abgedeckt.
Die Projektfläche ist Teil einer FSC- oder PEFC-zertifizierten Betriebsfläche.
Ausgenommen sind Erstzertifizierungen von Betrieben, die Projekte mit der Methode '04 Erstaufforstung' umsetzen und bisher nicht forstlich tätig waren. In diesen Fällen ist die Anforderung ab der ersten Re-Zertifizierung zu erfüllen.
Warum ist dieser Indikator doppelt?
FSC und PEFC haben sowohl ökologische als auch soziale Anforderungen. Daher wurde ein entsprechender Indikator unter beiden Prinzipien des Wald-Klimastandards aufgenommen, obwohl sie inhaltlich identisch sind.
Auf der eva-Online Plattform muss nur einmal ein entsprechender Nachweis hochgeladen werden.
Der Betreiber benennt auf der eva Online-Plattform eine erreichbare Kontaktperson, die über das Projekt auskunftfähig und gleichzeitig auf Seiten des Betreibers für den Prozess des Beschwerdemanagements verantwortlich ist.
Beschwerden werden systematisch dokumentiert. Dabei umfasst die Dokumentation die Beschwerde des Stakeholders, Lösungsvorschläge des Betreibers, die Reaktion des Stakeholders auf die Lösungsvorschläge (Akzeptanz/Ablehnung) und die Umsetzung des Lösungsvorschlags.
Beschwerden sind in jedem Fall erstinstantlich an die Trägerorganisation des Wald-Klimastandards (eva) zu richten. Im Falle von Beschwerden zu Konkreten Projekten können diese über das entsprechende Projekt im Impact-Register, oder allgemein über das Beschwerdeformular erfolgen. Der Beschwerdemechanismus ist auf der Webseite der Trägerorganisation beschrieben.
Projekte erzeugen reale und messbare Ökosystemleistungen, die gemäß aktueller anerkannter wissenschaftlicher Grundsätze nachvollziehbar quantifiziert, überwacht und transparent berichtet werden.
Hintergrund des Prinzips
Um die Menge und Qualität der erzeugten Ökosystemleistungen zu bestimmen, sind klare Anforderungen erforderlich, die Prozesse zur Qualitätssicherung der Modellierung und Überwachung (Monitoring) dieser Leistungen festlegen. Diese Anforderungen werden in Form von Methoden definiert.
Die Grundlage für diese Methoden bilden wissenschaftlich fundierte und anerkannte Berechnungsansätze, die eine objektive und verlässliche Bewertung der Modellierung und des Monitorings ermöglichen.
Durch die konsequente Anwendung dieser Methoden können die erzeugten Ökosystemleistungen präzise quantifiziert und dokumentiert werden. Dies ermöglicht eine genaue Erfassung und Aufzeichnung der erzielten Ergebnisse.
Das Methodische Ziel ist für jede Methode definiert und bezieht sich auf den Anrechnungszeitraum sowie alle Teilflächen eines Projekts. Es wird durch einzelne oder einer Kombination von Projektaktivitäten und begleitende Maßnahmen erreicht.
Mit der Methode 01 'Wald-Wiederaufbau‘ werden mit definierten Projektaktivitäten fogende Ziele verfolgt:
| a. | Methodische Ziele: | |
| I. | Etablierung eines Waldes mit erhöhter Klimaresilienz und flächendeckender Bestockung auf Flächen, die durch klimatische Extremereignisse entwaldet wurden. | |
| b. | ||
| I. | ||
| II. | Baumpflanzungen | |
| III. | Aussaat von Baumsamen | |
| c. | Massnahmen der Bestandessicherung und -pflege: | |
| I. | Wildschadensverhütung (z.B. Wildschutzzaun, Einzelschutz, Jagd) | |
| II. | Beseitigung von Konkurrenzvegetation (z.B. Brombeere, Adlerfarn) | |
| III. | Waldbauliche Maßnahmen (z.B. Nachpflanzung, Durchforstung, Astung) | |
| IV. | Waldbrandprävention (z.B. Überwachung, Sensibilisierung, Schutzstreifen) | |
Waldbau: Priorisierung der 'Assistierten natürliche Sukzession'
Soweit es die Anforderungen und Gegebenheiten zulassen, ist die 'Assistierte natürliche Sukzession' der 'Baumpflanzung' oder dem 'Aussäen von Baumsamen' vorzuziehen.
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Erhöhte Klimaresilienz
Die erhöhte Klimaresilienz wird durch die Baumartenwahl (6.3.7) und Baumartenmischung (6.3.8) aufgebaut.
Mit der Methode 02 'Waldumbau werden mit definierten Projektaktivitäten fogende Ziele verfolgt:
| a. | Methodische Ziele: | |
| I. | Erhöghung der Klimaresilienz von Wirtschaftswäldern durch Diversifizierung der Baumarten und Bestandesstruktur zu erhöhen. | |
| b. | ||
| I. | Entnahme (Durchforstung, Endnutzung) | |
| II. | Einbringung weiterer Baumarten (Assistierte natürliche Sukzession, Baumpflanzungen, Aussaat von Baumsamen) | |
| c. | Massnahmen der Bestandessicherung und -pflege: | |
| I. | Wildschadensverhütung (z.B. Wildschutzzaun, Einzelschutz, Vergrämung, Jagd) | |
| II. | Mischungsregulierung (z.B. Nachpflanzung) | |
Mit der Methode 03 'Klimaoptimiertes Forstbetriebsmanagement‘ werden mit definierten Projektaktivitäten fogende Ziele verfolgt:
| a. | Methodische Ziele: | |
| I. | Die Stabilisierung des bestehenden Waldkohlenstoffspeichers | |
| II. | Erhöhung oder Erhalt des Waldkohlenstoffspeichers | |
| III. | Langfristige Erhöhung der Baumartenvielfalt und Klimaresilienz des Waldes. | |
| b. | ||
| I. | Erstellung eines Managementplans mit langfristiger waldbaulicher Strategie zur Sicherung des Waldkohlenstoffspeichers | |
| II. | Gezielte Holznutzung zur Sicherung der Bestandesstabilität | |
| III. | Reduzierte jährliche Holznutzung in stabilen Straten zur Erhöhung oder zum Erhalt des Waldkohlenstoffspeichers | |
| IV. | Planung und Durchführung von Pflanzungsmaßnahmen zur Einbringung klimastabiler Baumarten auf Endnutzungsflächen. | |
Die Quantifizierung der Ökosystemleistungen erfolgt innerhalb eines klar definierten Geltungsbereichs.
Der Geltungsbereich legt Anforderungen an Projektflächen fest, die nicht durch den Betreiber beeinflusst werden können.
Die Projektfläche wurde aufgrund der direkten Auswirkungen einer Kalamität (wie Dürre, extreme Hitze, andere Extremwetterereignisse) oder deren Folgewirkungen (wie Schädlingsbefall) entwaldet.
Ulmensterben, Eschentriebsterben, Esskastanienrindenkrebs und andere epidemischen Krankheiten fallen unter den Begriff der Kalamität.
Wie alt darf bestehender Voranbau bei einer Kalamitätsfläche maximal sein?
Im Wald-Klimastandard gibt es keine spezifische Altersbeschränkung für bestehenden Voranbau auf Kalamitätsflächen.
Bei der Erstellung der Referenzszenarien ist anzugeben, welcher Anteil an gesicherter (> 130 cm) Verjüngung vorhanden ist. Dies umfasst sowohl die Naturverjüngung als auch die Verjüngung aus dem Voranbau. Führen erhebliche Altersunterschiede zu mehr Baumbiomasse als projiziert, wird das dem Projekt nicht angerechnet.
Kann eine Fläche, auf der eine Pflanzung in jungen Jahren durch Dürre (Kalamität) ausgefallen ist, als Projekt unter dem Standard registriert werden?
Und wenn ‘ja’, wie sind dann die überlebenden Pflanzen der ersten Bestandesbegründung auf der Zertifizierungsplattform zu deklarieren?
Der Standard erlaubt die Zertifizierung von Flächen, bei denen bereits ein erster Versuch der Bestandesbegründung fehlgeschlagen ist.
Neben den regulären Anforderungen sind folgende Aspekte zu beachten:
Flächen, bei denen mehr als ein Versuch der Bestandesbegründung fehlgeschlagen ist, können nicht zertifiziert werden.
Der Bestockungsgrad der Fläche beträgt mindestens 0,3.
Die Projektfläche weist keinen Freiflächencharakter auf.
Keine der Flächen ist ein Feuchtgebiet oder besteht aus organischen Böden.
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Für ehemalige Feuchtgebiete ist der Nachweis erforderlich, dass sie vor 1990 entwässert wurden.
Ausgenommen von diesem Indikator sind Flächen, bei denen eine Entwässerung nach 1990 gesetzlich vorgeschrieben wurde, wie zum Beispiel Flächen in der Nähe von Autobahnen oder Gleistrassen.
Instandhaltung
Die Instandhaltung von Entwässerungsgräben, die vor 1990 angelegt wurden, ist erlaubt.
Mit welcher Genauigkeit sind Flächen zu hinterlegen?
Durch Abweichungen bei der Umrechnung in andere Koordinatensysteme (WGS84, UTM, Gauss-Krüger, etc.) und aufgrund der Ungenauigkeit handelsüblicher GPS-Systeme können Verschiebungen und Abweichungen in den Geo-Daten auftreten, die nicht vollständig mit der Realität übereinstimmen.
Da auch Zertifizierer lediglich mit handelsübliche GPS-Geräten prüfen, wird eine Genauigkeit von bis zu 10 Metern als ausreichend betrachtet.
Ab welcher Größe sollen Landschaftselemente (Gewässer, Felsen, Gebäude, Wege, Stromleitungen, Rückegassen etc.), auf denen keine Projektaktivitäten stattfinden, aus den Geo-Daten ausgespart werden?
Flächen, von denen davon auszugehen ist, dass diese bis zum Ende des Anrechnungszeitraums nicht überschirmt sein werden, wie bspw. größere Gewässer, Felsen, Gebäude und Stromleitungen sollen aus den Geo-Daten ausgespart werden.
Wenn das Aussparen dieser Landschaftselemente aus den Geo-Daten einen erheblichen Aufwand erfordert, besteht die Möglichkeit, dass bei den hochgeladenen Teilflächen die Größe dieser Elemente als 'nicht anrechenbare Fläche' festgelegt wird, wobei der Schwellenwert bei 500 m² liegt.
Während der Vor-Ort-Begehung prüft der Zertifizierer die Plausibilität dieser Angaben.
Das Projekt beinhaltet keine Flächen, auf denen während des Anrechnungszeitraums mehr als 40 Tage pro Jahr die Waldbrandrisiko-Stufe 5 prognostiziert wird.
Die projizierten Werte beziehen sich auf das Klimaszenario RCP 8.5 im Zeitraum von 2021 bis 2050 und können auf der Webseite Klimafolgenonline des Potsdamer Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) abgerufen werden. Hier ist der Link zur entsprechenden Webseite: Link
Alle Teilflächen haben eine Größe von mehr als 0,5 Hektar.
Technischer Hintergrund
Um die geforderte Genauigkeit beim Monitoring (6.9.1) erreichen zu können, ist die beschriebene Mindestflächengröße erforderlich.
Die Projektfläche beinhaltet ausschließlich bewirtschaftete Holzbodenflächen (HB). Im Umkehrschluss erfüllt die Projektfläche folgende Anforderungen:
| a. | Nichtholzbodenflächen (NHB) sind von der projektfläche ausgeschlossen |
| b. | Holzbodenflächen (HB), die aufgrund von rechtlichen oder anderen vertraglichen Vorgaben keine reguläre Bewirtschaftung zulassen, sind ausgeschlossen |
Holzbodenflächen ohne Bestockung (Blößen) und einer Größe von mindestens 0,5 Hektar können zum Start des Anrechnungszeitraumes von der Projektfläche ausgenommen werden.
Der Ausschluss von Blößen zum Start des Anrechnungszeitraumes ist optional, da die Blößen für deren Ausschluss kartiert sein müssen. Auf ausgeschlossenen Flächen können Projekte nach der Methode 01 angewendet werden, sofern die entsprechenden Anforderungen im Geltungs- und Anwendungsbereich erfüllt sind.
Blößen, die während der Projektlaufzeit entstehen, sind Teil der Projektflächen und können nachträglich nicht ausgeschlossen werden. Die Anwendung anderer Methoden auf diese Flächen ist im Einzelfall gemäß den Vorgaben des Standards zu prüfen.
Flächen, die aufgrund einer Limitierung der Bewirtschaftung ausgeschlossen werden sollen, können in Anhalt an die jeweilige Forsteinrichtungsrichtline festgelegt werden (z.B. Richtlinie für die Forsteinrichtung im Körperschaftswald (FER-KöW 20212, Kapitel 2.1.2.5 Wald mit besonderem Rechtsstatus).
Die Projektfläche hat eine Größe von mindestens 200 ha.
Die THG-Bilanzierung erfolgt in einem klar definierten Anwendungsbereich.
Der Anwendungsbereich definiert Anforderungen, die durch den Betreiber beeinflussbar sind.
Die Aktivitäten sind so weit umgesetzt bzw. rechtsverbindlich geplant, dass die Erreichung des 'Methodischen Ziels' (6.1.) und der Projektszenarien (6.6.) als plausibel und realistisch gesehen werden.
Zeitpunkt der Erstzertifizierung
Der Zertifizierer bewertet zum Zeitpunkt der Erstzertifizierung, ob die bisher durchgeführten Projektivitäten ausreichen, damit sich das Projekt entsprechend den Projektszenarien entwickeln kann. Der Zeitpunkt der Erstzertifizierung richtet sich nach dem Erreichen dieses Indikators.
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Dokumentation
Der Betreiber dokumentiert in den Projektszenarien (6.6.4) die 'Projektaktivitäten' und 'Begleitende Maßnahmen ' der einzelnen Teilfächen.
Besteht die Möglichkeit eine Pflanzung im Weitverband - mit einer reduzierten Pflanzendichte pro Hektar - durchzuführen, ohne dabei Konflikte mit der projizierten Klimaleistung zu provozieren?
Die Projektion der Projektszenarien (6.6) des Waldwachstums basiert auf durchschnittlichen, baumartenspezifischen und regionalisierten Wachstumsmodellen der Bundeswaldinventur. Mit dem Indikator 6.3.1 prüft der Zertifizierer, ob die Aktivitäten ausreichend umgesetzt bzw. rechtsverbindlich geplant sind, sodass die Erreichung dieser Projektszenarien (6.6) als plausibel und realistisch angesehen werden kann.
Ob eine Pflanzung im Weitverband mit einer reduzierten Anzahl an Pflanzen ausreicht, ist somit eine Ermessensentscheidung des Zertifizierers.
Bei der Flächenerfassung der Projektfläche wird der verbliebene Vorbestand (Restbestände in Form von Einzelbäumen oder kleinen Baumgruppen) weitgehend ausgespart.
Wo dies nicht möglich oder sinnvoll ist, wird die Menge an lebender Baumbiomasse (bspw. von Einzelbäumen oder kleinen Baumgruppen) zu Beginn des Anrechnungszeitraums im Baseline-Tool (6.5.5) hinterlegt.
Die in den Referenzszenarien (Baseline-Tool) hinterlegte 'lebende Baumbiomasse' wird den Projektszenarien (Wald-Wachstumstool) gegengerechnet und trägt somit nicht zur Menge an Zertifikaten des Projekts bei.
Es wird empfohlen, stehendes und liegendes Totholz, das durch die Kalamität (6.2.1) entstanden ist, auf der Projektfläche zu belassen.
Dabei sollten Aspekte des lokalen Waldschutzes (z. B. Borkenkäferbekämpfung, Waldbrandprävention) sowie die Verkehrs- und Arbeitssicherheit berücksichtigt werden.
Anrechnung der Klimawirkung
Die Anrechnung der Klimawirkung von freiwillig zurückgelassenem Kalamitätsholz in der THG-Bilanz des Projekts ist in der aktuellen Version noch nicht möglich.
eva arbeitet aktiv an der Erarbeitung entsprechender Grundlagen. Methodische Hinweise können via E-Mail an das Sekretariat gerichtet werden.
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Umgang mit abgestorbenen Fichten
Für den Umgang mit stehenden abgestorbenen Fichten auf Kalamitätsflächen empfiehlt sich der 'Praxisleitfaden Fichten-Dürrständer' des Landesbetriebs Wald und Holz von Nordrhein-Westfalen. Der Leitfaden kann über folgenden Link abgerufen werden: Link
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Einnahmeverluste und finanzielle Additionalität
Einnahmeverluste durch das Stehen- bzw. Liegenlassen von Kalamitätsholz können derzeit nicht für die 'Finanzielle Additionalität' (3.2.1) geltend gemacht werden.
Baumstümpfe und Schlagabraum bleiben in ihrer unbehandelten Form auf der Projektfläche.
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Ausnahmen können sich aufgrund des lokalen oder regionalen Waldschutzes (z. B. Borkenkäferbekämpfung, Waldbrandprävention) oder aus Gründen der Verkehrs- und Arbeitssicherheit ergeben und sind entsprechend zu begründen.
Es findet keine Bodenbearbeitung in Form von Mulchen, Fräsen oder Pflügen statt.
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Ausgenommen hiervon sind:
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Die im Allgemeinen übliche Bodenvorbereitung für das Pflanzen auf Kalamitätsflächen begründet keine Ausnahme.
Wissenschaftlicher Hintergrund
Das übergeordnete Ziel besteht darin, die oberen Bodenschichten mit ihren teils erheblichen Kohlenstoffmengen vor Bodenbearbeitung zu schützen, um eine Freisetzung des bereits gespeicherten Kohlenstoffs zu verhindern. Dabei ist zu beachten, dass der Kohlenstoffgehalt stark von verschiedenen Faktoren wie Bodenart, Klima, Vegetation und Landnutzung abhängt und daher variieren kann.
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Zeitlicher Aspekt
Ein entscheidender Faktor bei der Bewertung von Bodenkohlenstoff ist der zeitliche Horizont. Gemäß den geltenden Richtlinien des UNFCCC (Link), denen auch der Wald-Klimastandard folgt, ist eine Mindestprojektlaufzeit von 20 Jahren festgelegt.
Während des Projektbeginns können verschiedene Aktivitäten wie Räumungsarbeiten, Pflugreihen zur Pflanzung oder Pflanzlöcher zur Freisetzung von Kohlenstoff aus dem Boden führen. Der Boden fungiert dabei ähnlich wie ein Schwamm und absorbiert im Laufe der Zeit diesen Kohlenstoff wieder, bis eine bestimmte Sättigung erreicht ist. Daher erfordert eine umfassende Bewertung stets die Berücksichtigung des Zeitrahmens.
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THG-Bilanzierung vs. Bodenökologie
Der Indiktor betrifft ausschließlich den Aspekt der THG-Bilanzierung und nicht die ökologischen Aspekte der Bodenbearbeitung.
Ökologische Aspekte der Waldbewirtschaftung werden unter dem Wald-Klimastandard durch die Anforderungen von PEFC oder FSC geprüft. Im Rahmen dieser Zertifizierungen kann es zusätzlich zum Ausschluss bestimmter Arten der Bodenvorbereitung kommen. Dies ist mit dem jeweiligen Zertifizierungssystem zu klären.
Welche zusätzlichen Anforderungen beeinflussen die Bodenbearbeitung auf der Projektfläche?
Neben dem Anforderungen des Wald-Klimastandards gibt es Einschränkungen der Bodenbearbeitung durch Anforderungen von PEFC oder FSC.
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Bei PEFC (Version: 04-01-01) heißt es hierzu:
Der Indikator 2.5 von PEFC macht deutlich, dass nur in Ausnahmefällen (‘unbedingt erforderliche Ausmaß’) eine flächige Bodenbearbeitung stattfinden darf. Ausnahmefälle sind gegenüber dem Zertifizierer von PEFC und nicht gegenüber dem Zertifizierer der eva zu begründen.
Der Indikator 5.4 von PEFC macht deutlich, dass auch eine ‘plätze- und streifenweise Bodenbearbeitung’ nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.
Da ein Verlust der PEFC Zertifizierung ein Verlust der eva-Zertifizierung zur Folge haben kann, sollte der Waldbesitzer sofern er sich nicht sicher ist, ob eine bestimmte Maßnahme seine PEFC Zertifizierung gefährdet, vor der Umsetzung mit seinem PEFC Zertifizierer Kontakt aufnehmen.
Es ist anzumerken, dass es sich bei der Methode ‘01 Wald-Wiederaufbau’ nicht um eine Erstaufforstung handelt.
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Bei FSC (Version 5.2) heißt es:
Diese Indikatoren von FSC verdeutlichen, dass eine Bodenbearbeitung auf der Projektfläche nur in Ausnahmefällen und nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Eine vorherige Klärung mit dem entsprechenden FSC-Zertifizierer wird daher auch in diesem Fall empfohlen.
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Hinweis: Diese Analyse betrifft ausschließlich den Aspekt der THG-Bilanzierung und nicht die ökologischen Aspekte der Bodenbearbeitung. Ökologische Aspekte der Waldbewirtschaftung werden unter dem Wald-Klimastandard durch die Anforderungen von PEFC oder FSC geprüft.
Auf der Projektfläche wird keine Biomasse verbrannt.
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Ausnahmen können sich aufgrund des lokalen oder regionalen Waldschutzes (z. B. Borkenkäferbekämpfung, Waldbrandprävention) oder aus Gründen der Verkehrs- und Arbeitssicherheit ergeben und sind entsprechend zu begründen.
Brennholzaufbereitung
Das Aufbereiten von Biomasse als Brennholz ist von diesem Indikator nicht betroffen.
Die gewählten Baumarten für die Projektaktivitäten werden gemäß einer 'anerkannten wissenschaftlichen Empfehlung' als standortsgerecht und klimaresilient gesehen.
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Baumarten aus Naturverjüngung sollen im Rahmen eines naturnahen Waldbaus unter Beachtung der Anforderungen von 6.3.8 in das Projekt integriert werden, auch wenn sie nicht Teil einer wissenschaftlichen Empfehlung (s.o.) sind.
Mischung
Anforderungen hinsichtlich der Baumartenmischung werden durch 6.3.8 definiert.
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Wissenschaftliche Empfehlungen
Als 'anerkannte wissenschaftliche Empfehlung' gelten Empfehlungen von
Die Herangehensweisen der Empfehlungen variieren je nach wissenschaftlicher Organisation/ Institution und unterscheiden sich oft auch zwischen den verschiedenen Bundesländern.
In der Regel werden hierfür digitale Karten bereitgestellt, auf denen für ein bestimmtes Gebiet verschiedene Baumarten und Baumartenmischungen in Form von Waldentwicklungstypen (WET), Waldentwicklungszielen (WEZ) oder Risikokarten empfohlen werden.
Dabei hat die Mischung der verschiedenen Baumarten den Anforderungen von Indikator 6.3.8 zu genügen, während sich Indikator 6.3.7 ausschließlich auf die Auswahl der Baumarten bezieht.
Einen Überblick über Empfehlungen gibt folgende Tabelle:
| Bundesland | Weblink | Author |
| Baden-Württemberg | Link Karte | FVA BW |
| Bayern | Link Link | LWF |
| Brandenburg | Link Karte | MLUK |
| Hessen | Link Karte | NW-FVA |
| Mecklenburg-Vorpommern | Link Karte | Landesforst |
| Niedersachsen | Link Link Karte | NW-FVA, LBEG |
| NRW | NW-FVA | |
| Rheinland-Pfalz | Link | FAWF |
| Saarland | * | |
| Sachsen | Link | |
| Sachsen-Anhalt | Link Karte | NW-FVA |
| Schleswig-Holstein | * | |
| Thüringen | Link Karte |
* In diesen Bundesländern liegen bisher keine Empfehlungen von eva vor. Wenn Sie Informationen dazu haben, bitten wir Sie, diese an eva weiterzuleiten.
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Weiterführende Informationen zum Thema 'Baumarten und Waldentwicklungstypen' sind in der nachfolgend aufgelisteten Grundlagenstudie zu finden:
| Studie | Grundlagen für einen Praxis-Leitfaden für die Baumartenwahl |
Können im Projekt Wildlingsverpflanzungen genutzt werden?
Ja. Wildlingsverpflanzungen aus benachbarten Beständen können genutzt werden, unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Neu zu etablierende Bestände setzen sich aus mindestens 3 Baumarten zusammen, wobei bis zum Ende des Anrechungszeitraums
| a. | eine Baumart mindestens 10% und höchstens 50% der Fläche ausmacht, |
| b. | Baumarten, die bereits im Vorbestand durch Trockenstress oder Krankheiten ausgefallen sind, höchstens 20% der Fläche ausmachen, |
| c. | Baumarten, die sich natürlich verjüngen, aber keine standortgerechte und klimaresiliente Empfehlung haben (gemäß 6.3.7), höchstens 20% der Fläche ausmachen, |
| c. | der Anteil gebietsunbekannter Baumarten bei höchstens 20% liegt, |
| d. | die zusammenhängende ungemischte Fläche einer Baumart beträgt höchstens 0,5 ha bei Zertifizierungen ≤ 50 ha und 1 ha bei > 50 ha. |
Die Prozentsätze beziehen sich auf den Überschirmungsgrad des neu zu etablierenden Bestandes. Der Überschirmungsgrad muss so gross sein, dass bis zum Ende des Anrechnungszeitraumes eine geschlossene Bestandesschicht entsteht. Dabei sind Überständer nicht einzubeziehen.
Es ist erlaubt, Baumarten mit weniger als 10% zu verwenden, allerdings tragen sie nicht zur Mindestanzahl bei.
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Eine Abweichung hinsichtlich der Anzahl an Baumarten sowie der damit verbundenen Mischung (erster Punkt) ist zulässig, sofern eine standortspezifisches Empfehlung einer 'anerkannten wissenschaftlichen Organisationen/Institutionen' (siehe 6.3.7) vorliegt.
Die Mischungsform ist für diesen Indikator nicht relevant.
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Baumarten aus Naturverjüngung sind Teil der Baumartenmischung.
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Angabengenauigkeit
Werte dürfen max ±10% abweichen. Diese Genauigkeit bezieht sich auf die Gesamtfläche und nicht die individuellen Anteile.
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Methodenspezifischer Hinweis
In der Methode '02 - Waldumbau' kann es, abhängig von der Ausgangssituation, aus waldbaulicher Sicht sinnvoll sein, bestimmte Baumarten auch nach Ablauf des vorgegebenen Bestandesbegründungszeitraums auf die Fläche einzubringen. In solchen Fällen ist eine entsprechende Begründung zu geben.
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Wissenschaftlicher Hintergrund
Der Indikator folgt den wissenschaftlichen Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirates für Waldpolitik des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für die 'Anpassung von Wäldern und Waldwirtschaft an den Klimawandel' (Link), Oktober 2021.
Auszug aus Seite 129: Zur Streuung von Risiken und Stärkung der Anpassungsfähigkeit sollte die Verjüngung der Wälder baumartenreich, genetisch divers und angepasst sein. Innerhalb des gewählten Waldentwicklungstyps sollten zukünftige Bestände mit wenigsten drei standortgerechten Baumarten in stabilen Mischungsformen begründet werden, wo das standörtlich möglich ist.
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Gebietsunbekannte Baumarten
Die Einbringung gebietsunbekannter Baumarten ist möglich, soweit dies unter
Potenzielle Risiken für lokale Ökosysteme durch eingeführte Baumarten sind aufgrund der Vielfalt von waldbaulichen Entwicklungstypen immer standörtlich zu beurteilen und werden von den oben aufgeführten wissenschaftlichen Empfehlungen entsprechend adressiert.
Eine Stoffsammlung über eingeführte Baumarten und ihre Risiken bieten die folgenden Links:
Methodische Grundlagen zur Einschätzung des standortspezifischen Risikos können folgender Studie entnommen werden:
Wie ist der Umgang mit Begleitbaumarten bei der Bestandesbegründung?
Sofern eine Baumart als Begleitbaumart betrachtet wird, darf ihr Anteil von den Anforderungen unter Punkt 2 (bereits ausgefallen) und 3 (keine Empfehlung) abweichen und darf einen Anteil von bis zu 40% ausmachen.
Voraussetzung für diese Ausnahme ist, dass die Begleitbaumart aus natürlicher Verjüngung entsteht.
In der Berechnung der Projektszenarien wird in diesem Fall der Anteil der Begleitbaumart, der über die maximalen 20% hinausgeht, nicht an die Klimaleistung angerechnet.
Hintergrund
Wissenschaftliche Erkenntnisse basieren auf Daten aus der Vergangenheit und sind stets im Wandel. Dies führt oft dazu, dass sie an ihre Grenzen stoßen, wenn es darum geht, künftige Risiken präzise abzuschätzen. Wälder sind besonders komplexe Ökosysteme mit zahlreichen biologischen Interaktionen und Parametern, was die Vorhersage ihrer Entwicklung unter veränderten Klimabedingungen erschwert.
Zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen auf, dass eine erhöhte Baumartenmischung, epigenetische Anpassungen sowie ein größerer Anteil an Totholz und anderen ökologischen waldbaulichen Konzepten positive Auswirkungen auf die Klimaresilienz unserer Wälder hat. Obwohl die allgemeine Richtung dieser Erkenntnisse unterstützt wird, sind die spezifischen Details und ihre Zuverlässigkeit noch nicht vollständig gesichert.
Die Klimawirkung in den frühen Jahren eines Bestandes in diesen spezifischen Fall nicht vollständig anzurechnen, ist demnach eine defensive, risikoaverse Maßnahme, um die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit der Klimaschutzprojekte zu gewährleisten.
Wie wird verfahren, wenn sich bei einer Re-Zertifizierung die Baumartenanteile geändert haben?
Für eine Re-Zertifizierung sind die Baumartenanteile entsprechend der tatsächlichen Entwicklungen im Waldwachstum-Tool zu aktualisieren. Bei Abweichungen ist die Entwicklung zu begründen. Diese Begründung ist Grundlage für mögliche Ausgleichsmaßnahmen entsprechend der Shortfall-Leitlinie (7.2.1).
Wenn eine Baumart gar nicht mehr vorhanden ist, ist zusätzlich die Konformität mit dem Indikator 4.2.2 zu prüfen.
Eine Nicht-Konformität bezüglich der Anzahl Baumarten ist nur akzeptabel, sofern dies auf 'unbeeinflussbare Faktoren' zurückzuführen ist.
1. Generell wird davon ausgegangen, dass Landesforstverwaltungen hinreichend Expertenwissen und -erfahrungen über die waldbauliche Konzeptgestaltung für Flächen haben, die wieder bewaldet werden sollen. Dahingehend wird auch das oben beschriebene Klumpenkonzept als Möglichkeit der Ausgestaltung der Projektaktivitäten der Methode '01 Wald-Wiederaufbau' gesehen.
Dabei soll die Sichtweise der eva nicht einer kritischeren Sichtweise des Zertifizierers entgegenstehen. Der Zertifizierer prüft die projektspezifische Plausibilität des Konzepts, die von der generellen Sichtweise der eva abweichen kann.
2. Der Zeitraum der Bestandsbegründung bezieht sich auf die ersten 5 Jahre nach der Pflanzung. Sofern der Zertifizierer die Plausibilität der Erreichung des Indikators zwar nachvollziehen, jedoch Zweifel an seiner erfolgreichen Umsetzung hat, kann der Zertifizierer ein Forward Action Request (FAR) ausstellen.
Um die geringere Klimawirkung der verzögerten Naturverjüngung zu adressieren ist im Wachstums-Tool der Methode '01 Wald-Wiederaufbau' für jede Baumart die Möglichkeit der 'verzögerten Naturverjüngung' gegeben - die durch den Projektverantwortlichen auszuwählen ist.
Mögliche Shortfalls, durch das Ausbleiben von Naturverjüngung, sind entsprechend der 'Shortfall Leitlinie' auszugleichen.
Die auf der eva Online-Plattform hinterlegten Geo-Daten der Teilflächen (GeoJSON) stimmen mit den realen Flächen überein.
GPS-Geräte
Handelsübliche GPS-Geräte reichen für die Genauigkeit der Abmessung der Flächen aus.
Mit welcher Genauigkeit sind Flächen zu hinterlegen?
Durch Abweichungen bei der Umrechnung in andere Koordinatensysteme (WGS84, UTM, Gauss-Krüger, etc.) und aufgrund der Ungenauigkeit handelsüblicher GPS-Systeme können Verschiebungen und Abweichungen in den Geo-Daten auftreten, die nicht vollständig mit der Realität übereinstimmen.
Da auch Zertifizierer lediglich mit handelsübliche GPS-Geräten prüfen, wird eine Genauigkeit von bis zu 10 Metern als ausreichend betrachtet.
Ab welcher Größe sollen Landschaftselemente (Gewässer, Felsen, Gebäude, Wege, Stromleitungen, Rückegassen etc.), auf denen keine Projektaktivitäten stattfinden, aus den Geo-Daten ausgespart werden?
Flächen, von denen davon auszugehen ist, dass diese bis zum Ende des Anrechnungszeitraums nicht überschirmt sein werden, wie bspw. größere Gewässer, Felsen, Gebäude und Stromleitungen sollen aus den Geo-Daten ausgespart werden.
Wenn das Aussparen dieser Landschaftselemente aus den Geo-Daten einen erheblichen Aufwand erfordert, besteht die Möglichkeit, dass bei den hochgeladenen Teilflächen die Größe dieser Elemente als 'nicht anrechenbare Fläche' festgelegt wird, wobei der Schwellenwert bei 500 m² liegt.
Während der Vor-Ort-Begehung prüft der Zertifizierer die Plausibilität dieser Angaben.
Für die Umsetzung der Projektaktivitäten (6.3.1) werden keine synthetisch hergestellten Düngemittel und Bodenhilfsstoffe eingesetzt.
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Organisch hergestellte Düngemittel und Bodenhilfsstoffe sind grundsätzlich zulässig, sofern sie aus ressourcenschonender Herstellung stammen.
Bodenschutz-Kalkungen sind grundsätzlich zulässig.
Bereits behandeltes Saat- und Pflanzgut
Saat- und Pflanzgut, das behandelt wurde und somit bereits Düngemittel und Bodenhilfsstoffe enthält, ist von diesem Indikator ausgenommen.
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Ökologische Aspekte
Es ist zu beachten, dass der Einsatz von organischen Düngemitteln und Bodenhilfsstoffen sowie Bodenschutz-Kalkungen aus ökologischen Gründen durch Anforderungen von PEFC und FSC eingeschränkt sein können (4.1.1).
Klimatische Aspekte
Synthetische Düngemittel: Die Unterbindung synthetischer Düngemittel liegt im THG-Fußabdruck des Herstellungsprozesses begründet.
Organische Düngemittel: Es ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass eine erhöhte Nährstoffverfügbarkeit durch organische Düngemittel aus ressourcenschonender (geringer THG-Fußabdruck) Herstellung, einen THG-äquivalenten Aufbau von Kohlenstoff (Biomasse, Bodenkohlenstoff) zur Folge haben kann und damit die THG-Bilanz nicht negativ beeinflusst wird (Grüneberg et al. 2019).
Kalkung: Die Effekte durch Kalkung auf die Kohlenstoff-Speicherung sind im Einzelnen gegenläufig, insgesamt uneindeutig und sollten durch weitergehende Studien erforscht werden (Grüneberg et al. 2019). Bis dahin werden sie von eva als grundsätzlich zulässig angesehen.
Für die Projektfläche liegt eine aktuelle Waldinventur mit der methodisch erforderlichen Qualität vor.
| a. | Die Waldinventur ist zum Start des Anrechnungszeitraums (Indikator 1.3.1) nicht älter als 3 Jahre alt. |
Für die Methode 03 gelten übedies folgende Voraussetzungen:
| b. | Die Qualität der verwendeten Waldinventur-Daten erfüllt die Anforderungen des Indikators (6.9.2) |
| c. | Die Auswertung der Waldinventur enthält eine stratifizierte Auswertung nach Baumarten und Altersklassen. |
Für Straten mit einem BHD < 14 cm werden im Referenz- und Projektszenario (Indikatoren 6.5.3 & 6.6.3) indentische Einreihungsquoten verwendet und diese Straten von der Anrechenbarkeit von zusätzlichen Ökosystemleistungen ausgeschlossen.
Zweck des Indikators ist es, potentielle waldbauliche Zielkonflikten in Jungbeständen mit hohem Pflegeaufwand zu vermeiden.
Für Straten mit einem Verhältnis von Höhe zu Brusthöhendurchmesser (h/d-Verhältnis) von über 0.85 werden im Referenz- und Projektszenario (Indikatoren 6.5.3 & 6.6.3) identische Einreihungsquoten verwendet und diese Straten von der Anrechenbarkeit von zusätzlichen Ökosystemleistungen ausgeschlossen.
Zweck des Indikators ist die Vermeidung von waldbaulichen Zielkonflikten in für Windwurf/-bruch oder Schneebruch vulnerablen Straten.
Für Straten mit einer mittleren Höhe (h) von mehr als 32.5 m werden im Referenz- und Projektszenario (Indikatoren 6.5.3 & 6.6.3) identische Einreihungsquoten verwendet und diese Straten von der Anrechenbarkeit von zusätzlichen Ökosystemleistungen ausgeschlossen.
Zweck des Indikators ist die Vermeidung von waldbaulichen Zielkonflikten in gegenüber Windwurf/-bruch vulnerablen Straten .
Für Straten mit einem Bestockungsgrad B° < 0.6 und B° > 1.2 werden in Projekt- und Referenzszenario (Indikatoren 6.5.3 & 6.6.3) identische Einreihungsquoten verwendet und diese Straten von der Anrechenbarkeit von zusätzlichen Ökosystemleistungen ausgeschlossen.
Wenn der Bestockungsgrad größer als 1,20 ist, wird ein erhöhtes Kalamitätsrisiko aufgrund einer Überbevorratung angenommen.
Wenn der Bestockungsgrad kleiner als 0,60 ist, ist die Leistungsfähigkeit durch zu geringen Zuwachs nicht mehr gegeben.
In Straten, welche im Referenz- und Projektszenario identische Einreihungsquoten aufweisen (Indikator 6.3.12, Indikator 6.3.13, Indikator 6.3.14, Indikator 6.3.15), wird die Gesamtnutzungsmenge eingehalten. Ein entsprechender minimaler Nutzungssatz wird im Managementplan festgelegt.
Zweck des Indikators ist die Vermeidung eines Vorratsaufbaus in Straten, in denen ein zu großer Vorratsaufbau das Gesamtrisiko des Projektszenarios negativ verändern würde.
Bei Unterschreiten der kumulierten minimalen Gesamtnutzungsmenge wird die Ausgabe von Zertifikaten ausgesetzt (Indikator 9.1.2).
Die Berechnungsformel des minimalen Nutzungssatzes ist nicht in der Methode 03 definiert. Es wird um die Bereitstellung der Formel gebeten, um ausreichend prüfen zu können, ob diese korrekt berechnet wurde.
Der minimale Nutzungssatz leitet sich aus den Straten her, die in den Szenarien eine identische Einreihungsquote aufweisen. Die Herleitung ist im Managementplan des Betreibers offenzulegen, solange die Herleitung und Nachweis nicht über eva's Infrastruktur erfolgen.Der minimale Nutzungssatz leitet sich aus den Straten her, die in den Szenarien eine identische Einreihungsquote aufweisen. Die Herleitung ist im Managementplan des Betreibers offenzulegen, solange die Herleitung und Nachweis nicht über eva's Infrastruktur erfolgen.
In Referenz- und Projektszenario werden adäquate und identische Zuwachswerte verwendet. Die verwendete Grundlage für die eingesetzten Zuwachswerte wird begründet.
Eine rückwirkende Anpassung des Zuwachses in Folge einer Wiederholungsinventur wird nicht angewendet. Die Differenz zum tatsächlichen Zuwachs wird hingegen durch Indikator 7.1.2Positive Abweichung geregelt.
Diese Regelung ermöglicht eine kleinräumliche Berücksichtigung von Standortbedingungen und vermeidet einen wissentlichen Vorrats- und Risikoaufbau im Betrieb durch eine systematische Zuwachsunterschätzung.
Empfohlen wird die Nutzung von steuerlich anerkannten Ertragstafeln, neuen Zuwachsmodelle von forstlichen Versuchsanstalten, Ergebnissen der Bundeswaldinventur, betriebsspezifischen Ergebnissen aus Wiederholungsinventuren oder Ergebnissen von anrekannten Wachstumssimulatoren (z.B. treeGROSS).
Es werden nur Kategorien von Kohlenstoffpools & THG-Emissionen für die THG-Bilanzierung ausgewählt, die einen signifikanten Beitrag leisten.
Unter Einhaltung der Anforderungen des UNFCCC, des Geltungsbereichs (6.2.) und der Anwendbarkeit (6.3.) der Methode werden folgende Kategorien von Kohlenstoffpools und THG-Emissionen nicht für die THG-Bilanzierung ausgewählt:
Diese Kategorien werden entsprechend den Vorgaben des UNFCCC nicht in die THG-Bilanzierung einbezogen.
| Begründung | |
|---|---|
| Organischer Bodenkohlenstoff | engl. Soil Organic Carbon (SOC) Es ist anzunehmen, dass sich die Menge an 'organischem Bodenkohlenstoff' in beiden Szenarien nicht verringern wird. Daher wird dieser Kohlenstoffpool unter der Anwendung des Conservative Approaches nicht für die THG-Bilanzierung ausgewählt. |
| Sträucher | Es wird angenommen, dass sich die Menge an 'Sträuchern' in beiden Szenarien nicht signifikant unterscheidet, sodass das Delta der Pools als insignifikant erachtet werden kann. |
| Nicht-verholzte Biomasse | Blätter, Streu, Gräser, Graswurzeln Dieser Kohlenstoffpool wird gemäß den Richtlinien der UNFCCC A/R CDM Methodology als insignifikant in Bezug auf die Gesamtmenge beurteilt. Aus diesem Grund wird dieser Kohlenstoffpool nicht für die THG-Bilanzierung ausgewählt. |
| Verbrennung von fossilen Energieträgern zur Projektumsetzung | Waldarbeiten, Projektmanagement Die THG-Emissionen dieser Kategorie werden gemäß den Richtlinien der UNFCCC A/R CDM Methodology als insignifikant in Bezug auf die Gesamtmenge beurteilt. Aus diesem Grund werden die THG-Emissionen dieser Kategorie nicht für die THG-Bilanzierung ausgewählt. |
| Synthetische Düngemittel | Auf Grundlage des Indikators 6.3.10 werden die THG-Emissionen dieser Kategorie in ihrer Gesamtmenge als insignifikant beurteilt. Aus diesem Grund werden die THG-Emissionen dieser Kategorie nicht für die THG-Bilanzierung ausgewählt. |
| Verbrennung von Biomasse | Auf Grundlage des Indikators 6.3.6 ist anzunehmen, dass sich die 'Verbrennung von Biomasse' in beiden Szenarien nicht signifikant voneinander unterscheidet. Aus diesem Grund werden die THG-Emissionen dieser Kategorie nicht für die THG-Bilanzierung ausgewählt. |
Die Anforderungen des UNFCCC ergeben sich aus dem A/R CDM Tool for Testing Significance.
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Umgang mit Kalamitätsholz
Eine klimatische Einordnung des Umgangs mit Kalamitätsholz aus Sicht des Wald-Klimastandards findet sich im Folgenden Dokument:
| Infosheet | Nutzung vs. Belassen von Kalamitätsholz |
In der vorliegenden Methode werden aus Gründen der Systemabgrenzung folgende Kategorien von Kohlenstoffpools und THG-Emissionen nicht ausgewählt:
| Begründung | |
| Holzprodukte | engl. Harvested Wood Products (HWP) Der Kohlenstoffpool 'Holzprodukte' wird aus Gründen der Systemabgrenzung nicht für die THG-Bilanzierung ausgewählt. |
In dieser Methode ist die Anrechnung des Kohlenstoffpools 'Holzprodukte' nicht möglich.
Falls Sie Interesse an einer Methode haben, die diesen Kohlenstoffpool in die Berechnung einbezieht, empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit eva aufzunehmen.
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Umgang mit Kalamitätsholz
Eine klimatische Einordnung des Umgangs mit Kalamitätsholz aus Sicht des Wald-Klimastandards findet sich im Hinweis des Indikators 6.4.1.
Für die Methode werden folgende Kategorien an Kohlenstoffpools & THG-Emissionen ausgewählt:
| Begründung | |
| Oberirdische und unterirdische Biomasse von Bäumen | engl. Above- and Belowground Biomass of Trees Es wird angenommen, dass sich zwischen den beiden Szenarien die Menge an 'oberirdischer und unterirdischer Biomasse von Bäumen' signifikant voneinander unterscheidet. Aus diesem Grund wird dieser Kohlenstoffpool für die THG-Bilanzierung ausgewählt. |
| Totholz | engl. Deadwood Je nach Methode und Projekt, kann sich die Menge an 'Totholz' signifikant zwischen den beiden Szenarien unterscheiden. Aus diesem Grund kann dieser Kohlenstoffpool für die THG-Bilanzierung ausgewählt werden. |
Grundlage der 'THG-Bilanz der Referenzszenarien' (Baseline) ist die wahrscheinlichste Entwicklung einer Fläche ohne Einnahmen aus der Vermarktung der Ökosystemleistungen.
Qualitätssicherung für solide Referenzszenarien
Bei übergeordneten Qualitätsinitiativen werden standardisierte Baselines vorausgesetzt oder zumindest bevorzugt. Der Zweck der Standardisierung besteht in erster Linie darin, Spielräume in der Ausgestaltung von Referenzszenarien weitestgehend einzuschränken, aber auch darin, Prozesse zu vereinfachen und die Qualität der Zertifikate zu harmonisieren.
Im WKS besteht die Standardisierung darin, dass die Referenzszenarien einer bestimmten Methode 1) mit einheitlichen sektorspezifischen Annahmen zur üblichen Praxis gebildet und 2) nach einheiltichen Verfahren und Standardwerten quantifiziert werden.
Idealerweise vermag ein standardisiertes Referenzszenario auch die relevanten Eigenheiten eines spezifischen Projekts abzubilden. Allerdings hängt dies von der 1) Verfügbarkeit flächendeckender Informationsgrundlagen und 2) der Überprüfbarkeit der berücksichtigten Annahmen Parametern ab.
Aus diesem Grund kann es zu Abweichungen der Referenzszenarien von der Realität kommen.
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Ansätze zur Baseline-Modellierung
Es gibt verschiedene Ansätze zur Modellierung von Referenzszenarien, die in der Regel auf einer oder einer Kombination der folgenden Grundlagen basieren:
Gängige Praxis: Das Referenzszenario wird auf Grundlage der gängigen land- oder forstwirtschaftlichen Praktiken und Managementmethoden modelliert, die für die betreffende Region oder Branche typisch sind.
Unbeeinflusste natürliche Entwicklung: Das Referenzszenario zeigt die natürliche Entwicklung der Fläche ohne menschliche Eingriffe, Schutzmaßnahmen oder Bewirtschaftungspraktiken. Es basiert auf den ökologischen Gesetzmäßigkeiten und den natürlichen Trends der Region oder des betreffenden Ökosystems.
Bewirtschaftungspläne: Das Referenzszenario orientiert sich an den bereits bestehenden Bewirtschaftungsplänen oder -strategien für die Fläche oder den betreffenden Sektor. Hierbei werden die geplanten Maßnahmen und Ziele der Bewirtschaftung berücksichtigt.
Gesetzliche Bestimmungen: Das Referenzszenario wird auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Vorgaben und Regularien modelliert. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen können beispielsweise spezifische Maßnahmen und Einschränkungen vorschreiben, um den Schutz sensibler Ökosysteme oder Arten zu gewährleisten.
Die Wahl des geeigneten Ansatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Zielsetzung der Bilanzierung, den verfügbaren Daten, die Überprüfbarkeit von Parametern, den lokalen Gegebenheiten und den Anforderungen der spezifischen Methode oder Zertifizierungsstandards.
Es ist wichtig, dass das gewählte Referenzszenario konsistent, plausibel und transparent ist, um eine zuverlässige Bewertung der Ökosystemleistung des Projekts zu ermöglichen.
Die Referenzszenarien der Methode '01 Wald-Wiederaufbau' entsprechen der natürlichen Entwicklung der Projektfläche ohne zusätzliche Schutz- und Pflanzmaßnahmen durch den Menschen.
Die Modellierungen und Projektionen der 'THG-Bilanz des Referenzszenarien' basieren auf einer wissenschaftlichen Analyse, die folgende Aspekte berücksichtigt:
Weiter Details sind in den folgenden Dokumenten beschrieben:
| Methodenbeschreibung | Referenzszenario Wald-Wiederaufbau |
| Excel-Tool | Baseline-Tool Wald-Wiederaufbau |
Die Referenzszenarien der Methode '02 Waldumbau' entsprechen der gängigen Praxis der Bewirtschaftung in der jeweiligen Region.
Die Modellierungen und Projektionen der 'THG-Bilanz des Referenzszenarien' basieren auf wissenschaftlichen und öffentlichen Quellen und berücksichtigen die folgende Aspekte:
Weitere Details sind in den folgenden Dokumenten beschrieben:
| Methodenbeschreibung | Methode '02 Waldumbau' (Referenzszenarien) |
| Fachgutachten | Fachgutachten Methode '02 Waldumbau' |
Das Referenzszenario entspricht der Vorratsentwicklung bei einer Waldbewirtschaftung nach der jeweils regional gängigen Praxis, mit der primären Zielsetzung der Holzproduktion.
Im Referenzszenario wird die Vorratsentwicklung anhand des Vorrats zu Beginn der Inventurperiode und des jährlichen Nettozuwachses hergeleitet, wobei sich der Nettozuwachs aus dem natürlichen Zuwachs (Indikator 6.3.17) und dem Nutzungssatz des Referenzszenarios auf der Projektfläche berechnet.
Der Nutzungssatz des Referenzszenarios konstituiert sich aus folgenden Bedingungen:
| a. | Als Weiser werden die summarische Einschlagsplanung und die stratifizierte waldbauliche Planung mit einer Gewichtung von jeweils 50% verwendet |
| b. | Die Umtriebszeit wird über den Zeitpunkt des maximalen durchschnittlichen Gesamtzuwachses gemäß einer Ertragstafel definiert. |
| c. | Der Ausgleichszeitraum für die Endnutzung wird auf 30 Jahre festgesetzt. |
| d. | Die Einreihungsquoten für die Straten werden entsprechend den unter der Anwendbarkeit aufgeführten Anforderungen gesetzt |
Die Herleitung des jährlichen Nutzungssatzes des Referenzszenarios orientiert sich an den Richtlinien zur Bemessung von Nutzungssätzen. Der in der forstlichen Praxis wenig relevante Formelsatz nach Gerhardt wird explizit nicht verwendet.
Auf der eva-Plattform wird in den Prüfungsanweisungen auf den Indikator 6.6.6 verwiesen. Dieser ist nicht in der Methode 03 oder auf der eva-Plattform gelistet. Bitte klarstellen, welcher Indikator damit gemeint ist und die Nummerierung auf der eva-Plattform und innerhalb der Methode 03 vereinheitlichen.
Gemeint war Indikator 6.3.17. Im Indikator wurde eine entsprechende Korrektur vorgenommen.
Um eine möglichst genaue Erfassung der 'THG-Bilanz der Referenzszenarien' zu erreichen, ist es erforderlich, die Projektfläche so zu stratifizieren, dass die Kombination der folgenden Parameter des Baseline-Tools für jedes Referenzszenario eindeutig vom Zertifizierer überprüft werden kann.
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Für die Methode '01 Wald-Wiederaufbau':
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Für die Methode '02 Waldumbau':
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Bei einem Parameter, der nicht eindeutig überprüfbar ist, wie zum Beispiel im Fall eines Referenzszenarios mit unterschiedlichen Bodentypen, kann zur Berechnung alternativ der konservativste Wert des Parameters herangezogen werden.
Im Sinne einer effizienten Informationsbeschaffung der Parameter kann stets auch der konservativste Wert für einen Parameter gewählt werden.
Der Begriff 'konservativ' bezieht sich hierbei auf einen Wert, der zu einem möglichst hohen Referenzszenario führt.
Eine Stratifizierung wird durchgeführt, um eine möglichst präzise Erfassung zu erreichen. Hierbei wird die Fläche in verschiedene Teilflächen unterteilt, wobei jede Teilfläche ein homogenes Muster an Merkmalen aufweist. Das Verfahren zur Bildung dieser Teilflächen wird als Stratifizierung bezeichnet.
Für die Berechnung der 'THG-Bilanz der Referenzszenarien' ist das Baseline-Tool gemäß der entsprechenden Methode anzuwenden. Das Baseline-Tool modelliert und projiziert die einzelnen Referenzszenarien basierend auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft.
Die Quantifizierung der THG-Bilanz erfolgt im Baseline-Tool wie folgt:
| wobei | Einheit | |
|---|---|---|
| Wert für die 'THG-Bilanz des Referenzszenarios' der Projektfläche (PF) während der Crediting Period (CP) | [tCO2e] | |
| Veränderung der oberirdischen und unterirdischen Biomasse von Bäumen | [tCO2e/ha/Jahr] | |
| Dauer der Crediting Period | [Jahre] | |
| Fläche | [ha] | |
Die oben beschriebene Berechnung wird auf alle Teilflächen angewendet, und die Ergebnisse der Teilflächen werden anschließend addiert, um die THG-Bilanz des gesamten Projekts zu ermitteln.
Wird bei den Projekt- und Referenzszenarien sowie bei den daraus resultierenden eva-Zertifikaten zwischen 'Avoidance' und 'Removal' unterschieden?
Je nach gewählter Methode tragen Projekte sowohl durch Speicherung (Removal) als auch durch die Vermeidung von Emissionen in der Atmosphäre (Avoidance) zur Klimawirkung bei.
eva strebt an, diese Differenzierung neutral und transparent zu dokumentieren, indem sie in den Projektinformationen das Verhältnis des Avoidance/Removal Anteils (zum Beispiel 30:70) kennzeichnet. Diese Kennzeichnung bezieht sich auf Ebene einer Zertifizierung und nicht auf einzelne Teilflächen.
Die technische Umsetzung dieser Information im Impact Registry ist für Ende 2024 geplant.
Bei Vorliegen einer Wiederholungsinventur wird das Referenzszenario für die kommende Inventurperiode entweder aktualisiert oder der Permanenzvorrat (Indikator 6.6.6) der Vorperiode wird gehalten.
Mit der Aktualisierung des Referenzszenarios wird der Managementplan entsprechend angepasst. Der angepasste Managementplan enthält die schriftliche Zustimmung des Betreibers.
Bei ausbleibender Aktualisierung des Referenzszenarios wird die Ausgabe von Zertifikaten ausgesetzt (Indikator 9.1.2).
Die 'THG-Bilanz der Projektszenarien' ergibt sich aus den geplanten Projektaktivitäten.
Die Projektszenarien werden durch die geplanten Maßnahmen bestimmt, die durch den Betreiber im Rahmen der Projektaktivitäten festgelegt wurde.
Die Modellierungen und Projektionen der oberirdischen Biomasse von Bäumen durch das Projektszenarien-Tool basieren auf standort- und baumartenspezifischen Daten der aktuellen Bundeswaldinventur (Link) des Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei (Thünen Institut).
Die Projektszenarien werden durch die geplanten Maßnahmen bestimmt, die durch den Betreiber im Rahmen der Projektaktivitäten festgelegt wurde.
Die Modellierungen und Projektionen der oberirdischen Biomasse von Bäumen durch das Projektszenarien-Tool basieren auf Funktionen zur Simulation des Waldwachstums und zur Abbildung forstlicher Eingriffe. Hierfür wird überwiegend die von der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt (NW-FVA) entwickelte Softwarebibliothek Tree Growth Open Source Software (TreeGrOSS) in Kombination mit den zugehörigen Softwarepaketen genutzt (Link).
Das Projektszenario wird durch die tatsächlich realisierten Projektaktivitäten nach Maßgabe der unter der Anwendbarkeit aufgeführten Indikatoren bestimmt.
Der Managementplan weist die für die Projektdurchführung relevanten Grenzwerte für die tatsächliche Gesamtnutzung während des Anrechnungszeitraums je Inventurperiode aus.
Die Projektfläche ist in homogene Teilflächen unterteilt, wobei die Homogenität durch folgende Faktoren geprägt ist:
Die Homogenität ist für eine möglichst präzise Erfassung der 'THG-Bilanz der Projektszenarien' erforderlich.
Für die Berechnung der 'THG-Bilanz der Projektszenarien' ist das Projektszenario-Tool gemäß der entsprechenden Methode anzuwenden. Das Projektszenario-Tool modelliert und projiziert die einzelnen Projektszenarien basierend auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft.
Die Quantifizierung der THG-Bilanz erfolgt im Projektszenario-Tool wie folgt:
| wobei | Einheit | |
|---|---|---|
| Wert für die 'THG-Bilanz des Projektszenarios' der Projektfläche (PF) während der Crediting Period (CP) | [tCO2e] | |
| Veränderung der oberirdischen und unterirdischen Biomasse von Bäumen | [tCO2e/ha/Jahr] | |
| Veränderung der oberirdischen Biomasse von Bäumen innerhalb der Projektfläche im Jahr t | [tCO2e/ha/Jahr] | |
| Veränderung der unterirdischen Biomasse von Bäumen innerhalb der Projektfläche im Jahr t | [tCO2e/ha/Jahr] | |
| Dauer der Crediting Period | [Jahre] | |
| Fläche | [ha] | |
Die oben beschriebene Berechnung wird auf alle Teilflächen angewendet. Alle Ergebnisse der Teilflächen werden anschließend addiert und ergeben die THG-Bilanz des gesamten Projekts.
Das Projektszenario-Tool ist als Software in die eva Online-Plattform integriert. Der Aufbau und Berechnungsprozess des Tools sind zusätzlich als Download dokumentiert.
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Methode '01 Wald-Wiederaufbau' (Projektszenarien)
Die Methodenbeschreibung befindet sich derzeit nicht auf dem gleichen Stand wie das Tool.
| Infosheet | Wie wird die CO2-Speicherleistung bestimmt? |
| Studie | Wald-Wachstums-Tool Wald-Wiederaufbau |
| | Wald-Wachstums-Tool Wald-Wiederaufbau |
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Methode '02 Wald-Waldumbau' (Projektszenarien)
| Methodenbeschreibung | Methode '02 Waldumbau' (Projektszenarien) |
| Fachgutachten | Fachgutachten Methode '02 Waldumbau' |
Wird bei den Projekt- und Referenzszenarien sowie bei den daraus resultierenden eva-Zertifikaten zwischen 'Avoidance' und 'Removal' unterschieden?
Je nach gewählter Methode tragen Projekte sowohl durch Speicherung (Removal) als auch durch die Vermeidung von Emissionen in der Atmosphäre (Avoidance) zur Klimawirkung bei.
eva strebt an, diese Differenzierung neutral und transparent zu dokumentieren, indem sie in den Projektinformationen das Verhältnis des Avoidance/Removal Anteils (zum Beispiel 30:70) kennzeichnet. Diese Kennzeichnung bezieht sich auf Ebene einer Zertifizierung und nicht auf einzelne Teilflächen.
Die technische Umsetzung dieser Information im Impact Registry ist für Ende 2024 geplant.
Während des Anrechnungszeitraums ist zum Referenzvorrat (Indikator 7.5.1) ein additionaler Vorrat zu halten, der mit den bisher ausgegebenen eva-Zertifikaten korrespondiert (Permanenzvorrat).
Die Bemessung des additionalen Vorrats durch eva-Zertifikate erfolgt anhand von Konversionsfaktoren (Indikator 6.10.2). Für die Konversionsfaktoren wird ein vorratsgewichteter Mittelwert auf Basis der aktuellen Betriebsinventur genutzt.
Permanenzvorrat = Additionaler Vorrat + Referenzvorrat
Wobei
Additionaler Vorrat = [Zertifkate/3.67] / KE
Den Umgang mit Abweichungen regeln die Indikatoren unter Kriterium 7.3.
Leakage-Effekte werden bei der Bilanzierung von Ökosystemleistungen methodenbezogen und angemessen berücksichtigt.
In den Methoden werden bei der THG-Bilanzierung des Projektes folgende Abzüge für Leckage-Effekte durch die Verlagerung von Aktivitäten berücksichtigt:
| a. | Methode 01: 0% |
| b. | Methode 02: 0% |
| c. | Methdoe 03: 0% |
Durch die Umsetzung der Projektaktivitäten können Landnutzungsaktivitäten verlagert werden, die außerhalb der Projektfläche zu Treibhausgas-Emissionen führen. Ein Beispiel dafür ist die Umwandlung von Weideflächen in Aufforstungsgebiete, was außerhalb der Projektfläche zu Entwaldung (hin zu Weideland) führen kann.
Für die aktuelle Anwendung des Wald-Klimastandards wird vorausgesetzt, dass Projekte dem europäischen und deutschen Recht (1.2.3) unterliegen. In Deutschland und den angrenzenden Ländern ist eine nachhaltige Waldbewirtschaftung gesetzlich vorgeschrieben und die Rodung von Wäldern verboten. Die Einhaltung dieser Gesetze wird kontrolliert.
Dadurch wird das Risiko einer regionalen Verlagerung von Aktivitäten, die zu Entwaldung oder nicht nachhaltiger Holznutzung auf anderen Flächen führen, ausgeschlossen.
In den Methoden werden bei der THG-Bilanzierung des Projektes folgende Abzüge für Leckage-Effekte durch die Verlagerung von Aktivitäten berücksichtigt:
| a. | Methode 01: 0% |
| b. | Methode 02: 0% |
| c. | Methdoe 03: 5% |
Die Methode ‚03‘ führt dazu, dass das Holzangebot am Markt reduziert wird. In der volkswirtschaftlichen Theorie eines perfekten Marktes würde dies zu einer Preissteigerung führen, die dann andere Forstbetriebe dazu bewegt ihren Holzeinschlag zu erhöhen, wodurch die Klimaleistung des Projekts an anderer Stelle wieder verloren ginge. Die gleiche Argumentation gilt jedoch auch für den Ausstieg aus Fossilen Brennstoffen, auch hier kommt es zu Verlagerungseffekten in andere Märkte und dennoch ist es ein essenzieller Schritt hin zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Volkswirtschaft. In der forstlichen Praxis ist der Effekt durch die Verlagerung von Märkten nahezu nicht bewertbar, denn einzelne Forstbetriebe haben keine ausreichend großen Angebotsmengen, um den Holzmarktpreis messbar zu beeinflussen. Somit ändert sich durch die Durchführung von Klimaschutzprojekten der Holzmarktpreis nicht, solange bis eine signifikante Angebotsmenge vom Markt genommen würde. Ab diesem Punkt werden Holzpreise und CO2-Zertifikatspreise konkurrieren.
Die 'THG-Bilanz der Projektszenarien' (6.6.) abzüglich der 'THG-Bilanz der Referenzszenarien' (6.5.) entspricht der Menge an Klimazertifikaten.
Um die 'THG-Bilanz des Projekts' zu berechnen, wird die 'THG-Bilanz des Referenzszenarien' von der 'THG-Bilanz des Projektszenarien' abgezogen.
Die Quantifizierung der 'THG-Bilanz des Projekts' erfolgt wie folgt:
| wobei | Einheit | |
|---|---|---|
| Wert für die 'THG-Bilanz des Projektes' | [tCO2e] | |
| Wert für die 'THG-Bilanz des Projektszenarios' (PRO) der Projektfläche (PF) während der Crediting Period (CP) | [tCO2e] | |
| Wert für die 'THG-Bilanz des Referenzszenarios' (REF) der Projektfläche (PF) während der Crediting Period (CP) | [tCO2e] | |
Die Menge an Klimazertifikaten entspricht dabei der 'THG-Bilanz des Projekts' in tCO2e.
Sie wird folgendermaßen quantifiziert:
| wobei | Einheit | |
|---|---|---|
| Anzahl der Klimazertifikate bzw. Menge der Wald-Klimaleistung innerhalb der Crediting Periode, nach t Jahren Projektlaufzeit | [Zertifikate] | |
| Wert für die 'THG-Bilanz des Projektes', innerhalb der Crediting Periode, nach t Jahren Projektlaufzeit | [tCO2e] | |
Wird bei den Projekt- und Referenzszenarien sowie bei den daraus resultierenden eva-Zertifikaten zwischen 'Avoidance' und 'Removal' unterschieden?
Je nach gewählter Methode tragen Projekte sowohl durch Speicherung (Removal) als auch durch die Vermeidung von Emissionen in der Atmosphäre (Avoidance) zur Klimawirkung bei.
eva strebt an, diese Differenzierung neutral und transparent zu dokumentieren, indem sie in den Projektinformationen das Verhältnis des Avoidance/Removal Anteils (zum Beispiel 30:70) kennzeichnet. Diese Kennzeichnung bezieht sich auf Ebene einer Zertifizierung und nicht auf einzelne Teilflächen.
Die technische Umsetzung dieser Information im Impact Registry ist für Ende 2024 geplant.
Die Menge an Zertifikaten wird regelmäßig durch unabhängiges Monitoring überprüft.
Das Monitoring erfolgt ab dem 5. Jahr alle 3-5 Jahre, abhängig von der Verfügbarkeit von Fernerkundungsdaten. Der Zeitpunkt für das Monitoring innerhalb dieses Zeitrahmens wird von eva nach eigenem Ermessen festgelegt.
Das Monitoring der 'oberirdischen Biomasse von Bäumen' findet mit einer Genauigkeit statt, die den Leitlinien des UNFCCC (A/R CDM Guideline) entspricht.
Die anschließende Konvertierung zu Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalent [tCO2e] findet entsprechend 6.10.3 bzw. 6.10.2 statt.
Für das Monitoring der Menge an Klimazertifikaten wird die 'THG-Bilanz des Projektszenarios' gemonitored. Ein Monitoring der 'THG-Bilanz des Referenzszenarios' findet im Rahmen der Weiterentwicklungen der Methode statt (siehe 6.10.1).
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Weiterführende Informationen zum Monitoring sind in folgender Grundlagenstudie zu finden:
| Studie | Monitoringkonzept für den Wald-Klimastandards |
Das Monitoring der tatsächlichen additionalen Klimawirkung erfolgt während des Anrechnungszeitraums unter Anwendung einer Stichprobeninventur mit permanenter Vermarkung und folgenden weiteren Eigenschaften:
| a. | Die Stichprobeninventur entspricht den Anforderungen der Bundesrichtlinien für die Bemessung von Nutzungssätzen nach § 34b EStG und andere steuerrechtliche Zwecke. |
| b. | In Anlehnung an (a) darf bei der Gesamtauswertung des Vorrats ein einfacher Standardfehler von 5% nicht überschritten werden. |
| c. | Die Waldinventur erfolgt periodisch alle 7-10 Jahre (Inventurperiode). |
| d. | Es ist sichergestellt, dass eine Wiederholungsinventur möglich ist, bei der die gleichen Probekreise wieder aufgenommen werden. |
| e. | Es ist sichergestellt, dass bei der Wiederholungsinventur keine Abweichungen aufgrund methodischer Differenzen in den Inventurverfahren auftreten. |
Zweck der Anforderungen ist zum Einen die Anbindung an die betriebliche Forsteinrichtung und zum Anderen eine weitestgehende Eliminierung von Differenzen, die auf unterschiedliche Erhebungsverfahrung zurückzuführen sind.
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Empfehlungen
Bei der Inventur wird folgendes Aufnahmeschema empfohlen:
Permanent markierte Lage der Stichprobenmittelpunkte, sowie mindestens der Position (Abstand, Azimut) des ersten Baumes im Verhältnis zum Mittelpunkt, sodass eine Wiederauffindbarkeit der Stichprobenpunkte gewährleistet ist.
Systematisches Stichprobenraster über die gesamte Projektfläche
Maximaler Standardfehler für den Mittelwert des Vorrats von 5%. Die Anzahl der Probepunkte ist entsprechend festzulegen.
Durchschnittlich mindestens 6 vermessene Probebäume je Stichprobenpunkt. Abweichungen müssen standörtlich begründet sein und gesondert forstfachlich erläutert werden.
Konzentrische Probekreise sind zulässig, solange der größte Radius mindestens 12m beträgt.
Die Betriebsinventur darf zu Beginn des Anrechnungszeitraums maximal drei Jahre alt sein und muss spätestens bis zum Ende des ersten Projektjahres vollständig vorliegen
An jedem Stichprobenpunkt werden folgende Parameter gemessen und dokumentiert:
Baumart (für jeden Baum im Probekreis)
Alter (Schätzung oder Messung für jeden Baum im Probekreis)
Brusthöhendurchmesser (Messung für jeden Baum im Probekreis)
Bestandsschicht (für jeder Baum im Probekreis)
Baumhöhe (für mindestens einen Baum je Baumart und Bestandesschicht im Probekreis)
Die Position des Probekreismittelpunktes (je Stichprobenpunkt)
Verjüngung je Baumart und Höhenstufe mit Deckungsgrad und Individuenzahl
Die vorliegende Inventur wurde von Mitarbeitenden des Forstbetriebs und vom Projektentwickler durchgeführt. Es ist durch eva zu klären, ob die Objektivität und Neutralität der Inventur ausreichend gewährleistet ist, wenn diese durch interne Mitarbeiter und nicht durch eine externe Prüfstelle ausgeführt wird.
Es ist beabsichtigt, dass ein Forstbetrieb in der Lage ist, vorbereitende Projektaktivitäten wie die Durchführung einer Inventur mit eigenen Mitarbeitern vornehmen zu können (Fachkunde, Kosteneffizienz, langfristige Umsetzung des Projektes). Um die Qualität der Daten zu sichern, müssen die Verfahren zur Erhebung und Auswertung der Daten beschrieben und nachgewiesen werden. Im Rahmen des Audits werden die Verfahren evaluiert, ob sie geeignet sind, einen Stichprobenfehler von max. 5% sicherzustellen. Ferner werden bis zu 5% der Probekreise stichprobenartig überprüft. Sollte der Auditor dabei zu dem Schluss kommen, dass ein systematischer Fehler vorliegt, können vom Betreiber oder Projektentwickler zusätzliche Nachweise eingefordert werden, die einen systematischen Fehler ausschließen. Der WKS sieht perspektivisch Anforderungen zur Menge der Stichproben vor.
In der Verifizierungsanweisung für diesen Indikator wird auf den Indikator 6.10.3 verwiesen. Der Indikator 6.10.3 ist in der Methode 03 nicht gelistet. Bitte auf den richtigen Indikator verweisenIn der Verifizierungsanweisung für diesen Indikator wird auf den Indikator 6.10.3 verwiesen. Der Indikator 6.10.3 ist in der Methode 03 nicht gelistet. Bitte auf den richtigen Indikator verweisen
Gemeint war Indikator 6.10.2. Der Verweis wurde entsprechend angepasst.
Wie ist vorzugehen, wenn trotz den bereitgestellten Daten, der Verfahrensbeschreibungen und der Arbeitsanweisungen nicht ausreichend demonstriert wird, wie von den erhobenen Inventurdaten auf die Gesamtprojektfläche extrapoliert wird? Dieser Schritt ist relevant um das Referenz- und Projektszenario sowie die Berechnungen zur gesamten Kohlenstoffspeicherung abschließend zu verifizieren. Es ist zu klären, ob der Ansatz von OCELL durch die Methode 03 offiziell anerkannt ist und keiner weiteren Validierung bedarf, oder ob dieser Schritt einer weiteren Prüfung durch eine externe Prüfstelle bedarf.Trotz der bereitgestellten Daten, der Verfahrensbeschreibung und der Arbeitsanweisung ist nicht ausreichend demonstriert, wie von den erhobenen Inventurdaten auf die Gesamtprojektfläche extrapoliert wird. Dieser Schritt ist relevant um das Referenz- und Projektszenario sowie die Berechnungen zur gesamten Kohlenstoffspeicherung abschließend zu verifizieren. Es ist zu klären, ob der Ansatz von OCELL durch die Methode 03 offiziell anerkannt ist und keiner weiteren Validierung bedarf, oder ob dieser Schritt einer weiteren Prüfung durch eine externe Prüfstelle bedarf.
Wenn die Inventurauswertung nach Ermessen des Auditors nicht transparent oder nachvollziehbar genug ist, kann eine zusätzliche Offenlegung eingefordert werden, insbesondere wenn Projektentwickler und Forsteinrichter in Personalunion auftreten. Aktuell müssen das Inventurverfahren und die Auswertung bis hin zur Herleitung der Nutzungssätze in den Szenarien durch das Audit validiert werden. Die Verfahren zur THG-Bilanzierung sind durch eva validiert und in der Zertifizierungsplattform abgebildet.Wenn die Inventurauswertung nach Ermessen des Auditors nicht transparent oder nachvollziehbar genug ist, kann eine zusätzliche Offenlegung eingefordert werden, insbesondere wenn Projektentwickler und Forsteinrichter in Personalunion auftreten. Aktuell müssen das Inventurverfahren und die Auswertung bis hin zur Herleitung der Nutzungssätze in den Szenarien durch das Audit validiert werden. Die Verfahren zur THG-Bilanzierung sind durch eva validiert und in der Zertifizierungsplattform abgebildet.
Zum Zeitpunkt der Erstzertifizierung und im Abstand von höchstens 3 Jahren wird ein hochaufgelöstes Luftbild der gesamten Projektfläche eingereicht.
Die Verwendung von Luftbildern des zuständigen Landesvermessungsamts ist zulässig. Entspricht der Aufnahmeturnus des entsprechenden Landesvermessungsamts nicht 3 Jahre, gilt der vom jeweils zuständigen Landesvermessungsamts festgelegte Turnus ebenfalls als zulässig.
Das Luftbild hat eine objektive Dokumentation der Projektentwicklung zum Zweck.
Jede Projektaktivität auf der Projektfläche wird mit folgenden Parametern in der Zertifizierungsplattform dokumentiert:
| a. | Polygon der Maßnahme (geojson) |
| b. | Geplante Holzerntemenge (EFm) |
| c. | Tatsächliche Gesamtnutzungsmenge (EFm) aufgegliedert in
|
| d. | Gesetzte Pflanzzahl je Baumart |
Die Dokumentation ist eine Voraussetzung für die Ausgabe von Zertifikaten. Näheres regelt Indikator 9.1.2.
Für die THG-Bilanzierung angewandte Tools (6.5.5 Baseline-Tool, 6.6.5 Waldwachstums-Tool) sowie Kennzahlen der Konvertierung (6.10.3 und 6.10.2) erfüllen den Anspruch des aktuellen Stands der Wissenschaft.
Sollten neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu einer Anpassung des Referenzszenario- oder Projektszenario-Tools führen, wird dies zur Entwicklung einer neuen Version des Tools führen.
Bei wissenschaftlich begründeten Anpassungen des Tools, die negative Auswirkungen haben, wird die bereits ausgegebene Menge an Zertifikaten nicht rückwirkend angepasst. Stattdessen erfolgt gemäß den Shortfall-Leitlinien (7.3.1) eine entsprechende Ausgleichsmaßnahme, um nachvollziehbar zu machen, wie Anpassungen im Laufe der Zeit erfolgt sind und ausgeglichen wurden.
Im Falle von positiven Abweichungen werden diese dem Permanenz-Puffer zugeordnet (siehe 7.1.2).
Die Konvertierung der Werte der 'oberirdischen Biomasse von Bäumen' aus der Einheit Vorratsfestmeter [Vfm] in Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalent [tCO2e] der 'oberirdischen und unterirdischen Biomasse von Bäumen' erfolgt gemäß den Leitlinien des IPCC (Link).
Die Umrechnung von Erntemaße (Erntefestmeter; EFm) in Vorratsmaße (Vorratsfestmeter; VFm) für die entsprechenden Baumarten(-gruppen) erfolgt anhand der Daten der Bundeswaldinventur (BWI).
| wobei | Einheit | |
|---|---|---|
| Veränderung der oberirdischen und unterirdischen Biomasse von Bäumen | [tCO2e/ha/Jahr] | |
| Veränderung der oberirdischen Biomasse von Bäumen innerhalb der Projektfläche im Jahr t | [tCO2e/ha/Jahr] | |
| Veränderung der unterirdischen Biomasse von Bäumen innerhalb der Projektfläche im Jahr t | [tCO2e/ha/Jahr] | |
| wobei | Einheit | |
|---|---|---|
| Oberirdische Biomasseveränderung von Bäumen | [tCO2e/ha/Jahr] | |
| Gesamter Volumenzuwachs mit Rinde | [m³/ha/Jahr] | |
| Baumarten-spezifischer Biomasse-Expansionsfaktor | [-] | |
| Biomasse-Expansionsfaktor | [-] | |
| Kohlenstoff-Anteil der Trockenbiomasse | [-] | |
| Umrechnungsfaktor von Kohlenstoff (tC) in Tonnen CO2 | [-] | |
| wobei | Einheit | |
|---|---|---|
| Veränderung der unterirdischen Biomasse von Bäumen innerhalb der Projektfläche im Jahr t | [tCO2e/ha/Jahr] | |
| Veränderung der oberirdischen Biomasse von Bäumen innerhalb der Projektfläche im Jahr t | [tCO2e/ha/Jahr] | |
| Umrechnungsfaktor von oberirdischer Biomasse zu unterirdischer Biomasse (engl. Root to Shoot factor); Dimensionslos | [-] | |
Die Konvertierung erfolgt auf Basis folgender Konversionsfaktoren:
| Excel-Tool | Konversionstabelle mit Umrechnungsfaktoren zur Quantifizierung der Senkenleistung von ober- und unterirdischer Baumbiomasse |
Der gesamte Kohlenstoff der oberirdischen und unterirdischen lebenden Baumbiomasse für das Jahr t [CO₂] berechnet sich aus dem Produkt der lebenden Baumbiomasse, dem Verhältnis von Biomasse zu Kohlenstoff und dem Verhältnis von Kohlenstoff zu CO₂.
Berechnung der oberirdischen Biomasse von Baum i [kg]:
Berechnung der unterirdischen Biomasse von Baum i [kg]:
Berechnung der lebenden Baumbiomasse für das Jahr t [kg]:
Berechnung des CO2 im Wald nach Schätzung für das Jahr t [CO₂]:
Auf Basis dieser Berechnungen wird die Menge der auszugebenden eva-Zertifikate bestimmt.
Die Berechnung der oberirdischen Biomasse [kg] wird nach dem Vorgehen von Riedel & Gerald (LINK) auf Basis von den Eingabeparametern Baumart, Brusthöhendurchmesser und Baumhöhe vorgenommen. Diese Funktionen werden aktuell in der Deutschen THG-Berichterstattung verwendet und sind durch das IPCC akzeptiert.
Die Berechnung der unterirdischen Biomasse [kg] folgt ebenfalls dem Vorgehen im Nationalen Inventarbericht zum Deutschen Treibhausgasinventar und verwendet Biomassefunktionen basierend auf begutachteten Artikeln bzw. einer eigenen Biomassefunktion für die Kiefer entwickelt vom Thünen Institut (LINK). Alle gewählten Biomassefunktionen entsprechen der im Indikator aufgeführten Gleichung.
Die Permanenz der Ökosystemleistung wird durch Anforderungen zum Risikomanagement sowie einen Permanenz-Puffer sichergestellt.
Hintergrund des Prinzips
Bei der Permananz von Ökosystemleistungen geht es darum, sich gegen das Risiko abzusichern, dass eine bereits erbrachte Leistung wieder verloren geht. Bei in Bäumen, Boden, Möbeln oder Häusern gebundenem Kohlenstoff besteht beispielsweise das Risiko, dass dieser wieder emittiert werden kann, z.B. durch Feuer, Windwurf, Abriss etc.
Um die Permanenz von Ökosystemleistungen sicherzustellen, müssen angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.
Zur Absicherung von Restrisiken der Permanenz dient ein Permanenz-Puffer in ausreichender Größe und Qualität.
Die Kapitaliserung des Permanenz-Puffers ist durch angemessene Beiträge und deren periodische Anpassung sichergestellt. Der Puffer-Beitrag als Anteile der ausgegeben eva-Zertifikaten [%] besteht aus zwei Kontingenten:
| a. | Das erste Kontingent beträgt bei allen Projekten 15%. |
| b. | Bei der Methdode 03 wird das zweite Kontingent projektspezifisch auf Basis der Kalamitätsnutzungen des Forstbetriebes definiert: Dazu wird der Anteil der Kalamitätsnutzungen am Nutzungsatz während der 10 Jahre vor Projektbeginn ermittelt. Dieser Anteil der Kalamitätsnutzungen geht zu 50% als projektspezifisches Kontingent in den Pufferbeitrag ein. Die Prozentsätze der beiden Kontingente werden addiert. Forstbetriebe, welche die erforderlichen Daten (jährliche Gesamt- und Kalamitätsnutzungen) nicht über einen Zeitraum von 10 Jahren nachweisen können, reichen eine forstfachliche Expertise ein, die einen Schätzwert für den mittleren Anteil der Kalamitätsnutzungen plausibel begründet. Sofern die erforderlichen Einschlagsdaten für einzelne Jahre vorliegen, werden diese in der Expertise berücksichtigt. |
eva überwacht die Kapitalisierung des Permanenz-Puffers und passt die Beiträge bei Verfügbarkeit neuer wissenschaftlicher Kenntnisse oder bei einer Kapitalisierung von unter 50% entsprechend an.
Es sind die Beitragssätze zum Ausgabezeitpunkt der eva-Zertifkate maßgeblich.
Für die Methode 01 und Methode 02 verfolgt Wald-Klimastandard einen einheitlichen, methoden-übergreifend gemittelten Pufferbeitrag.
Aktuell wird daran gearbeitet, die Anforderungen methodenspezifisch anzupassen, um eine risikoadäquate Lastenverteilung zwischen den Methoden sicherzustellen.
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Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zum aktuellen Permanenz-Puffer-Ansatz sind in folgenden Dokumenten verfügbar:
| Studie | Permanenzrisiko für den Geltungsbereich Deutschland |
| Infosheet | Sicherung der C-Speicherleistung von Wald-Klimaprojekten |
Der Betreiber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass mögliche positive Abweichungen von der projizierten Menge an eva-Zertifikaten dem Permanenz-Puffer (7.1.) zugewiesen werden und nicht zu einer zusätzlichen Ausgabe (9.1.1) an den Betreiber führen.
Sofern sich in Bezug auf ein Projekt nach zwei aufeinander folgenden Monitorings eine positive Abweichung der tatsächlichen Ökosystemleistung des Projekts im Vergleich zu der in Projekt- und Referenzszenario vorausgesagten Ökosystemleistung ergibt und deshalb absehbar ist, dass ausreichend Zertifikate im Permanenz-Puffer hinterlegt sind, um die zukünftigen Risiken der Permanenz für das jeweilige Projekt auszugleichen, kann eva evaluieren, ob etwaige Überschüsse von eva-Zertifikaten im Permanenz-Puffer nach eigenem Ermessen von eva an den Betreiber übertragen werden können und/oder ob der zu leistendende Pufferbeitrag des Betreibers für neue Projekte reduziert werden kann.
Aufgrund der sehr konservativen Zuwachsberechnung ist in der Methode 03 davon auszugehen, dass es bei den Inventuren zu einer positiven Abweichung kommen wird und der Risikopuffer somit weiter anwächst.
Es existieren klare Regeln für den Umgang mit Nichtkonformitäten von Indikatoren, dem Ausschluss von Teilflächen, dem Ausschluss von Projekten, dem Projektausscheiden, sowie der Zeit nach dem Anrechnungszeitraum.
Sofern bei einer Re-Zertifizierung durch den Zertifizierer oder im Rahmen einer Überprüfung einer 'gefährdet Meldung' (EN) gemäß 8.2.15 durch eva festgestellt wird, dass eine Teilfläche nicht mehr den Anforderungen des Wald-Klimastandards entspricht und ein diesbezüglicher Indikator deshalb als 'Nicht konform' (NC) bewertet wird, hat der Betreiber die Möglichkeit, diese Fläche vom Projekt auszuschließen, um dadurch einen Gesamtausschluss des Projekts zu vermeiden.
Der Ausschluss erfolgt durch entsprechende Anpassung der Projektfläche in den Projektinformationen auf der eva Online-Plattform.
Ein solcher Teilausschluss führt dazu, dass bezüglich der auf die ausgeschlossene Fläche entfallenden eva-Zertifikate ein Shortfall vorliegt, der gemäß den Regelungen in 7.3.1 ausgeglichen werden muss.
Sofern bei einer Re-Zertifizierung durch den Zertifizierer oder im Rahmen einer Überprüfung einer 'gefährdet Meldung' gemäß 8.2.15 durch eva festgestellt wird, dass ein Indikator als 'Nicht konform' (NC) bewertet wird, erfolgt der Auschluss des Projekts durch eva.
Vor Erklärung des Projektausschlusses hat eva den Betreiber abzumahnen und ihm Gelegenheit zu geben, die beanstandeten Mängel innerhalb einer Frist von 4 Wochen zu beseitigen oder - sofern sich die Beanstandung auf eine abgrenzbare Teilfläche bezieht - diese beanstandete Teilfläche aus dem Projekt auszuschließen.
Sofern die Beseitigung der Mängel in dieser Frist unmöglich ist, hat der Betreiber eva innerhalb dieser Frist ein Konzept zur Mängelbeseitigung vorzulegen und sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die schnellstmöglich zur Beseitigung des Mangels führen werden.
Innerhalb der gleichen Frist kann der Betreiber gegenüber eva nachweisen, dass die Beanstandung zu Unrecht erfolgt ist und das Projekt daher konform mit dem Wald-Klimastandard ist.
Der Ausschluss der gesamten Projektfläche stellt stets die Ultima Ratio dar.
Die endgültige Entscheidung über einen Projektausschluss wird von eva getroffen.
Ein solcher Projektausschluss führt dazu, dass bezüglich der auf die Projektfläche entfallenden eva-Zertifikate ein Shortfall vorliegt, der gemäß den Regelungen in 7.3.1 auszugleichen ist.
Nach Ablauf des Anrechnungszeitraums scheidet das Projekt aus der vertraglichen Bindung aus. Es sind keine weiteren Verpflichtungen der Parteien gegeben. Mit dem Ausscheiden werden die Zertifikate des Projekts in der Impact Registry entsprechend gekennzeichnet.
eva behält sich vor, den Betreiber nach Ablauf des Anrechnungszeitraums zu kontaktieren, um mit ihm ein Monitoring des Projekts nach Ablauf des Anrechnungszeitraum zu erörtern.
Text
Text
Stellt sich im Rahmen eines Monitorings (6.9.), einer Re-Zertifizierungen (8.2.9) oder auf sonstige Weise (z.B. aufgrund einer Kündigung des Vertrages) heraus, dass sich das Projekt nicht entsprechend dem Projektszenario entwickelt, also insbesondere die im Projektszenario vorausgesagte Menge an eva-Zertifikaten des Projekts durch die Projektaktivitäten nicht oder nicht vollständig erreicht wurde oder erreicht werden wird, liegt ein Shortfall vor.
Ausgleich
Ein Shortfall innerhalb des Anrechnungszeitraums muss durch den Betreiber oder über den von eva vorgehaltenen Permanenz-Puffer (7.1.) ausgeglichen werden, damit die tatsächlich erreichte Ökosystemleistung des Projekts wieder mit der im Projektszenario vorausgesagten Ökosystemleistung des Projekts übereinstimmt und die Anzahl der ausgegebenen eva-Zertifikate der tatsächlichen Ökosystemleistung des Projekts entspricht. Der Ausgleich erfolgt durch Stilllegung von eva-Zertifikaten durch den für den Shortfall Verantwortlichen.
Der Ausgleich hat grundsätzlich spätestens 6 Monate nach Kenntniserlangung vom Shortfall zu erfolgen. Verfügt der Verantwortlich nachweislich nicht über genug eigene eva-Zertifikate auf seinem Konto im Impact Registry, um durch deren Stilllegung den Shortfall auszugleichen, hat er eva innerhalb dieser Frist einen Plan für den Ausgleich des ausgefallenen eva-Zertifikate vorzulegen (“Ausgleichsplan”). Der Ausgleichsplan hat konkrete Maßnahmen (z.B. den Zukauf von eva-Zertifikaten oder die Erweiterung des Projekts durch neue Teilflächen) vorzusehen, mit denen der Shortfall innerhalb von 18 Monaten ab Kenntniserlangung vom Shortfall ausgeglichen werden kann. Spätestens nach Ablauf dieser 18 Monaten muss der Shortfall dann vom Verantwortlichen ausgeglichen sein.
Wer gleicht aus? (Verantwortlicher)
Ob der Ausgleich durch den Betrieber auf dessen Kosten oder von eva über den Permanenz-Puffer erfolgt, hängt davon ab, ob die Ursache des Shortfalls ein 'beeinflussbarer' oder 'nicht beeinflussbarer Faktor' ist. Die Details sind in den folgenden Absätzen sowie im Wald-Klimastandard geregelt, der ergänzend Anwendung findet.
Beeinflussbarer Faktor
Shortfalls, denen ein 'Beeinflussbarer Faktor' zugrunde liegt, sind vom Betreiber auszugleichen. Ein 'Beeinflussbarer Faktor' liegt immer dann vor, wenn das sich realisierende Risiko durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder den Wald-Klimastandard der Risikosphäre des Betreibers zugeordnet wurde.
Dies ist insbesondere in folgenden Konstellationen der Fall:
Nicht beeinflussbarer Faktor
Shortfalls, denen ein 'Nicht beeinflussbarer Faktor' zugrunde liegt, sind von eva über den Permanenz-Puffer auszugleichen. Ein 'Nicht beeinflussbarer Faktor' liegt vor, wenn das sich realisierende Risiko durch die AGB oder den Wald-Klimastandard der Risikosphäre von eva zugeordnet wurde. Dies ist insbesondere in folgenden Konstellationen der Fall:
Gemeinsame Verantwortung
Wenn die Ursachen des Shortfalls sowohl in beeinflussbaren als auch in nicht beeinflussbaren Faktoren liegen, wird der Shortfall anteilig nach dem Verhältnis der Verantwortlichkeiten ausgeglichen.
Sofern sich die Parteien nicht darüber einigen können, ob die Ursache des Shortfalls ein beeinflussbarer oder ein unbeeinflussbarer Faktor gewesen ist, entscheidet eva nach billigem Ermessen über diese Frage.
Verwendete Zertifikate
Die von eva und dem Betreiber für den Ausgleich verwendeten eva-Zertifikate müssen möglichst ähnliche Eigenschaften aufweisen wie diejenigen eva-Zertifikate, deren Shortfall ausgeglichen werden soll. eva kann allerdings nicht garantieren, dass der Permanenz-Puffer in ausreichender Zahl über ähnliche Zertifikate verfügt. Die Ausgleichspflicht von eva ist daher auf die im Permanenz-Puffer befindlichen eva-Zertifikate beschränkt.
Der Betreiber muss primär eva-Zertifikate des zu kompensierenden Projekts für den Ausgleich verwenden (beispielsweise durch die Erweiterung des Projekts mittels neuer Teilflächen) und darf nur hilfsweise auf den Zukauf von eva-Zertifikaten aus anderen eva-Projekten zurückgreifen.
Unterhält der Betreiber mehrere Projekte, haftet er mit sämtlichen eva-Zertifikaten aus diesen Projekten für Shortfalls.
Spezifisch Bestandesbegründung
Abweichend von den vorherigen Absätzen gilt im Hinblick auf Projekte, die eine Bestandesbegründung zum Gegenstand haben (Methode '01 Wald-Wiederaufbau' und '02 Waldumbau') folgende Besonderheit:
Kommt es während des Zeitraums den ersten 5 Jahren der Bestandesbegründung zu einem Shortfall innerhalb des Projekts, ist dieser ausschließlich vom Betreiber auszugleichen. Ein Ausgleich für ‘nicht beeinflussbare Risiken’ durch den Permanenz-Puffer findet innerhalb dieses Zeitraums nicht statt.
Der Betreiber hat dieses Ausfallrisiko durch eigene Sicherungsmaßnahmen oder durch eine Versicherung eines Drittanbieters angemessen abzusichern.
Nach Ablauf dieser Frist werden Shortfalls gemäß der vorstehenden Absätze je nach Einordnung, ob es sich um ‘beeinflussbare’ oder ‘nicht beeinflussbare Risiken’ handelt, entweder vom Betreiber oder durch den Puffer ausgeglichen.
Durch eva-Zertifikate repräsentierte additionale Öksystemleistungen werden den erbrachten additionalen Ökosystemleistungen entsprechend ausgeglichen.
Wird gespeicherter Kohlenstoff, der als additionale Ökosystemleistung nachgewiesen wurde, nach der Ausgabe der entsprechenden Zertifikate wieder frei (z.B. durch eine Kalamität), liegt ein Reversal (= Umkehrung) vor.
Ein Reversal innerhalb des Anrechnungszeitraums wird durch den Betreiber oder über den von eva vorgehaltenen Permanenz-Puffer (siehe Indikator 7.1.1) ausgeglichen., Für den Ausgleich werden genau so viele Zertifikate aus dem Puffer stillgelegt, wie dem Reversal entsprechen, damit die tatsächliche additionale Ökosystemleistung und die durch eva-Zertifikate repräsentierte additionale Ökosystemleistung übereinstimmen. Der Ausgleich des Reversals erfolgt zeitnah nach dem Feststellungszeitpunkt (s. Indikator 7.4.2).
Mit jeder neuen Inventur erfolgt eine Saldierung. Durch den Vergleich von alter und neuer Inventur wird geprüft, ob der aktuelle Vorrat den Permanenzvorrat übersteigt. Durch den konservativen Ansatz der Zuwachsermittlung für Projekt- und Referenzszenario wird erwartet, dass der tatsächliche Zuwachs über die Inventurperiode höher ausfällt. Die Holzmenge, um die der aktuelle Vorrat den Permanenzvorrat übersteigt, wird in CO2-Äquivalente umgerechnet und davon die Summe der jahresbezogenen Pufferreservierungen abgezogen. Entsteht dabei ein negativer Wert, wird diese Anzahl an Zertifikaten stillgelegt.
Ein Reversal und der korrespondierende zu leistende Ausgleich werden mit Erscheinen des Verifizierungsberichts festgestellt.
| a. | Methode 01 & Methode 02: |
| b. | Methode 03: |
Die jährlichen Einschlags- und Kalamitätsmeldung werden nicht als Verifizierungsbericht im engeren Sinne betrachtet. Sollten auf Basis der jährlichen Meldungen Reversals wahrscheinlich werden, wird eine entsprechende Menge an Zertifikaten im Puffer für das Reversal reserviert. Die Pufferreservierung ermöglicht es, frühzeitig einer möglichen Unterdeckung durch den Puffer gewahr zu werden und gegenzusteuern. Die genaue Quantifizierung des Reversals ist erst nach Erstellung der neuen Inventur möglich. Durch den konservativen Ansatz und die wahrscheinliche Unterschätzung des tatsächlichen Zuwachses entsteht ein dem Reversal entgegenwirkender Effekt.
Die Haftung für ein Reversal und damit die Pflicht zum Ausgleich richtet sich danach, ob zwischen Reversal und den Handlungen des Betreibers ein kausaler Zusammenhang im Sinne der Beeinflussbarkeit erkennbar ist. Sofern ein solcher Kausalzusammenhang besteht, wird das Reversal durch den Betreiber ausgeglichen (Verursacherprinzip).
| a. | Betreiber | |
| I. | Das Reversal resultiert aus einer Verletzung der in diesen AGB oder dem Wald-Klimastandard geregelten Pflichten des Betreibers. | |
| II. | Die forstwirtschaftlichen Nutzungsmengen ohne Kalamitätsnutzungen des Projekts übersteigen die des Referenzszenarios | |
| III. | Wildschäden, die zu einem Reversal führen. | |
| IV. | Handlungen des Betreibers auf der Projektfläche oder solche, die sich auf der Projektfläche auswirken. | |
| V. | Der Betreiber macht von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. | |
| VI. | Eine berechtigte außerordentliche Kündigung durch eva. | |
| b. | eva | |
| I. | Natürliche Risiken wie Waldbrände, Schädlingsbefall und Krankheiten, sowie | |
| II. | extreme Wetterereignisse wie Hitzewellen, Dürren, Stürme und Überschwemmungen auf der Projektfläche, | |
| III. | deren Kombination und direkte Folgewirkungen auf der Projektfläche. | |
| c. | Lastenteilung Sofern sich die Parteien nicht darüber einigen können, ob die Ursache des Reversals ein beeinflussbarer oder ein unbeeinflussbarer Faktor gewesen ist, entscheidet eva nach billigem Ermessen über diese Frage. | |
Der Ausgleich von Reversals erfolgt nach dem Grundsatz der Gleichwertigkeit. Nach dem Feststellungszeitpunkt richten sich die zulässigen Modalitäten für einen Ausgleich nach den Möglichkeiten der verantwortlichen Partei.
| a. | ||
| I. | Primärer Ausgleich durch Stilllegung von Zertifikaten aus dem vom Reversal betroffenen Projekt. | |
| II. | Unterhält der Betreiber mehrere Projekte, können eva-Zertifikaten aus diesen Projekten für Reversals verwendet werden. | |
| III. | Ausgleich durch Stilllegung zugekaufter Zertifikate Dritter. | |
| b. | ||
| I. | Ausgleich durch Stilllegung von Zertifikaten aus dem Permanenz-Puffer. | |
Sofern bis zum Feststellungszeitpunkt Zertifikate auf jährlicher Basis ausgegeben werden, kann ein Ausgleich durch das Aussetzen oder eine Reduktion der Ausgabe von Zertifikaten erfolgen (Indikator 9.1.2).
Näheres zu den erforderlichen Eigenschaften von Zertifikaten für den Ausgleichszweck regelt Indikator 7.4.5
Für den Ausgleich werden ausschließlich eva-Zertifkate verwendet, die Eigenschaften besitzen, die den zu ersetzenden eva-Zertifikaten vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten eva-Zertifikate, wenn folgende Eigenschaften identisch sind:
| a. | ex-post | zwingend |
| b. | Jahr der Entstehung (=Vintage) | nicht zwingend |
| c. | nicht zwingend |
Je nach Verfügbarkeit kann auf nicht zwingende Eigenschaften verzichtet werden, falls die erforderliche Ausgleichsfrist (Indikator 7.4.6) nicht eingehalten werden kann
Der Ausgleich erfolgt in einem begrenzten Zeitraum und systematisch nach folgendem Vorgehen:
| a. | Ein Ausgleich erfolgt innerhalb von 6 Monaten nach Vorliegen eines Verifizierungsberichts. |
| b. | Verfügt der für den Ausgleich Verantwortliche nicht über ausreichend eigene eva-Zertifikate auf seinem Konto im Impact Registry, legt er eva innerhalb von 6 Monaten nach Vorliegen eines Verifizierungsberichts einen Ausgleichsplan vor. |
| c. | Der Ausgleichsplan sieht konkrete Maßnahmen vor, mit denen das Reversal spätestens innerhalb von 18 Monaten nach Vorliegen des Verifizierungsberichts ausgeglichen werden kann. Es gelten außerdem die Bestimmungen des Indikators 7.4.5. |
| d. | Spätestens nach Ablauf dieser 18 Monaten muss das Reversal vom Verantwortlichen ausgeglichen sein. |
Projekte werden in regelmäßigen Zeitabständen von unabhängigen, qualifizierten Zertifizierern zertifiziert.
Hintergrund des Prinzips
Um sicherzustellen, dass die Projekte den Anforderungen des Wald-Klimastandards entsprechen und potenzielle Interessenskonflikte vermieden werden, ist eine regelmäßige und unabhängige Zertifizierung von entscheidender Bedeutung.
Diese Zertifizierungen werden von fachlich qualifizierten und akkreditierten Stellen durchgeführt, die keine persönlichen oder finanziellen Verbindungen zu den Projekten haben. Durch diese unabhängige Überprüfung wird die objektive Konformität der Projekte mit dem Wald-Klimastandard gewährleistet und das Vertrauen in die erzielten Ergebnisse gestärkt.
Die Zertifizierungsprozesse umfassen detaillierte Prüfungen der Projektunterlagen, vor-Ort-Besuche, sowie die Einhaltung von Transparenz- und Berichtspflichten. Durch die regelmäßige Wiederholung der Zertifizierungen wird sichergestellt, dass die Projekte kontinuierlich dem Wald-Klimastandard entsprechen und potenzielle Abweichungen oder Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden können.
Die Zertifizierung wird durch einen unabhängigen Qualitätsdienstleister durchgeführt.
Der Zertifizierer verfügt über eine gültige Akkreditierung gemäß einer der folgenden Qualitätsnormen:
Zertifizierer sind nur berechtigt, eine Erst- oder Rezertifizierung gemäß der erforderlichen Akkreditierung in Projekten auf Flächen durchzuführen, die als Wald klassifiziert sind.
Vor der ersten Beauftragung zur Erst- oder Rezertifizierung durch eva nehmen die Zertifizierer oder deren beauftragte Personen an einem Onboarding zur Nutzung der eva Online-Plattform teil. Dieses wird durch einen Mitarbeitenden von eva durchgeführt.
Bei wesentlichen Änderungen in der Anwendung der eva Online-Plattform behält sich eva vor, eine erneute Schulung als verpflichtende Qualifizierungsmaßnahme für die Zertifizierer anzusetzen.
Zudem überprüft eva die relevanten Akkreditierungen der Zertifizierer bzw. ihrer beauftragten Personen mindestens einmal jährlich oder bei besonderem Anlass auf ihre Gültigkeit.
Weitere Informationen können den Standard Operating Procedures entnommen werden.
Der Zertifizierer wird von eva bestimmt und wechselt mindestens nach jeder dritten Zertifizierung eines Projekts.
Bei den meisten Klimastandards liegt die Auswahl des Zertifizierers beim Betreiber, was den Vorwurf der Befangenheit aufkommen lässt, da der Betreiber den Zertifizierer direkt bezahlt.
Im Gegensatz dazu wählt die eva gemäß 8.1.1 den Zertifizierer aus und übernimmt gemäß 8.1.3 die Kosten. Dadurch wird diesem Vorwurf entgegengewirkt.
Darüber hinaus ermöglicht dieser Ansatz eine kosteneffiziente und benutzerfreundliche Gestaltung des Zertifizierungsprozesses.
Die Kosten aller Zertifizierungen werden durch eva getragen, sofern ein Projekt bei seiner Erstzertifizierung
Bei Projekten mit kleineren Flächen bitten wir Sie, die Möglichkeit einer Zertifizierung als Projektgruppe zu prüfen. Sollte dies nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte eva für weitere Unterstützung.
Die Kosten der Überprüfung von ENs (8.2.15) werden nur nach Einzelfallprüfung durch eva getragen.
Mehr Informationen zur Zertifizierung als Projektgruppe finden Sie unter 8.2.5.
eva behält sich vor, unaufgefordert und auf eigene Kosten Maßnahmen zur Überprüfung der Einhaltung von Anforderungen zu ergreifen.
Während des Anrechnungszeitraums werden die Indikatoren des Wald-Klimastandards regelmäßig gemäß einem klar definierten Prozess und klaren Zuständigkeiten überprüft.
Die Indikatorendetails werden auf folgender Seite näher beschrieben: Link
Die Gültigkeit der Zertifizierung des Projekts ist über den Anrechnungszeitraum (1.3.2) aufrechtzuerhalten. Sowohl die Erstzertifizierung als auch die nachfolgenden Re-Zertifizierungen haben jeweils eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren.
Für die Zertifizierung des Projekts wird eine gültige Version des Wald-Klimastandards verwendet. Nach Veröffentlichung einer neuen Version wird für bestehende Zertifizierungsanträge eine Übergangsfrist gewährt.
Zertifizierungsanträge können versionsabhängig in folgenden Fristen eingereicht werden:
| Version | Von | Bis |
| 1.0 | 01. Oktober 2023 | 31. November 2024 |
| 1.1 | 01. August 2024 | N/A |
| 1.2 | N/A | N/A |
Nach Ablauf der Übergangsfristen sind noch nicht eingereichte Zertifzierungsanträge unter der aktuellsten Version neu zu erfassen.
Der Wald-Klimastandard und seine Methoden werden kontinuierlich weiterentwickelt. Dabei werden die Entwicklungsschritte zum Zweck der Transparenz und Nachvollziehbarkeit in Versionen eingeteilt.
Bestandsschutz
Falls sich durch Weiterentwicklungen des Wald-Klimastandards neue oder angepasste Anforderungen ergeben, die ein bestehendes Projekt faktisch nicht erfüllen kann oder dessen Umsetzung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, besteht während des Zertifizierungsprozesses die Möglichkeit, eine Klarstellungsanfrage (CL; 8.2.16) als Ausnahme gemäß des 'Bestandsschutzes' zu stellen. Dadurch wird die Situation des betroffenen Projekts näher betrachtet und durch eva geprüft, ob eine Anpassung oder Ausnahme gerechtfertigt ist.
Der 'Bestandsschutz' erstreckt sich gleichermaßen auf Anforderungen Dritter, wie FSC oder PEFC, auf die der Wald-Klimastandard verweist und die sich ebenfalls weiterentwickeln können.
Zertifizierungen müssen innerhalb von 6 Monaten nach ihrem Beginn abgeschlossen werden.
Projekte können unter folgenden Bedingungen als Projektgruppe für eine Zertifizierung eingereicht werden:
| a. | Die Projektgruppe besteht aus mindestens 2 und maximal 12 verschiedenen Betreibern. Sind die Betreiber einer Projektgruppe in einem gemeinsamen Forstwirtschaftlichen Zusammenschluss nach §15 BWaldG organisiert, entfällt die maximale Anzahl an Betreibern innerhalb einer Gruppe. |
| b. | Die Flächen aller Betreiber der Projektgruppe umfassen über 50 ha |
| c. | Die Flächen aller Betreiber der Projektgruppe befinden sich in einem Radius von 150 km |
| d. | Die Projektgruppe wird durch einen gemeinsamen Projektberater vertreten. Dieser übernimmt für alle Betreiber einer Projektgruppe die Vor- und Nachbereitung einer Zertifizierung und dient während der Zertifizierung als Ansprechpartner für die Projekte. |
Bei der Zertifizierung einer Projektgruppe erhält jedes einzelne Projekt einen Zertifizierungsbericht entsprechend 8.3.1. Auch die Ausgabe der Zertifikate erfolgt entsprechend 9.1.1 auf das Konto jedes Betreibers.
Korrekturanfragen (CARs), die durch stichprobenartige Kontrollen (8.2.8) des Zertifizierers identifiziert wurden, werden vom Projektberater proaktiv in allen Projekten/Teilflächen korrigiert.
Die Möglichkeit einer gemeinsamen Vermarktung mehrerer Projekte im Impact Registry ist bereits angedacht. Bei Interesse zu diesem Punkt bitte wir Sie eva zu kontaktieren.
Die Anzahl der Stichproben entspricht mindestens der Quadratwurzel (√) der Gesamtzahl aller Teilflächen eines Projekts oder einer Projektgruppe.
Für die Überprüfung der Indikatoren, die in ihrer Form sehr verschieden gestaltet sind, schreibt der Wald-Klimastandard für Projektgruppen keine Mindestanzahl an Stichproben vor. Diese liegt im Ermessen des Zertifizierers.
Folgende Indikatoren sind bei Projektgruppen für jedes einzelne Projekt zu prüfen: Eigentümerschaft (1.2.1), Finanzielle Additionalität (3.2.1) und PEFC/FSC-Zertifizierung (4.1.1).
Der Betreiber nutzt die eva Online-Plattform, um:
Sofern durch die eva Online-Plattform vorgesehen, fügt er Unterlagen hinzu, um seine Aussagen zu belegen.
Anhand dieser Angaben wird die voraussichtliche Ökosystemleistung des Projekts im Anrechnungszeitraum errechnet, die Grundlage für die von eva an den Betreiber herausgegebenen eva-Zertifikate ist.
Mit der Einreichung der Projektinformationen erhält das Projekt den Status 'Zertifizierung beantragt'.
Der Betreiber nutzt das Referenzszenario-Tool (6.5.5) zur Erstellung von Referenzszenarien, die als Grundlage und Vergleichswert dienen.
Mit dem Projektszenario-Tool (6.6.5) erstellt der Betreiber individuelle Modelle auf Grundlage seiner definierten Projektaktivitäten.
Die Differenz zwischen Referenz- und Projektszenario ergibt den positiven Effekt des Projekts in Form einer zusätzlichen geschaffenen Ökosystemleistung. Diese bildet die Grundlage für die von eva herausgegebenen eva-Zertifikate (6.8.1).
Die Erstzertifizierung erfolgt mit dem Einreichen des Antrags.
Im Rahmen der Erstzertifizierung werden die vom Betreiber eingereichten Projektinformationen durch einen Zertifizierer auf Konformität und Plausibilität der Anforderungen des Wald-Klimastandards überprüft.
Der genaue Zeitpunkt der Erstzertifizierung kann durch Anforderungen aus dem Wald-Klimastandard eingeschränkt sein.
Der Zertifizierer wird von eva beauftragt. Bei der Auswahl des Zertifizierers ist eva frei, mit den im Wald-Klimastandard geregelten Einschränkungen.
Der Betreiber verpflichtet sich, mit dem Zertifizierer zusammenzuarbeiten und diesem über die eva Online-Plattform und während seiner Vor-Ort Begehung sämtliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für eine Überprüfung und Zertifizierung des Projekts erforderlich sind.
Der genaue Umfang, Inhalt und der Prozess der Erstzertifizierungs-Prüfung ergeben sich aus dem Wald-Klimastandard.
Das Ergebnis der Erstzertifizierung wird vom Zertifizierer in einem Zertifizierungsbericht festgehalten, der auch die Anzahl der durch das Projekt entstehenden eva-Zertifikate enthält. Der Inhalt des Zertifizierungsberichts entspricht den im Wald-Klimastandard definierten Inhalten.
Ablauf
Der Zertifizierer schlägt dem Betreiber bzw. dem Ansprechpartner des Projekts einen Termin für einen gemeinsamen Video-Anruf oder gleich eine Vor-Ort-Begehung vor.
Während der Vor-Ort-Begehung werden üblicherweise vormittags in Büroräumen die Projektinformationen und Unterlagen besprochen, während mittags und nachmittags die Flächen begangen werden.
Die Anwesenheit des zuständigen Försters während der Vor-Ort-Begehung wird empfohlen.
Die Anwesenheit des Betreibers während der Vor-Ort-Begehung ist nicht zwingend erforderlich, solange der Ansprechpartner über ausreichende Informationen zum Projekt verfügt.
Im Anschluss der Vor-Ort-Begehung findet ein Austausch zwischen dem Zertifizierer und dem Betreiber / Ansprechpartner über die eva Online-Plattform statt, bei dem der Zertifizierer spezifische Fragen in Form von Nachfragen/Korrekturanfragen (IN/CARs, 8.2.12) stellt, die vom Betreiber / Ansprechpartner beantwortet werden.
Wenn der Zertifizierer zu dem Schluss kommt, dass das Projekt den Anforderungen des Wald-Klimastandards entspricht und alle Indikatoren den Status 'Konform (C, 8.2.11)' haben, erfolgt die Erstzertifizierung des Projekts.
Das Projekt wird während des gesamten Anrechnungszeitraum durch regelmäßige Re-Zertifizierungen überwacht, die mindestens alle 5 Jahre ab der Erstzertifizierung stattfinden. Bei diesen Re-Zertifizierungen prüft der von eva beauftragte Zertifizierer, ob sich das Projekt gemäß den Annahmen in Projekt- und Referenzszenario entwickelt.
Der Zeitpunkt der Re-Zertifizierungen wird innerhalb der 5 Jahre nach billigem Ermessen von eva bestimmt. Die Kosten für die Re-Zertifizierungen werden von eva getragen. Bei der Auswahl des Zertifizierers ist eva frei, mit den im Wald-Klimastandard geregelten Einschränkungen.
Aktualisierung
Die Überprüfung erfolgt hauptsächlich anhand der vom Betreiber in der eva Online-Plattform eingestellten und aktualisierten Projektinformationen. Der Betreiber hat die Projektinformationen regelmäßig (mindestens alle 5 Jahre) anhand etwaiger Änderungen des Wald-Klimastandards zu aktualisieren.
Falls sich aufgrund von Änderungen des Wald-Klimastandards neue oder angepasste Anforderungen an das Projekt ergeben, die retrospektiv von einem bestehenden Projekt nicht erreicht werden können, kann der Betreiber für das Projekt 'Bestandsschutz' beantragen. Wird der Bestandsschutz durch eva gewährt, müssen die geänderten Anforderungen vom Projekt nicht eingehalten werden.
Überprüfung der Indikatoren
Art und Umfang der Re-Zertifizierungsprüfung ergeben sich aus den Anforderungen des Wald-Klimastandards. Der Zertifizierer überprüft insbesondere Indikatoren in Bezug auf
Die Additionalität des Projekts wird im Rahmen der Re-Zertifizierung nicht geprüft.
Der Zertifizierer bewertet die geprüften Indikatoren gemäß den im Wald-Klimastandard festgelegten Regeln und weist jedem Indikator einen entsprechenden Status zu.
Falls erforderlich, ist der Zertifizierer berechtigt, eine Vor-Ort-Begehung und/oder Interviews mit Projektteilnehmern durchzuführen, um die Überprüfung zu unterstützen.
Wenn das Projekt den Anforderungen des Wald-Klimastandards entspricht und die tatsächlichen Entwicklungen der vorhergesagten Anzahl an eva-Zertifikaten im Projektszenario entspricht, erfolgt die Re-Zertifizierung. Falls dies nicht der Fall ist, liegt ein Nicht-Konformitätsfall (NC) oder eine Abweichung vor, die gemäß den Anforderungen des Wald-Klimastandards behandelt wird.
Der Zertifizierer erstellt einen Zertifizierungsbericht über das Ergebnis der Re-Zertifizierung, der den Vorgaben des Wald-Klimastandards entspricht.
Im Rahmen des Monitorings wird während des Anrechnungszeitraums eines Projekts überprüft, ob das Projekt sich entsprechend den Annahmen in Projekt- und Referenzszenario entwickelt, insbesondere ob die vorausgesagte Ökosystemleistungen des Projekts durch die Projektaktivitäten zum Zeitpunkt des Monitorings tatsächlich erreicht werden und die Anzahl der ausgegebenen eva-Zertifikate der tatsächlich eingetretenen Ökosystemleistung entspricht.
Hierfür beauftragt eva nach billigem Ermessen eine unabhängige Organisation mit entsprechender Fachexpertise mit der Erstellung einer Monitoring-Studie.
Nach Fertigstellung der Monitoring-Studie prüft eva diese auf Plausibilität und gleicht ihr Ergebnis mit der prognostizierten Ökosystemleistung ab. Sofern erforderlich, werden die Monitoring-Informationen durch einen Zertifizierer zu Qualitätssicherungszwecken überprüft.
Um die Monitoring-Studien durchzuführen, gewährt der Betreiber den teilnehmenden Parteien die erforderlichen Zugangs- und Überflugsrechte.
Die Intervalle des Monitorings ergeben sich aus den Anforderungen des Wald-Klimastandards. Die Kosten des Monitorings werden von eva getragen.
Entsprechen die Entwicklungen des Projekts derjenigen, die im Projektszenario für den Zeitpunkt des Monitoring vorausgesagt waren, wird ein entsprechender Teil der eva-Zertifikate vom Status 'validiert' in den Status 'verifiziert' überführt und entsprechend in der Impact Registry geändert. Dadurch wird zum Ausdruck gebracht, dass die ursprünglich prognostizierte Ökosystemleistung zum Zeitpunkt des Monitorings durch Projektaktivitäten tatsächlich erreicht werden konnte.
Weicht der aktuelle Status des Projekts von dem in Projekt- und Referenzszenario prognostizierten Status ab, liegt im Fall einer negativen Abweichung ein Shortfall vor, der gemäß der Regelungen in 7.3.1 zu behandeln ist. Im Falle einer positiven Abweichung entstehen zusätzliche eva-Zertifikate, die nicht an den Betreiber herausgegeben, sondern dem Permanenz-Puffer (7.1.2) zugewiesen werden.
Dieser Status sagt aus, dass der Indikator erfüllt ist. Grundlage sind Projektinformationen und Nachweise, die während eines Zertifizierungsprozesses geprüft werden.
Mit dem Status C (engl. Compliant) gilt ein Indikator als konform.
Dieser Status sagt aus, dass ein Indikator durch das Projekt nicht ausreichend erfüllt wird, aber nach Einschätzung des Zertifizierers die Möglichkeit besteht, die Erfüllung des Indikators durch weitere Nachweise oder Nachbesserungsmaßnahmen während des aktuellen Zertifizierungsprozesses herbeizuführen.
Der Status ist vor Abschluss des Zertifizierungsprozesses durch den Zertifizierer in ein C, CL, FAR oder NC zu überführen.
Mit dem Status IN/CAR (engl. Inquiry / Corrective Action Request) gilt ein Indikator als nicht konform.
Dieser Status sagt aus, dass ein Indikator durch das Projekt zwar nicht ausreichend erfüllt wird, aber nach Einschätzung der Zertifizierers die Möglichkeit besteht, die Erfüllung des Indikators durch weitere Nachweise, Nachbesserungsmaßnahmen oder natürliche Entwicklungen bis zur nächsten Zertifizierung herbeizuführen.
Nach der Überprüfung eines FARs einer vergangenen Zertifizierung ist der Indikator durch den Zertifizierer in ein C, CL, CAR oder NC zu überführen.
Mit dem Status FAR (engl. Forward Action Request) gilt ein Indikator als konform.
Dieser Status sagt aus, dass ein Indikator durch das Projekt nicht erfüllt ist und nach Einschätzung des Zertifizierers keine Möglichkeit besteht, dass dieser Indikator durch weitere Nachweise oder Nachbesserungsmaßnahmen bis zur nächsten Zertifizierung erfüllt werden kann.
Die Folge eines NC auf der Ebene eines Indikators hat den NC-Status des gesamten Zertifizierungsprozesses zur Folge und führt zu einem Projektausschlussverfahren, das durch eva umgesetzt wird.
Der Status wird im Register zusammen mit den Projektinformationen der Zertifizierung veröffentlicht.
Mit dem Status NC (engl. Non-Compliant) gilt ein Indikator als nicht konform.
Der Betreiber verpflichtet sich, eva unverzüglich zu melden, wenn die Realisierung der im Projektszenario gesetzten Ziele im Hinblick auf die Ökosystemleistung gefährdet ist und/oder er Grund zu der Annahme hat, dass die von ihm geplanten Projektaktivitäten sich nicht oder nicht vollständig umsetzen lassen ('gefährdet Meldung').
Bis zur Klärung des der 'gefährdet Meldung' zugrunde liegenden Vorgangs und abhängig von dessen Natur und Schwere behält sich eva das Recht, vor Aktivitäten auf der eva Online-Plattform oder im Impact Registry, die in Verbindung mit dem Projekt stehen, zu pausieren.
Wenn festgestellt wird, dass aktuelle Entwicklungen des Projekts nicht der prognostizierten und ausgegebenen Anzahl von Zertifikaten entsprechen, hat der Betreiber dies ebenfalls an eva zu melden.
Als Konsequenz sind durch den Betreiber die Modelle des Projektszenarios auf der eva Online-Plattform auf seine Kosten anzupassen. Die aktualisierten Szenarien und evtl. auch Flächen werden von eva überprüft. Sofern die sich aufgrund der neuen Szenarien ergebenden Zertifikate geringer sind als die bereits an den Betreiber ausgegebenen Zertifikate, liegt ein Shortfall (7.3.1) vor.
Dieser Status sagt aus, dass zwischen Zertifizierer und dem Betreiber Uneinigkeit über die Auslegung eines Indikators, die Anwendung des Wald-Klimastandards oder die Akzeptanz eines Nachweises oder einer Maßnahme herrscht. Die Frage, ob der Indikator durch das Projekt erfüllt ist oder nicht, wird im Falle einer solchen Klarstellungsanfrage durch eva geklärt. Die Entscheidung ist für die Parteien verbindlich.
Die Kosten für die Entscheidungsfindung trägt eva.
Der Status eines beantworteten CL (engl. Clarification Request) ist durch den Zertifizierer in ein C, CAR, FAR oder NC zu überführen.
Bei einer CL gibt es bis zur Klärung des Sachverhaltes keinen Statuswechsel des Indikators.
Klärungsanfragen (CLs) sind über die eva Online-Plattform (Zertifizierungsplattform) an die eva zu richten.
Dieser Status sagt aus, dass ein Betreiber seinen Antrag zurückgezogen hat. Hierdurch gilt der Zertifizierungsprozess als abgebrochen und der Betreiber trägt die entstandenen Zertifizierungskosten.
Der Status WD (engl. Withdrawal) gilt für eine Zertifizierung und nicht für ein Projekt.
Der Status wird im Register zusammen mit den Flächen einer Zertifizierung veröffentlicht. Weitere Projektinformationen des Zertifizierungsantrags werden nicht veröffentlicht.
Flächen, die aus einer abgebrochenen Zertifizierung stammen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut eingereicht werden, sind zusätzlich zu begründen.
Die Inhalte des Zertifizierungsberichtes entsprechen den UNFCCC-Leitlinien.
UNFCCC definiert die Inhalte seiner Zertifizierungsberichte in folgenden Leitlinien: CDM Validation and Verification Standard for Project Activities, 395, Link
Der Zertifizierungsbericht umfasst mindestens folgende Inhalte:
Im Zertifizierungsbericht bestätigt der Zertifizierer gegenüber eva, dass
* Nur relevant bei der Erstzertifizierung.
Die Einmaligkeit der Ausgabe und Inwertsetzung von Ökosystemleistungen wird durch ein öffentlich zugängliches, an das nationale Inventarsystem rapportierendes Registrierungssystem (Impact Registry) sichergestellt.
Hintergrund des Prinzips
Die Ausgabe und Inwertsetzung von Ökosystemleistungen bergen das Risiko, dass diese in verschiedenen Systemen (z.B. freiwilliger und verpflichtender Emissionsmarkt) angerechnet und verkauft werden.
Um diesem Risiko vorzubeugen, werden klare Regeln zur Vermeidung von bzw. zum Umgang mit Doppelzählung (engl. double counting) und Doppelbeanspruchung (engl. double claiming) benötigt.
Auf Basis eines Zertifizierungsberichts (8.3.) werden Zertifikate aus Ökosystemleistungen ausgegeben und können anschließend übertragen und stillgelegt werden.
Ausgabe (Issuance)
Nach der Erstzertifizierung des Projekts gibt eva auf Basis des Erstzertifizierungsberichts für das Projekt die im Erstzertifizierungsbericht ausgewiesene Anzahl an eva-Zertifikaten an den Betreiber aus (Issuance). Die Ausgabe erfolgt durch Gutschrift der eva-Zertifikate auf das Konto des Betreibers im Impact Registry.
Dienstleistung der Dokumentation
Bei der Ausgabe handelt es sich rechtlich nicht um eine Übertragung von eva-Zertifikaten von eva an den Betreiber. Vielmehr erbringt eva durch die Ausgabe der eva-Zertifikate gegenüber dem Betreiber eine Dienstleistung in Form einer Dokumentation.
Diese Dokumentation hat zum Inhalt, dass die ausgegebenen eva-Zertifikate unter Beachtung der Anforderungen des Wald-Klimastandards durch den Betreiber entstanden sind und dass bei Eintreten der in Projekt- und Referenzszenario angenommenen Umstände und Umsetzung der geplanten Projektaktivitäten zusätzliche Ökosystemleistungen entstehen, die der Anzahl der ausgegebenen eva-Zertifikate entsprechen.
Gegenstand der Dokumentation ist ausdrücklich nicht, dass der durch die eva-Zertifikate verkörperte schuldrechtliche Anspruch auf Herbeiführung der Ökosystemleistung gegenüber dem Betreiber tatsächlich besteht.
Für den rechtlichen Bestand der in den eva-Zertifikaten verkörperten Rechte (Verität) haftet allein der Betreiber gegenüber dem Erwerber der eva-Zertifikate, nicht jedoch eva.
Verteilung der eva-Zertifikate
Der Betreiber erhält für das Projekt 70% der eva-Zertifikate, die gemäß des Zertifizierungsberichts der Erstzertifizierung bei vollständiger Umsetzung der Projektaktivitäten entstehen. Die verbleibenden 30% der eva-Zertifikate des Projekts werden aufgeteilt: 15% dienen als Sicherung der Permanenz und werden dem Permanenz-Puffer zugewiesen. Die verbleibenden 15% stellen die Vergütung von eva dar (10.3.1 / 10.3.2).
Status der eva-Zertifikate
Die eva-Zertifikate, die nach der Erstzertifizierung des Projekts ausgestellt werden, haben zunächst den Status 'validiert'. Ein validiertes Zertifikat belegt, dass bei Erfüllung der Annahmen in Projekt- und Referenzszenario über den Anrechnungszeitraum voraussichtlich die durch das eva-Zertifikat verkörperte Ökosystemleistung generiert wird.
Während des Anrechnungszeitraums ändern eva-Zertifikate unter Annahme der erfolgreichen Projektumsetzung ihren Status von 'validiert' auf 'verifiziert'. Diese Änderung erfolgt, wenn im Rahmen der Monitorings bestätigt wird, dass eine prognostizierte Ökosystemleistungen des Projekts tatsächlich erreicht wurde. Der entsprechende Status wird im Impact Registry vermerkt.
Wird bei den Projekt- und Referenzszenarien sowie bei den daraus resultierenden eva-Zertifikaten zwischen 'Avoidance' und 'Removal' unterschieden?
Je nach gewählter Methode tragen Projekte sowohl durch Speicherung (Removal) als auch durch die Vermeidung von Emissionen in der Atmosphäre (Avoidance) zur Klimawirkung bei.
eva strebt an, diese Differenzierung neutral und transparent zu dokumentieren, indem sie in den Projektinformationen das Verhältnis des Avoidance/Removal Anteils (zum Beispiel 30:70) kennzeichnet. Diese Kennzeichnung bezieht sich auf Ebene einer Zertifizierung und nicht auf einzelne Teilflächen.
Die technische Umsetzung dieser Information im Impact Registry ist für Ende 2024 geplant.
Eine jährliche Ausgabe von ex-post eva-Zertifikaten erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:
| a. | Es liegt für die korrespondierende Inventurperiode ein Referenzszenario vor (Indikator 6.5.6) |
| b. | Die Maßnahmen sind gemäß (Indikator 7.9.4) dokumentiert |
| c. | Die dokumentierte Gesamtnutzungsmenge liegt unter dem Nutzungssatz des Referenzszenarios (Indikator 6.6.3) |
| d. | Die (kumulierte) minimale Nutzungssatz wird eingehalten (bei Methode 03; Indikator 6.3.16) |
| e. | Die Ausgabe von Zertifikaten wird durch den Betreiber eingefordert |
Soweit die dokumentierte Gesamtnutzungsmenge (Indikator 7.9.4) den Nutzungssatz des Referenzszenarios (Indikator 6.6.3) auch ohne Kalamitäts-bedingte Nutzung überschreitet, wird die Ausgabe im Folgejahr um eine entsprechende Menge an Zertifikaten reduziert oder ggf. ausgesetzt.
Die Ausgabe an den Betreiber erfolgt abzüglich des zu leistenden Pufferbeitrags (Indikator 7.1.1).
Eine ausgesetzte Ausgabe von eva-Zertifikaten dient einem präventiven Ausgleich von potenziellen durch den Betreiber verursachten Reversals.
Der Indikator 'Direct Trade' ist ausschließlich ein Hinweis und soll dem Betreiber dienen, seine Ökosystemleistungen potenziell besser zu vermarkten.
Der Betreiber kann nach der Ausgabe (9.1.1) bei jeder Übertragung (9.1.4) entscheiden, ob er die Einheiten als 'Direct Trade' Zertifikate übertragen möchte oder nicht.
Wird diese Option nicht gewählt, kann der Empfänger die Zertifikate weiter an einen Dritten übertragen oder stilllegen (9.1.4).
Wird die Option 'Direct Trade' gewählt, kann der Empfänger keine weitere Übertragung durchführen. Der Empfänger kann die Ökosystemleistung ausschließlich für sich verwenden und stilllegen (9.1.4).
Ein Ökosystemleistung kann somit im Gegensatz zu regulären Zertifikaten nicht gehandelt werden.
Der Hintergrund dieses Indikators besteht darin, Projekten die Möglichkeit zu geben, spekulativen Handel auszuschließen.
_______________
Im Impact Registry können Sie diese Option auswählen, indem Sie bei einem "Transfer" unter "Übertragungsverfahren" die Option "Klimaleistung" anstelle von "Zertifikaten" auswählen.
Die durch das Projekt generierten eva-Zertifikate (validiert und verifiziert) können vom Betreiber auf dem freiwilligen Markt ab erfolgreicher Ausgabe der Zertifikate ohne Einschränkungen verwertet werden, insbesondere durch Übertragung der eva-Zertifikate an Dritte oder deren Stilllegung. Ein Handel der eva-Zertifikate im Rahmen des regulierten Marktes ist nicht möglich.
Übertragung (engl. transfer)
Die Übertragung von eva-Zertifikaten führt dazu, dass die Verfügungsbefugnis über das Zertifikat vom Übertragenden (z.B. dem Betreiber) auf den Empfänger übergeht. Sie setzt voraus, dass der Übertragende und der Empfänger jeweils über ein Konto im Impact Registry verfügen, da die Übertragung über diese Plattform abgewickelt wird. Nach Abschluss der Übertragung ist der Empfänger als neuer Inhaber des Zertifikats im Impact Registry vermerkt. eva ist an dem Übertragungsvorgang nicht beteiligt, sondern stellt lediglich die digitale Infrastruktur für die Übertragung der eva-Zertifikate zur Verfügung.
Zuordnung (engl. assignment) und Stilllegung (engl. retirement)
Anstelle einer Übertragung können eva-Zertifikate vom Berechtigten (Inhaber) auch zugeordnet oder stillgelegt werden.
Die Zuordnung gilt nur für validierte (ex-ante) Zertifikate und hebt die Übertragbarkeit der Zertifikate auf. Die Zertifikate können einer Dekarbonisierungsstrategie zugeordnet und mit einer Belegdokumentation verknüpft werden.
Die Stilllegung gilt nur für verifizierte (ex-post) Zertifikate und beendet jegliche Übertragbarkeit und zukünftige Nutzbarkeit, da das Zertifikat zum Zeitpunkt der Stilllegung als Kohlenstoff-Offset verwendet wird. Eine Stilllegung kann erfolgen, um im eva-Zertifikat verkörperte Ökosystemleistung mit konkreten Unternehmenszielen zu verrechnen oder um Shortfalls auszugleichen. Die Stilllegung kann nur von demjenigen vorgenommen werden, der zum Zeitpunkt der Stilllegung als Berechtigter im Impact Registry vermerkt ist. Die Stilllegung wird im Impact Registry vermerkt.
Für eine Stilllegung mit der Absicht der Ausgabe von Digitalwährungen oder Tokens und deren Übertragung in ein anderes Register ist eine vorherige schriftliche Zustimmung von eva erforderlich.
Preisgestaltung
Der Betreiber ist im Hinblick auf die Preisgestaltung für die Übertragung und Stilllegung von eva-Zertifikaten vollkommen frei. eva behält sich gleichwohl vor, im Rahmen ihrer Produktkommunikation eine unverbindliche Preisempfehlung auszusprechen.
Zusätzliche Einschränkungen der Übertragbarkeit können sich aus 9.1.3 ergeben.
Im Impact Registry gibt es die Option von zwei Stilllegungs-Notizen (für den Status validiert und verifiziert) zu hinterlegen. Diese erlauben es, die entsprechende Verwendung der Zertifikate öffentlich zu kommunizieren.
Die Ausgabe der Zertifikate, sowie deren Inwertsetzung und Verwaltung erfolgt über ein von der eva anerkanntes Impact Registry.
Vorgänge im Impact Registry sind nach neuestem Stand der Technik gesichert.
Die Kosten für das Impact Registry Nutzerkonto des Betreibers werden von der eva übernommen.
Das Risiko der Doppelzählung von Ökosystemleistungen wird vermieden.
Die Zertifikate werden jährlich an die Behörden des nationalen Inventarregisters gemeldet. Dadurch wird die Erteilung von Corresponding Adjustments entsprechend des Pariser Abkommen ermöglicht.
Weitere Informationen zu den Themen 'Zertifikatstypen, Double Counting & Klima-Claims' finden Sie im folgenden Infosheet:
| Infosheet | Zertifikatstypen, Double Counting & Klima-Claims |
Aufgrund der aktuellen Dynamik im freiwilligen CO2-Markt zum Thema Doppelzählung soll das Infosheet Ende 2023 / Anfang 2024 inhaltlich überarbeitet werden.
Der Betreiber sichert zu, dass die Projektaktivitäten im Anrechnungszeitraum nicht für die Generierung anderer Zertifikate derselben Ökosystemleistung genutzt werden, wie beispielsweise für andere WKS-Methoden oder Methoden Dritter.
Durch diesen Indikator soll sichergestellt werden, dass es nicht zu Doppelzählungen der in den eva-Zertifikaten verkörperten Ökosystemleistungen kommt.
eva fördert die breite Akzeptanz und Skalierung verschiedener Ökosystemleistungen im Bereich Wald durch eine partizipative, marktnahe und praxisorientierte Ausgestaltung seiner Regelwerke.
Hintergrund des Prinzips
Um eine maximale Wirkung im Bereich der Ökosystemleistungen zu erzielen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Standards nicht nur die unmittelbaren Leistungen der Projekte nachweisen, sondern auch die Praktikabilität der Zertifizierung und die unterschiedlichen Motive aller Beteiligten berücksichtigen.
Durch diese ganzheitliche Betrachtung werden optimale Voraussetzungen geschaffen, um eine hohe Integrität, Nutzerfreundlichkeit und Skalierbarkeit der Standards in den verschiedenen Bereichen der Ökosystemleistungen zu gewährleisten.
Die Entwicklung des Wald-Klimastandards erfolgt praxisorientiert in einem partizipativen Prozess.
eva bezieht die Interessen der in Deutschland relevanten Stakeholder hinsichtlich Praktikabilität und Zweckmäßigkeit regelmäßig durch Veranstaltungen und Public Consultations ein.
Dieses Kriterium und seine Indikatoren beschreiben das Akkreditierungs- und Revisionsverfahren für web-basierte Ökosystem-Bilanzierungsmethoden im Rahmen des Wald-Klimastandards.
Akkreditierungsverfahren
Das Akkreditierungsverfahren ist von Methodenentwicklern anzuwenden, die den Geltungs- und Anwendungsbereich des Wald-Klimastandards erweitern möchten.
Revisionsverfahren
Durch Revisionsverfahren werden Methoden kontinuierlich auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, Erfahrungen aus Projekten sowie sich ändernden politischen und Markt-Rahmenbedingungen aktualisiert und verbessert. Revisionen finden regelmäßig statt:
In einer Methodenskizze stellt der Methodenentwickler seine webbasierte Methode der eva vor.
Akkreditierungsverfahren
Dieser Prozessschritt (Indikator) hat das Ziel, die Idee einer neuen Methode kritisch zu prüfen, das Marktpotenzial und die strategische Relevanz für eva zu klären.
Für die Evaluation erhält eva vom Methodenentwickler eine Methodenskizze in Form einer Präsentation (PPT). In dieser Methodenskizze werden folgende Inhalte beschrieben:
Der Methodenentwickler nutzt dabei eva Terminologie (siehe Glossar: Link).
Nach einer Vorstellung und Austauschrunden evaluiert eva die Methodenskizze hinsichtlich seines Marktpotenzials und seiner strategischen Relevanz für eva. Für die Evaluation kann eva externe Gutachter einbeziehen.
Im Falle einer positiven Evaluation, wird eine Absichtserklärung / Memorandum of Understanding zur Entwicklung und Möglichkeit der Anerkennung der geplanten Methode zwischen dem Methodenentwickler und der eva vereinbart. Es folgt der nächste Schritt.
Im Falle einer negativen Evaluation wird der Prozess eingestellt.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
Der Methodenentwurf wird von Mitgliedern des Multi-Stakeholder-Forums, dem Technischen Komitee, sowie von interessierten Stakeholdern (Öffentlichkeit) und der eva positiv bewertet.
Akkreditierungs- und Revisionsverfahren
Der Indikator bezieht sich auf das Multi-Stakeholder-Forum, Technischen Komitee, sowie von interessierten Stakeholdern im jeweilig für die Methode definierten Geltungs- und Anwendungsbereich.
eva organisiert mit dem Methodenentwickler Workshops / Feedback-Runden, die in verschiedenen Formaten (online, offline) stattfinden und dem Methodenentwickler ermöglichen mittels Feedback / Verbesserungsvorschläge die Sichtweisen und Bewertungen der im Indikator genannen Stakeholder einzusammeln.
Dabei wird allen Stakeholdern eine aktualisierte Entwurfskizze (PPT) und Methodenentwurf (DOC) vorgestellt. Die Workshops / Feedback-Runden können dabei in Themenblöcke aufgeteilt werden, solange im Ganzen alle Inhalte mit allen Stakeholdern besprochen werden.
Das Feedback / die Verbesserungsvorschläge aus den Workshops / Feedback-Runden führen zu einer aktualisierten Entwurfsversion (PPT, DOC) und Software durch den Methodenentwickler.
Teil der Workshops / Feedback-Runden ist eine Public Consultation von 30 Tagen, die durch eva organisiert wird.
In einer Zusammenfassung wird
durch den Methodenentwickler dokumentiert und durch eva veröffentlicht.
Im Falle einer positiven Bewertung wird eine Methodenvereinbarung zwischen dem Methodenentwickler und eva geschlossen. Es folgt der nächste Schritt.
Im Falle einer negativen Evaluation kann eva entscheiden, den Prozess einzustellen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
Zusätzlich im Akkreditierungsverfahren
Während des Akkreditierungsverfahren sollen in diesem Prozessschritt mindestens 5 Pilotprojekte identifiziert werden, die sich mittels Interessensbekundungen für eine Pilot-Zertifizierung im Rahmen des Praxischecks (10.2.5) bereit erklären.
Die Auswahl diese Pilotprojekte ist mit dem Ziel einer hohen Diversität an Projekttypen im Rahmen des Geltung- und Anwendungsbereiches der Methode zu treffen. Die maximale Größe und Anzahl von Pilotprojekten kann durch eva limitiert werden.
Der aktualisierte Methodenentwurf wird durch eine unabhängige Organisation mit Fachexpertise auf seine Qualität geprüft.
Akkreditierungsverfahren
eva beauftragt eine unabhängige Organisation mit langjähriger Fachexpertise im Geltungs- und Anwendungsbereich der Methode zur Bewertung ihrer Qualität.
Dem Fachprüfer wird für seine Arbeit ein aktualisierter Methodenentwurf (10.2.1), die Zusammenfassung der Stakeholder Feedbacks (10.2.2), sowie ein Login zur aktuellen Methodensoftware bereitgestellt und vorgestellt.
Der Fachprüfer prüft auf dieser Grundlage entsprechend der Leistungsbeschreibung Link den Methodenentwurf und erstellt einen Prüfbericht.
Der Entwurf des Prüfberichts kann Feedback in Form von Korrekturanfragen (CARs) enthalten, die durch den Methodenentwickler adressiert werden.
Sobald alle Korrekturanfragen adressiert wurden, erstellt der Prüfer seinen finalen Prüfbericht mit einer Empfehlung der Anerkennung oder Ablehnung dieser Entwurfsversion der Methode.
Im Falle einer positiven Empfehlung folgt der nächste Schritt. Im Falle einer negativen Empfehlung (Ablehnung), kann eva entscheiden, den Prozess einzustellen.
Die Kosten werden durch eva getragen.
Revisionsverfahren
Bei Revisionsverfahren entscheidet eva über die Notwendigkeit einer externen Fachprüfung. Maßgeblich sind hierbei die Signifikanz der Anpassungen seit der letzten geprüften Version.
Der Methodenentwurf wird durch das Technische Komitee für den Praxischeck zugelassen.
Akkreditierungs- und Revisionsverfahren
Als Entscheidungsgrundlage erhält das Technischen Komitee einen aktualisierten Methodenentwurf (10.2.1), die Zusammenfassung der Stakeholder Feedbacks (10.2.2), sowie das Ergebiss der Fachprüfung (10.2.3). Der Methodenentwickler stellt dem Technischen Komitee die Zusammenfassung dieser Unterlagen in Form einer Präsentation vor.
Feedback / Verbesserungsvorschläge von Mitgliedern des Technischen Komitees sollten bereits in Prozessschritt 10.2.2 zu möglichen Anpassungen geführt haben.
Im Falle einer positiven Bewertung wird die Methode für den nächsten Prozessschritt zugelassen. Im Falle einer negativen Bewertung kann eva entscheiden, den Prozess einzustellen.
Die Methode wird im Feld angewandt.
Praxischeck im Akkreditierungsverfahren
Die Phase des Praxischecks wird im Methoden-Akkreditierungsverfahren synonym als 'Pilotphase' bezeichnet.
Mit der 'Pilotphase' werden folgende Ziele verfolgt:
Während der Pilotphase wird die Methode an ca. 5-10 Projekten getestet. Idealerweise werden Projekte mit möglichst unterschiedlichen Projekteigenschaften pilotiert. Die Beendigung der Pilotphase orientiert sich an der Erfüllung ihrer Ziele. Zertifikate, die aus den Pilotprojekten entstehen, werden als vollwertige eva-Zertifikate ausgegeben.
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Weiterentwicklung nach der Akkreditierung
Der Methodenentwickler hat das Recht, die Software in ihrer Nutzerfreundlichkeit ohne Kenntnisnahme der eva weiterzuentwickeln, soweit diese Entwicklungen keinen Einfluss auf die Berechnungen und damit auf die Ausgabe von Zertifikaten haben.
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Revisionsverfahren
Entsprechend der unter 10.2. definierten Frequenz werden Methoden regelmäßig überprüft.
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Unterstützung durch Methodenentwickler
Im Allgemeinen stellt der Methodenentwickler für Betreiber, Projektberater und Zertifizierer ausreichend Unterstützung und Dokumentation für die Nutzung der Methode und Software zur Verfügung (z.B. Tutorials, Q&A Webinare).
eva erhält als Vergütung für die Ausgabe der eva-Zertifikate und die sonstigen aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden Aufgaben und Verpflichtungen eine Gebühr in Form von eva-Zertifikaten durch den Betreiber.
Die Gebühr wird zum Zeitpunkt der Ausgabe (9.1.1) fällig.
Die Ausgabe (9.1.1) erfolgt auf das Nutzerkonto der eva im Impact Registry.
Die Aufgaben und Verpflichtungen der eva umfassen:
Die Gebühr beläuft sich auf 15% der im Zertifizierungsbericht der Erstzertifizierung für das Projekt angegebenen eva-Zertifikate.
Der Betreiber überträgt diese zu entstehenden eva-Zertifikate bereits mit Einreichung der Projektinformationen für das jeweilige Projekt auf der Zertifzierungsplattform im Wege der Abtretung auf eva. eva nimmt die Abtretung an.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die 'Gebühren-Zertifikate' des eigenen Projekts mit zu vermarkten. Die genauen Konditionen sind im Voraus mit eva zu besprechen.
Wenn Sie Interesse an dieser Möglichkeit haben, bitten wir Sie, Kontakt mit eva aufzunehmen, um weitere Informationen zu erhalten.
eva ist berechtigt, die ihr als Gebühr zustehenden eva-Zertifikate bei der Ausgabe der eva-Zertifikate an den Betreiber einzubehalten und am Markt selbstständig zu verwerten.
eva hat das Ziel, die Motivationen und Interessen der Stakeholder entlang der Wertschöpfungskette von Ökosystemleistungen effizient miteinander zu verbinden.
Der Wald-Klimastandard ermöglichen grundsätzlich allen Betreibern durch die Zertifizierung von Ökosystemleistungen die entscheidende (Co-)Finanzierung ihrer Projektaktivitäten.
Nutzer haben die Möglichkeit, ihre Umwelt- oder Klimastrategie bei der Stilllegung ihrer Zertifikate zu hinterlegen, um öffentlich transparent zu machen, mit welcher Motivation und in welchem Umfang sie bestimmte Ökosystemleistungen oder Projekte unterstützen.
Für Organisationen mit mehr als 500 Mitarbeitern empfiehlt eva die Umsetzung einer Klimastrategie gemäß den Net-Zero Standards der Science Based Target Initiative (SBTi).
Für Organisationen mit weniger als 500 Mitarbeitern empfiehlt eva die Entwicklung ihrer Klimastrategie in Zusammenarbeit mit professionellen Klimaschutzexperten, sei es intern oder extern.
Generell haben Käufer von validierten Zertifikaten die Möglichkeit, Contribution Claims geltend zu machen, die beispielsweise aussagen: "Wir tragen zu den Wald-Klimazielen Deutschlands bei.".
Zusätzlich können Käufer von verifizierten Zertifikaten das Recht von Net-Zero Claims erlangen, die gemäß den Definitionen von SBTi oder anderen Standards festgelegt werden.
Nachweise für diesen Indikator sind im Impact Registry bei der Stilllegung der Zertifikate zu hinterlegen.
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Weiterführende Informationen zum Thema 'Zertifikatstypen, Double Counting & Klima-Claims' sind im folgenden Infosheet zu finden:
| Zertifikatstypen, Double Counting & Klima-Claims Wie Unternehmen Klima-Aufforstungen in Deutschland unterstützen können Infosheet v1.0.00 |
Der Wald-Klimastandard berücksichtigt umfassend die Interessen der Öffentlichkeit und der Zivilgesellschaft. Besonders in Zeiten der Klima- und Biodiversitätskrise wird großer Wert auf schnelles und wirkungsvolles Handeln gelegt, wobei ökologische und soziale Fragestellungen sorgfältig abgewogen werden.
Dieses Dokument kann Aussagen, Annahmen und Prognosen enthalten, die auf Informationen basieren, wie sie den Autoren zum Zeitpunkt der Erstellung des Dokumentes zur Verfügung stehen.
Die Autoren und die eva service GmbH übernehmen trotz sorgfältiger Ausgestaltung des Dokumentes keine Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.
Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung oder Bearbeitung des Dokumentes, insbesondere in elektronischen oder anderen gedruckten Publikationen, auch auszugsweise, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der eva service GmbH nicht gestattet.